Stgw.90 zurückfordern?

Mobileswag

Neuer Benutzer
14. Jan. 2016
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Hallo

Kurze frage betreffend meines (ex) sturmgewehres ^^....

Ich habe vor ca. 1nem jahr meine ausrüstung Retabliert.. Ich war so dumm bzw. zu faul um mir einen Waffenerwerbsschein ausstellen zu lassen.. Jetzt meine frage, gibt es eine möglichkeit meine waffe wieder zu bekommen oder is die eingeschmolzen bzw. "wiederverwertet" worden?

Mfg Mobileswag

 
Nope, gibt keine Möglichkeit.

Laut LBA:

Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.

http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/pers0/entlassung.html

Also leider Zug abgefahren.

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