Guten Tag,
Mein Bruder hat die RS begonnen und musste wegen medizinischen Problemen und Gewissensbissen nochmals mit dem Psychologen sprechen bezüglich der Waffe. Nun wurde er für schiessuntauglich erklärt.
Seine Vorgesetzten (Zugführer) bestehen jetzt aber darauf, dass er die Waffe weiterhin herumträgt und auch die Manipulationen mitmacht (und Prüfungen darüber ablegen muss).
Meine Frage ist jetzt: Dürfen die das überhaupt von ihm verlangen?
Müsste er die Waffe nicht sogar wieder zurückgeben? Ich habe im Dienstreglement nichts dazu gefunden, und im Internet war das einzige wirklich brauchbare das hier:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/diensttauglichkeit/administrative/tabelle.html
Ich wäre froh, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte, wenn möglich auch die entsprechenden Artikel im Dienstreglement oder was auch immer angeben
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Wartefristen in den Krankenabteilungen:
Zu meiner Zeit wurde mir in der RS gesagt, dass man laut irgendeinem Reglement innerhalb von 3 Tagen einen Termin bekommen muss. Da habe ich leider auch nichts schriftlich gefunden. Mein Bruder musste für einen Termin wegen einer (nicht ganz harmlosen) Verletzung 2 Wochen (!!) warten! Ist das überhaupt zulässig? Auch hier wäre ich dankbar über einen Verweis auf ein Reglement oder ähliches. Bei wem kann man sich allenfalls beschweren, wenn man zu lange warten muss? Wenn der Feldweibel "nein" sagt und es den Kadi nicht interessiert wüsste ich nicht, wo melden...
Danke schonmal im Voraus
Mein Bruder hat die RS begonnen und musste wegen medizinischen Problemen und Gewissensbissen nochmals mit dem Psychologen sprechen bezüglich der Waffe. Nun wurde er für schiessuntauglich erklärt.
Seine Vorgesetzten (Zugführer) bestehen jetzt aber darauf, dass er die Waffe weiterhin herumträgt und auch die Manipulationen mitmacht (und Prüfungen darüber ablegen muss).
Meine Frage ist jetzt: Dürfen die das überhaupt von ihm verlangen?
Müsste er die Waffe nicht sogar wieder zurückgeben? Ich habe im Dienstreglement nichts dazu gefunden, und im Internet war das einzige wirklich brauchbare das hier:
http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/rekrut/diensttauglichkeit/administrative/tabelle.html
Ich wäre froh, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte, wenn möglich auch die entsprechenden Artikel im Dienstreglement oder was auch immer angeben
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Wartefristen in den Krankenabteilungen:
Zu meiner Zeit wurde mir in der RS gesagt, dass man laut irgendeinem Reglement innerhalb von 3 Tagen einen Termin bekommen muss. Da habe ich leider auch nichts schriftlich gefunden. Mein Bruder musste für einen Termin wegen einer (nicht ganz harmlosen) Verletzung 2 Wochen (!!) warten! Ist das überhaupt zulässig? Auch hier wäre ich dankbar über einen Verweis auf ein Reglement oder ähliches. Bei wem kann man sich allenfalls beschweren, wenn man zu lange warten muss? Wenn der Feldweibel "nein" sagt und es den Kadi nicht interessiert wüsste ich nicht, wo melden...
Danke schonmal im Voraus