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Während meiner RS ( ist aber schon ein paar Jahre her)war das aufgrund verschiedener Gründe nicht zulässig
1. Weil man während der Dienstzeit über die Militärversicherung versichert war und diese aus versicherungsgründen keine andere Arbeiten ausserhalb des Militärs zugelassen hat
2. Das Gesetz (Militär- oder Arbeitsgesetz) die Ruhetage zur Erholung vorgeschrieben hat
3. den Dritten uns vorgelegten Grund habe ich vergessen
Vielleicht hat aber jemand aktuellere Infos. Würde mich aber wundern wenn es sich geändert hat.. aber bin auch gespannt auf die Antworten. Ansonsten kurze Mail an den Armeedienst.
Du gehst bereits einer Vollzeitstelle nach, daher ist wie von @Bueller Erklärt, arbeiten nicht ohne weiteres möglich.
Aber keine Regel ohne Ausnahmen. Dabei geht es um das Ermessen deiner Beschäftigung. Dies musst du in Absprache mit dem Schul KDT regeln.
Was wäre denn dies für eine Stelle? Und was wäre deine triftige Begründung?
Wahrscheinlich darfst Du das ohne Probleme (musst es aber nicht). Allerdings wirst Du normalerweise am Samstag so erledigt sein, dass Du wahrscheinlich keine Energie dazu mehr hast. Ausserdem kannst Du dem Arbeitgeber nicht garantieren, dass Du jeden Samstag anwesend bist, da Du Wache oder ein Dienstwochenende haben kannst.