Sali Zäme
Ich habe nun etwas in diesem Genfer Abkommen gelesen. Dabei sind mir zwei Sachen aufgefallen:
1. Art. 40
"Das in Artikel 24 sowie in den Artikeln 26 und 27 bezeichnete Personal hat eine am
linken Arm befestigte, feuchtigkeitsbeständige, mit dem Schutzzeichen versehene
Binde zu tragen, die von der Militärbehörde abzugeben und zu stempeln ist. [...] In keinem Fall dürfen dem oben erwähnten Personal die Abzeichen oder die Identitätskarte abgenommen oder das Recht zum Tragen seiner Armbinde entzogen werden. Bei Verlust derselben hat es Anspruch [...] auf Ersatz
der Abzeichen."
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490186/201407180000/0.518.12.pdf
Würde das nicht bedeuten, dass man die Armbinde aus juristischer Sicht, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, immer tragen sollte oder wenigstens immer tragen dürfen sollte? immerhin steht ja: "In keinem Fall dürfen dem oben erwähnten Personal die Abzeichen oder die Identitätskarte abgenommen oder das Recht zum Tragen seiner Armbinde entzogen werden."
2. Ebenfalls Art. 40
"[...] Dieses Personal [Ebenfalls das in den Artikeln 24, 26 und 27 erwähnte Personal] hat ausser der in Artikel 16 erwähnten Erkennungsmarke eine
besondere, mit dem Schutzzeichen versehene Identitätskarte auf sich zu tragen.
Diese Karte muss feuchtigkeitsbeständig sein und Taschenformat haben. Sie soll in
der Landessprache abgefasst sein und mindestens Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Matrikelnummer des Inhabers enthalten [...]"
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490186/201407180000/0.518.12.pdf
Gibt es eine Solche Karte auch in der Schweizer Armee? Wenn ja: Ich habe noch nie davon gehört. Wenn nein: Verstösst das dann nicht gegen die Genver Konventionen oder gilt das nur im Kriegsfall?
Freundliche Grüsse und sorry für den langen Text
Rekr ARHZ