Sackmesser Etui verloren

Pzgreni

Benutzer
08. Apr. 2015
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Hallo zusammen

Blöderweise habe ich das Etui für mein Sackmesser verloren. Jetzt wollte ich fragen, was die Konsequenzen dafür sind. Diszi? Kein Ausgang oder SBG?

Wäre für Antworten sehr dankbar!

Lg

 
Falls du in der RS bist (davon gehe ich aus): Geh zum Feldi und frag um ein neues. Verlust kann vorkommen, aber du musst halt selbst finanziell dafür aufkommen. Oder kauf dir selbst eins, so teuer sind die glaub ich nicht.

"Ärger" gibts höchstens bei einer Inspektion. Aber ein Verlust gegangenes Sackmesseretui ist weit weniger schlimm als das Sackmesser selbst oder gar der Verschluss zum Stgw. DA gibts dann Konsequenzen.

Wegen eines verlorenen Etuis hast du aber sicher nicht "keinen Ausgang" oder gar ein Diszi zu befürchten. Ausser du hast ultrapedantische Kommandanten.

 
Zuerst einmal, such nochmal überall (frag auch deine Kameraden). Und dann halt melden.

 
Leider werden gerade kleine Ausrüstungsgegenstände auch mal von einem Kameradenschweingeklaut, um den eigenen Verlust zu vertuschen. Hab ich meiner Zeit in Brugg öfters erlebt.

Disziplinarische Konsequenzen hat das für dich keine. Beim Feldi melden, beim Fourier bezahlen, dann gibts ein neues.

 
Das Etui zu Soldatenmesser kostet 5.-

Der Verlust ist nicht weiter tragisch

Materialverluste / Materialverlust:

Sofort Meldung an Vorgesetzten

Suchen!!!

Nicht gefunden

Meldung an Einh Fw (durch Vorgesetzten, schriftlich oder mündlich)

Verantwortlichkeit bestimmen (evtl im Einverständnis mit Einh Kdt)

Der Angehörige der Armee haftet für den Verlust, wenn er nicht nachweist,

dass er den Schaden weder durch vorsätzliche noch durch grobfahrlässige

Verletzung seiner Dienstpflicht verursacht hat. In gleicher

Weise haften die Angehörigen der Armee, die für die Organisation des

Materiales oder der Materialkontrolle verantwortlich sind (VR). Über die

Haftung (Festsetzung der Entschädigung) siehe auch VR.

Erbringen des Beweises

den Schaden nicht

verursacht zu haben: blosses Behaupten genügt nicht. Die Richtigkeit

der Umstände muss bewiesen werden.

Vorsätzlich: mit Wissen und Willen.

Grobfahrlässig: Verletzung einer elementaren Vorsichtspflicht,

deren Beachtung sich jedem verständigen

Menschen in der gleichen Lage aufdrängt.

Bei einer so banalen Sache finde ich es lächerlich, wenn irgendwelche Massnahmen ergriffen warden. Eigentlich sollte der Ablauf in der Theorie DB erklärt worden sein.