Guten Abend
Heute gehöre ich zu den Glücklichen, die den militärischen Dienst in einem Stück beenden konnten.
Nun habe ich vor dem DD Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen. Da ich nun Student werde und meine Finanzen so einfach wie möglich halten will, möchte ich gerne meine Wehrpflichtersatzabgabe zurückfordern.
Auf der Infoseite meines Kantones wird auf folgenden Artikel verwiesen:
Schönes Wochenende
Heute gehöre ich zu den Glücklichen, die den militärischen Dienst in einem Stück beenden konnten.
Nun habe ich vor dem DD Wehrpflichtersatzabgabe leisten müssen. Da ich nun Student werde und meine Finanzen so einfach wie möglich halten will, möchte ich gerne meine Wehrpflichtersatzabgabe zurückfordern.
Auf der Infoseite meines Kantones wird auf folgenden Artikel verwiesen:
Habe ich schon meine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt oder gehört da noch die Zeit als Reservist dazu? Mein Fourier konnte mir leider heute nichts dazu sagen...1 Wer den Militär- oder den Zivildienst nachholt, hat Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe, nachdem er seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat.
2 "Aufgehoben"
3 Der Anspruch ist bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons geltend zu machen, für welchen die Ersatzabgabe erhoben wurde. Der Entscheid dieser Behörde kann nach den Artikeln 30 und 31 angefochten werden.
4 Der Anspruch verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Wehrpflicht.
5 Auf Rückerstattungsbeträgen wird kein Zins vergütet.
Schönes Wochenende