STGW 90 Behalten aber wie ?

KroneAllerWaffen

Well-known member
14. Dez. 2017
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Sehr geehrte Community
 

Ich bin Jungschütze und werde an der INF RS 11-1 Am 15. Januar beginnen.

Wie muss ich dass dann einrichten, dass ich das STGW90 behalten darf?
Muss ich sogar schon vor der RS irgendwelche Dokumente anfertigen ?

 

Vielen Dank

Liebe Grüsse

Krone

 
Hallo Krone

Das Stgw 90 das du bei den Jungschützen hast ist eine Leihwaffe der LBA. Dieses wirst du wieder abgeben müssen.

Nun zu deiner eigentlichen Frage. Du musst nach der RS jährlich am obligatorischen Schiessen und zusätzlich ans Feldschiessen. Am besten erkundigst du dich bei deinem Stammschützenverein.

Du hast ja bereits einen Militärischen Leistungsausweis (grünes Büchlein). Am Ende deiner mil. Karriere kannst du wenn du alle nötigen Schiessen gemacht hast deine Waffe für SFR. 100.- mit einem gültigen Waffenerwerbsschein erwerben.

 
Hallo Krone

Das Stgw 90 das du bei den Jungschützen hast ist eine Leihwaffe der LBA. Dieses wirst du wieder abgeben müssen.

Nun zu deiner eigentlichen Frage. Du musst nach der RS jährlich am obligatorischen Schiessen und zusätzlich ans Feldschiessen. Am besten erkundigst du dich bei deinem Stammschützenverein.

Du hast ja bereits einen Militärischen Leistungsausweis (grünes Büchlein). Am Ende deiner mil. Karriere kannst du wenn du alle nötigen Schiessen gemacht hast deine Waffe für SFR. 100.- mit einem gültigen Waffenerwerbsschein erwerben.
Muss ich diesen Waffenschein schon vorhin erwerben oder kann ich das auch nebenbei während der RS machen ? 

 
Den musst du erst nach der Erfüllung deiner Dienstpflicht machen. Für das ausserdienstliche Schiessen (Jungschützen und Obligatorisches) und zu dienstlichen Zwecken brauchst du noch keinen.

 
Du musst innerhalb von drei Jahren unmittelbar vor deiner Entlassung aus der Armee (also nachdem du alle Diensttage geleistet hast) je 2x das Obli und das Feldschiessen geschossen haben.
Dann musst du einen Waffenerwerbsschein beantragen und diesen zu deiner Entlassung mitbringen. Dazu 100 CHF in bar.

Beispiel: Ich werde im zweiten Halbjahr 2018 entlassen. Das heisst, ich muss von 2015 bis 2018 (da ich dann noch Schiesspgflichtig bin) 2x Obli und 2x Feldschiessen absolviert haben.
Wenn du in der ersten Jahreshälfte entlassen wirst, bist du nicht mehr schiesspglichtig in dem Jahr.

Am einfachsten einfach immer Obli und Feldschiessen besuchen!

Ich hab das hier mal etwas detaillierter zusammengefasst:

https://schussfreude.ch/waffenerwerb-in-der-schweiz/

 
Du musst innerhalb von drei Jahren unmittelbar vor deiner Entlassung aus der Armee (also nachdem du alle Diensttage geleistet hast) je 2x das Obli und das Feldschiessen geschossen haben.
Dann musst du einen Waffenerwerbsschein beantragen und diesen zu deiner Entlassung mitbringen. Dazu 100 CHF in bar.
Oh, ich habe aber erst je 1x das Feldschiessen und Obli geschossen. Was bedeutet das genau für mich jetzt ? 

 
Du wirst noch für Jahre in der Armee eingeteilt bleiben. Soldaten bis Uof müssen spätestens mit 34 abgeben. Du hast noch viel Zeit. Jedes Jahr das OP und Feldschiessen schiessen, nichts kriminelles anstellen und sobald du das Aufgebot zum Abgeben erhälst einen WES gültig in diesem Zeitraum beantragen.

 
Du wirst noch für Jahre in der Armee eingeteilt bleiben. Soldaten bis Uof müssen spätestens mit 34 abgeben. Du hast noch viel Zeit. Jedes Jahr das OP und Feldschiessen schiessen, nichts kriminelles anstellen und sobald du das Aufgebot zum Abgeben erhälst einen WES gültig in diesem Zeitraum beantragen.
Siehe Auszug vom neuen Armee.ch Heft. Rein Jahrgangsmässig wäre ich schon 2018 "reif" für die Entlassung. Gemäss dem Text da abwr wirds wohl 2022. Viel Zeit, Obli und FS zu schiessen.
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Und gemäss Entlassungstheorie und der WEA gebe ich bereits 2018 mit nur 3 Jahren (RS Start Oktober 2015) ab.