Rotkreuz-Armbinde

ARHZ

Well-known member
11. Jan. 2020
153
17
19
Sali Zäme

Der San Sdt, Einh San und Spit Sdt erhalten ja eine Rotkreuz-Armbinde, die ihn als militärisches Sanitatspersonal Kennzeichnet, wie es das Kriegsrecht verlangt. Ich nehme an das ist Persönliche Ausrüstung oder? Meine Frage wäre dabei. Wann wird diese Getragen? Nur im Einsatz, immer oder nur im Kriegsfall?

Freundliche Grüsse

Rekr ARHZ

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, die San-Binde ist PA Mat.

Wegen dem tragen: konkret wussten es bei mir in der RS weder Wm noch Löftis. Unser Leutnant verbat uns, die San-Binde zusammen mit der Waffe zu tragen, da er behauptete, dass wenn man bewaffnet ist, die Schutzrechte der Genfer Konvention verliert. Das ist nicht wahr. Medizinisches personal verliert seine Schutzrechte nicht, wenn es für Notwehr oder Notwehrhilfe an Patienten bewaffnet ist. 

ARTICLE 22 The following conditions shall not be considered as depriving a medical unit or establishment of the protection guaranteed by Article 19 [ Link ]  :(1) That the personnel of the unit or establishment are armed, and that they use the arms in their own defence, or in that of the wounded and sick in their charge.
Bei den meisten Armeen tragen Sanitäter sogar eine Haupt und eine Sekundarwaffe (Stgw und Pist).

Ich erlaube mich zu glauben, es wird intern geregelt. Einheitsanis tragen soweit ich weiss bei der MP immer ihre San-Armbinde, bei der San S 42 ist es wahrscheinlich dem einzelnen Kompaniekommandant oder Zugführer überlassen. 

Im Einsatz wird die Binde immer getragen, damit man leicht identifizierbar ist. 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok danke, wäre eine einhetliche Lösung nicht zu bevorzugen?

Freundliche Grüsse 

Rekr ARHZ

 
@crazyspider könntest du vieleicht noch den Link zu diesem Gesetz, ausdem du den Artikel nimmst, mit einem Link anfügen? Nicht, dass ich dir nicht glauben würde, aber dieses Gesetz würde mich noch interessieren.

Freundliche Grüsse

Rekr ARHZ

 
Sali Zäme

Ich habe nun etwas in diesem Genfer Abkommen gelesen. Dabei sind mir zwei Sachen aufgefallen:

1. Art. 40
"Das in Artikel 24 sowie in den Artikeln 26 und 27 bezeichnete Personal hat eine am 
linken Arm befestigte, feuchtigkeitsbeständige, mit dem Schutzzeichen versehene 
Binde zu tragen, die von der Militärbehörde abzugeben und zu stempeln ist. [...] In keinem Fall dürfen dem oben erwähnten Personal die Abzeichen oder die Identitätskarte abgenommen oder das Recht zum Tragen seiner Armbinde entzogen werden. Bei Verlust derselben hat es Anspruch [...] auf Ersatz 
der Abzeichen."

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490186/201407180000/0.518.12.pdf

Würde das nicht bedeuten, dass man die Armbinde aus juristischer Sicht, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, immer tragen sollte oder wenigstens immer tragen dürfen sollte? immerhin steht ja: "In keinem Fall dürfen dem oben erwähnten Personal die Abzeichen oder die Identitätskarte abgenommen oder das Recht zum Tragen seiner Armbinde entzogen werden."

2. Ebenfalls Art. 40

"[...] Dieses Personal [Ebenfalls das in den Artikeln 24, 26 und 27 erwähnte Personal] hat ausser der in Artikel 16 erwähnten Erkennungsmarke eine 
besondere, mit dem Schutzzeichen versehene Identitätskarte auf sich zu tragen. 
Diese Karte muss feuchtigkeitsbeständig sein und Taschenformat haben. Sie soll in 
der Landessprache abgefasst sein und mindestens Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Matrikelnummer des Inhabers enthalten [...]"

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490186/201407180000/0.518.12.pdf

Gibt es eine Solche Karte auch in der Schweizer Armee? Wenn ja: Ich habe noch nie davon gehört. Wenn nein: Verstösst das dann nicht gegen die Genver Konventionen oder gilt das nur im Kriegsfall?

Freundliche Grüsse und sorry für den langen Text

Rekr ARHZ

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich erlaube mich zu glauben, es wird intern geregelt. Einheitsanis tragen soweit ich weiss bei der MP immer ihre San-Armbinde, bei der San S 42 ist es wahrscheinlich dem einzelnen Kompaniekommandant oder Zugführer überlassen. 
Das kann ich so bestätigen. Wir haben bei der MP unsere Armbinde bei der MP immer getragen (Auch Tenü B beim ein-/abrücken).  Wir waren 1-2 Einheitssans pro Zug, daher haben wir uns so immer identifiziert, da sonst optisch und auch in der Bewaffnung keine Unterschiede bestanden haben.

Würde das nicht bedeuten, dass man die Armbinde aus juristischer Sicht, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, immer tragen sollte oder wenigstens immer tragen dürfen sollte? immerhin steht ja: "In keinem Fall dürfen dem oben erwähnten Personal die Abzeichen oder die Identitätskarte abgenommen oder das Recht zum Tragen seiner Armbinde entzogen werden."
Da stimme ich dir zu, man sollte die Armbinde im normalen Militärbetrieb immer tragen. Gerade die Einheitsans sind meistens sehr wenige in ihrer Funktion (bei der MP RS im Sommer 2019 waren es 12 MP Einheitsans auf insgesammt ca. 350 MP SiSos und Grens). Da macht es natürlich Sinn sich gleich zu identifizieren, da es auch bei Übungen oder Märschen immer wieder zu medizinischen Zwischenfällen kommen kann.

Es gibt jedoch eine einzige Ausnahme: In einem Kampfeinsatz mit der eigenen Einheit wird die Armbinde abgenommen. Die eigenen Leute kennen ihren Einheitssan, daher ist es kontraproduktiv dem Gegner dem Sanitäter erkennen zu geben.

Man kann leider nicht erwarten das sich der Gegner immer an die Genfer Konvention halten würde. Den Sanitäter nicht zu markieren ist soweit ich weiss erlaubt. Verboten wäre es einen Sanitäter fälschlich zu markieren und diesen ganz bewusst in Kampfhandlungen zu schicken in der Hoffnung das der Gegner den Sanitäter nicht angreift. Korrigiert mich da bitte falls ich falsch liegen sollte.

 
aus juristischer Sicht, um das Völkerrecht nicht zu verletzen, immer tragen sollte
Die Genfer Abkommen gelten nur im bewaffneten Konflikt. Sobald so einer ist resp. die Armee deswegen im Einsatz ist, ist die Rotkreuz-Armbinde obligatorisch zu tragen. Während der "Friedens-Zeit" muss die Binde nicht getragen werden. Nach meiner Erfahrung tragen die Sanis die Binde grundsätzlich immer, wenn sie als Sani im Einsatz sind. Die "höheren" Chargen wie Bat Az oder Feldprediger tragen sie üblicherweise nicht. Aber wie gesagt, jetzt in der normalen Lage ist das Tragen gem. Genfer Abkommen nicht verbindlich. In einem Befehl für den Dienstbetrieb kann das natürlich anders geregelt werden.

Gibt es eine Solche Karte auch in der Schweizer Armee?
Ja, gibt es. Dazu gibt es im Dienstbüchlein auch extra in der hinteren Klappe ein eingeklebtes Papierfach, in dem diese Karte aufbewahrt wird. Das Sanitätspersonal ist damit ausgerüstet (kleine blaue Karte, die laminiert ist).

 
danke für die Guten Antworten.?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: