wenn du es zurückbauen lassen würdest, verliert es den ordonnanzstatus.
das heisst, dass DU das gewehr gar nicht mehr haben dürftest, da es wieder ein vollautomat wird.
generell: vollautomaten und zu halbautomaten umgebaute vollautomaten sind VERBOTEN!
ausnahme: stgw.90 da dies eine ordonnanzwaffe ist (zu halbauto umgebaut ist es möglich diese waffe nach dem dienst zu behalten)
willst du einen vollautomaten oder einen zum halbautomaten umgebauten vollautomaten kaufen, musst du eine ausnahmebewilligung einholen. (so wie ich deine situation aufgrund deiner threads einschätze, erhälst du diese niemals) - allerdings hörts da mit den bewilligungen nicht auf!
solltest du dann auch noch damit schiessen wollen, kommen weitere TAGESbewilligungen dazu welche mitnichten günstig sind.
solltest du einen vollautomaten erwerben dürfen (siehe oben) wird sich dein kontakt zur polizei dramatisch intensivieren: regelmässige behördengänge deinerseits, unangekündigte "kaffeebesuche" der polizei bei dir (waffe richtig gelagert, noch alles da?)
ob du ausserdem die sicherheitsprüfung über dich ergehen lassen willst und bestehst...
ausserdem gibt es spezielle aufbewahrungsvorschriften für vollautomaten (...auch panzerschränke sind teuer...)
...soll ichs kurz sagen? VERGISS ES!
...sind eigentlich ferien, oder schon wieder ein actionfilm im kino?!
geh erstmal in einen schützenverein, da lehrst du schiessen - das hat mit rambo oder männlichkeitskompensation nichts zu tun!