RS trotz doppel UT

Landro

New member
30. Okt. 2017
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Hallo zusammen,

ich bin 30 Jahre alt und würde gerne die RS besuchen. Ich habe damals bei der aushebung bewusst auf Doppel UT gemacht da ich zu dieser zeit keinen bock darauf hatte. Eigentlich wäre ich aber auf jedenfall tauglich. Ist dies möglich?

 
Hallo

1. Wieso dieses plötzliche Umdenken?

2. Gemäss Militärgesetz gilt folgendes:

Die Militärdiensttauglichkeit kann neu beurteilt werden. Ein schriftliches und begründetes Gesuch um Neubeurteilung können stellen:


a.


die zu beurteilende Person;


b.


die Ärztinnen und Ärzte der Armee und der Militärverwaltung;


c.


die behandelnden und begutachtenden Zivilärztinnen und -ärzte;


d.


die Behörden der Militärverwaltung und die Militärversicherung;


e.


die militärischen Strafverfolgungsbehörden;


f.


die Vollzugsstelle für den Zivildienst, im Rahmen der Rekrutierung auch mündlich.1
1bis Personen, die im Hinblick auf ihre dienstlichen Pflichten teilweise oder völlig urteilsunfähig sind, sind dienstuntauglich. Die Vormundschaftsbehörden melden dem Führungsstab der Armee unverzüglich alle rechtskräftig verfügten Vormundschaften und Beistandschaften sowie deren Aufhebung, die Stellungspflichtige und Angehörige der Armee betreffen. Der Führungsstab der Armee leitet die Meldungen an die Rekrutierungsorgane und Kreiskommandanten weiter.2

2 Die Einteilung und die Zuteilung eines Angehörigen der Armee können jederzeit geändert werden.

3 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen und das Verfahren.
3. Ich persönlich gehe davon aus, dass du nun zu alt bist.

4. Ich persönlich finde, dass es lächerlich wäre, falls man dich nochmals in die Armee aufnehmen würde. Man würde dir einen Vorteil gegenüber allen anderen verschaffen.

5. Aber generell gilt, versuchen kannst du alles. (Melde dich bim Kreiskommande deines Kantones)

 
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Reaktionen: cgmuer
Nein, du bist leider zu alt. Meines Wissens kann man die RS bis zum 25. Altersjahr noch absolvieren.

Hier habe ich es offiziell gefunden: "Die Stellungspflicht beginnt mit Anfang des Jahres indem das 19. Altersjahr vollendet wird und erlöscht am Ende des Jahres in dem das 25. Altersjahr vollendet wird (Art. 8 MG)."

 
@Ryyon Art. 8 ist etwas anderes ;)

Artikel 9, meinst du. Wenn du dort den letzten Satz liest, siehst du, dass es nicht unmöglich ist, da der Wunsch ja vom Betroffenen selbst kommt.

 
Ja, klar Art. 9.

Hmm, interessant, ob es später eventuell doch noch gehen würde und es tatsächlich diese Ausnahmen gibt.. Aber grundsätzlich ist man bis 25 stellungspflichtig und kann nachher keine RS mehr absolvieren..

 
Okay krass. Stell dir vor so einer muss sich von nem 20 Jährigen rumkommandieren lassen, haha.