Rückerstattung Wehrpflichtersatzabgabe

takunamatata

Neuer Benutzer
03. Juli 2013
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Guten Abend

Heute gehöre ich zu den Glücklichen, die den militärischen Dienst in einem Stück beenden konnten.

Nun habe ich vor dem DD Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen. Da ich nun Student werde und meine Finanzen so einfach wie möglich halten will, möchte ich gerne meine Wehrpflichtersatzabgabe zurückfordern.

Auf der Infoseite meines Kantones wird auf folgenden Artikel verwiesen:

1 Wer den Militär- oder den Zivildienst nachholt, hat Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe, nachdem er seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat.

2 "Aufgehoben"

3 Der Anspruch ist bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons geltend zu machen, für welchen die Ersatzabgabe erhoben wurde. Der Entscheid dieser Behörde kann nach den Artikeln 30 und 31 angefochten werden.

4 Der Anspruch verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Wehrpflicht.

5 Auf Rückerstattungsbeträgen wird kein Zins vergütet.
Habe ich schon meine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt oder gehört da noch die Zeit als Reservist dazu? Mein Fourier konnte mir leider heute nichts dazu sagen...

Schönes Wochenende

 
Am einfachsten rufst du beim Kantonalen Kreiskommando an. Ich hab gleich nach dem letzten WK das Rückerstattungsgesuch abgeschickt und habe das Geld erhalten. Das war bevor ich offiziell "ausgemustert" wurde.

 
Laut telefonischer Auskunft ist mit Ende Durchdienrer die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt :) Somit kann man die Wehrpflichtersatzabgabe zurückfordern.