Rekrutenschule verschieben

Gioele

Neuer Benutzer
23. Jan. 2016
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Sehr geehrte Militärkameraden und Militärkameradinnen,

Mein Name ist Gioele, bin 20 Jahre alt und lebe in Zürich.

Ich werde ab dem 04.Juli 2016 in die RS gehen. Nun habe ich von einem Unternehmen eine neue Arbeitstelle bekommen und auch schon den Vertrag unterschrieben, jedoch mit der Bedingung, dass ich die RS verschieben müsste. Da ich das schon mal gemacht habe, möchte ich gerne wissen ob das Militär das nochmals zulassen wird mit der Verschiebung.

Ich habe eben letztes Jahr einen Gesuch gemacht aber ich habe dann aus wirtschaftliche Gründen eine Kündigung bekommen. Nun habe ich wieder eine Stelle bekommen und sie wollen, dass ich das Militär (RS) auf nächstes Jahr, im Sommer 2017, verschiebe.

Der Grund ist der gleiche wie das letzte Gesuch: Beruflich

Der Arbeitgeber hat mir auch eine Arbeitgeberbestätigung zugeschickt, die aber nicht 1-2 Sätze enthält sonder ein ganzes Blatt Papier füllt.

Wie schätzt ihr meine Aussichten ein ?

 
Willkommen im Forum.

Chancen hat Dein Gesuch sicher, habe auch zweimal verschoben. Hat geklappt. :D

Viel Erfolg!

Bitte gebe doch bescheid wie sich die Sachlage entwickelt.

 
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Willkommen im Forum.Chancen hat Dein Gesuch sicher, habe auch zweimal verschoben. Hat geklappt. :D

Viel Erfolg!

Bitte gebe doch bescheid wie sich die Sachlage entwickelt.
Sehr geehrter Herr Mittag,

Viele Dank für deine fachkundige Antwort :) Ich denke auch, dass ich Chancen habe, weil ich 1. nicht 1 Monat vor Dienstantritt dieses Gesuch einschicke und 2. Kann das Militär sich 5 Monate vorher nochmals organisieren.

Dennoch danke ich für dein Interesse und werde dir nächste Woche Bescheid geben.

By the way: Was waren deine Verschiebungsgründe ?

 
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Dienstgesuche welche mit deinem Berufsleben oder allgemein mit deiner Bildung zu tun haben, wird man dir bewilligen.

Ist meines Wissens im Gesetzt so verankert. Somit darf die Armee bei solchen Dingen nicht im weg stehen.

Wird auch später so sein in der RS oder im WK.

 
Dienstgesuche welche mit deinem Berufsleben oder allgemein mit deiner Bildung zu tun haben, wird man dir bewilligen.Ist meines Wissens im Gesetzt so verankert. Somit darf die Armee bei solchen Dingen nicht im weg stehen.

Wird auch später so sein in der RS oder im WK.
So viele Halb- und Falschinformationen in nur einem Beitrag, ich hoffe du glaubst das nicht wirklich selber... Die Militärdienstleistung steht per Definition in einem gewissen Konflikt mit dem ausüben der Berufspflicht. Würde nun jedes Gesuch aus beruflichen Gründen bewilligt, führt dies das ganze System ad absurdum.

Grundsätzlich regeln Art 29 ff der Militärdienstverordnung (kein Gesetz!) die Rahmenbedingungen für Dienstverschiebungen. Spezialfälle werden bspw. in Art. 27 MDV geregelt (bspw Zeitpunkt der Rekrutenschule). Abs 1 definiert dort relativ klar: "Militärdienstpflichtige, welche die Rekrutenschule bis zum Bestehen der Lehrabschlussprüfung bzw. auf den Abschluss einer Lehrerbildungsanstalt oder Mittelschule verschoben haben, absolvieren die nächste auf die Prüfung bzw. den Abschluss oder den Ausbildungsabbruch folgende Rekrutenschule."

Ohne sein Zutun wird also mit einem Einrücken im Juli 2016 gerechnet. Art. 30 MDV regelt sodann die Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen (Abs. 1: "Auf Gesuch des Militärdienstpflichtigen kann die zuständige Behörde eine Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen bewilligen"). Hervorzuheben ist hier Art. 30 Abs. 2 MDV: "Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes überwiegt".

Die Schwierigkeit wird also darin liegen, das private Interesse (Dienstverschiebung zum Stellenantritt) über das öffentliche Interesse der Ausbildungspflicht (Grundausbildung, bereits einmal verschoben) zu stellen bzw dies argumentativ darzulegen. Insbesondere, da mit der letzten Dienstverschiebung bereits auf den neuen RS-Zeitpunkt hingewiesen wurde und er beim unterzeichnen des Arbeitsvertrages ja um den RS-Start wissen musste. Hinzu kommt der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, bzw die verlängerten Schutzfristen aufgrund der absolvierung der Ausbildungspflicht.

Versuchen kann man eine solche Dienstverschiebung sicherlich. Man sollte einfach nicht überrascht sein, wenn der Entscheid nicht im eigenen Sinne ausfällt.

 
So viele Halb- und Falschinformationen in nur einem Beitrag, ich hoffe du glaubst das nicht wirklich selber... Die Militärdienstleistung steht per Definition in einem gewissen Konflikt mit dem ausüben der Berufspflicht. Würde nun jedes Gesuch aus beruflichen Gründen bewilligt, führt dies das ganze System ad absurdum.Grundsätzlich regeln Art 29 ff der Militärdienstverordnung (kein Gesetz!) die Rahmenbedingungen für Dienstverschiebungen. Spezialfälle werden bspw. in Art. 27 MDV geregelt (bspw Zeitpunkt der Rekrutenschule). Abs 1 definiert dort relativ klar: "Militärdienstpflichtige, welche die Rekrutenschule bis zum Bestehen der Lehrabschlussprüfung bzw. auf den Abschluss einer Lehrerbildungsanstalt oder Mittelschule verschoben haben, absolvieren die nächste auf die Prüfung bzw. den Abschluss oder den Ausbildungsabbruch folgende Rekrutenschule."

Ohne sein Zutun wird also mit einem Einrücken im Juli 2016 gerechnet. Art. 30 MDV regelt sodann die Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen (Abs. 1: "Auf Gesuch des Militärdienstpflichtigen kann die zuständige Behörde eine Dienstverschiebung aus persönlichen Gründen bewilligen"). Hervorzuheben ist hier Art. 30 Abs. 2 MDV: "Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse des Militärdienstpflichtigen das öffentliche Interesse an der Leistung des Ausbildungsdienstes überwiegt".

Die Schwierigkeit wird also darin liegen, das private Interesse (Dienstverschiebung zum Stellenantritt) über das öffentliche Interesse der Ausbildungspflicht (Grundausbildung, bereits einmal verschoben) zu stellen bzw dies argumentativ darzulegen. Insbesondere, da mit der letzten Dienstverschiebung bereits auf den neuen RS-Zeitpunkt hingewiesen wurde und er beim unterzeichnen des Arbeitsvertrages ja um den RS-Start wissen musste. Hinzu kommt der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, bzw die verlängerten Schutzfristen aufgrund der absolvierung der Ausbildungspflicht.

Versuchen kann man eine solche Dienstverschiebung sicherlich. Man sollte einfach nicht überrascht sein, wenn der Entscheid nicht im eigenen Sinne ausfällt.
Dann denkst du, dass ich keine Chance haben werde ? Ich habe meine Grundausbildung 2014 abgeschlossen. Im Januar 2015 habe ich dann die Rekrutierung gehabt. Per 01.06.2015 habe ich einen Job gefunden und den Dienst verschoben, auf Ende 2015 wurde ich gekündigt und habe sofort eine neue Stelle gefunden.

Auf der Homepage der Militärverwaltung des Kantons Zürich steht folgendes:

- Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen (Bestätigungen Dritter unbedingt erforderlich) und wenn es der Dienst erlaubt. ( Habe die Arbeitgeberbestätigung, welches bescheinigt, dass sie mich dringend brauchen)

- Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.

- Das Dienstverschiebungsgesuch muss 14 Wochen vor Dienstbeginn eingereicht werden.

- Gesuche, die zu spät eintreffen, werden nur in absoluten Notfällen bewilligt

 
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Dann denkst du, dass ich keine Chance haben werde ? Ich habe meine Grundausbildung 2014 abgeschlossen. Im Januar 2015 habe ich dann die Rekrutierung gehabt. Per 01.06.2015 habe ich einen Job gefunden und den Dienst verschoben, auf Ende 2015 wurde ich gekündigt und habe sofort eine neue Stelle gefunden.Auf der Homepage der Militärverwaltung des Kantons Zürich steht folgendes:

- Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende berufliche, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen (Bestätigungen Dritter unbedingt erforderlich) und wenn es der Dienst erlaubt. ( Habe die Arbeitgeberbestätigung, welches bescheinigt, dass sie mich dringend brauchen)
"Dringend brauchen" schreibt jeder Arbeitgeber, aber auch jeder ist ersetzbar. Die Armee ruft ja nicht heute an, dass Du Morgen einrücken musst.

Wie gesagt, versuchen kannst du es ja - wäre ich der beurteilende, ich würde es uU ablehnen.

 
"Dringend brauchen" schreibt jeder Arbeitgeber, aber auch jeder ist ersetzbar. Die Armee ruft ja nicht heute an, dass Du Morgen einrücken musst.Wie gesagt, versuchen kannst du es ja - wäre ich der beurteilende, ich würde es uU ablehnen.
Ja, die haben auch geschrieben, dass mein Arbeitsvertrag vor Antritt aufgelöst wird, falls es nicht verschoben wird.

 
Nun habe ich von einem Unternehmen eine neue Arbeitstelle bekommen und auch schon den Vertrag unterschrieben, jedoch mit der Bedingung, dass ich die RS verschieben müsste.
Nur mal so aus Neugierde: Wieso unterschreibst du einen Vertrag, den du eventuell nicht einhalten kannst, respektive bevor du die entsprechenden Ablährungen gemacht hast?

und sie wollen, dass ich das Militär (RS) auf nächstes Jahr, im Sommer 2017, verschiebe.
Das wirds vermutlich auch nächstes Jahr heissen. Und falls sie DICH wirklich brauchen und keinen Ersatz wollen, dann könnten sie auch den Arbeitsvertrag auf Ende RS Umdatieren...

 
Nur mal so aus Neugierde: Wieso unterschreibst du einen Vertrag, den du eventuell nicht einhalten kannst, respektive bevor du die entsprechenden Ablährungen gemacht hast?Das wirds vermutlich auch nächstes Jahr heissen. Und falls sie DICH wirklich brauchen und keinen Ersatz wollen, dann könnten sie auch den Arbeitsvertrag auf Ende RS Umdatieren...
Beim Vorstellungsgespräch habe ich es denen schon gesagt, und wenn die mir sagen, dass ich die Qualifikationen ihren Wünschen entspreche, dann kann ich nichts dafür

 
Versuch es einfach. Und mach dir mal Gedanken über eine Alternativplanung.

Es gibt eigentlich nichts, was wir dir hier sonst sagen können.

Grundsätzlich sind das Einzelfälle und werden entsprechend so behandelt nach allem was ich weiss.

 
Dienstgesuche welche mit deinem Berufsleben oder allgemein mit deiner Bildung zu tun haben, wird man dir bewilligen.Ist meines Wissens im Gesetzt so verankert. Somit darf die Armee bei solchen Dingen nicht im weg stehen.

Wird auch später so sein in der RS oder im WK.
Hahaha.. selten so gelacht :rofl:

Und wenn einige Schlüsselpersonen gerade im Studium sind wird der WK kurzerhand abgesagt?

Ich kenne Fälle, wo Offiziere Zivildienstgesuche eingereicht haben, weil sie Militär und Privates nicht miteinander verbinden konnten.

 
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Hallo Gioele

Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation...

Wurde dein Gesuch bewilligt?

Liebe Grüsse

Mgswiss