Rückerstattung Wehrpflichtersatz

Mr.Eko

Benutzer
19. Jan. 2016
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Sehr geehrte Damen & Herren,

ich musste meine RS wegen des Studiums 2x verschieben. Werde die RS aber im Juli 2016 antreten. Nun ist die bereits von mir erwartete Rechnung mit dem Wehrpflichtsersatz (habe gearbeitet & verdient) per Post bei mir angekommen. Meine Frage ist nun, bekomme ich diesen Betrag nach der geleisteten RS wieder zurückerstattet?

Wird der Betrag zu 100% zurückbezahlt?

Wann, unmittelbar..oder Nach einem Monat oder Jahr?

Froie mich auf Eure Inputs..

Lg Mr.Eko

 
AFAIK: Vollständige Rückerstattung nachdem du alle Diensttage geleistet hast

 
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Reaktionen: Mr.Eko
Danke für die Antworten

Aber mal eine rein rethorische Frage. Bekanntlich ist der Bund ja der schlechteste Zahler..

Aus dem siebten Abschnitt entnehme ich auch folgendes Zitat: "Der Anspruch ist bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons geltend zu machen, für welchen die Ersatzabgabe erhoben wurde. Der Entscheid dieser Behörde kann nach den Artikeln 30 und 31 angefochten werden."

Muss ich mich da noch auf was gefasst machen od. bekommt man in aller Regel sein deponiertes Geld schmerzfrei wieder zurück? Hat da einer Erfahrungen?

 
Danke für die AntwortenAber mal eine rein rethorische Frage. Bekanntlich ist der Bund ja der schlechteste Zahler..
Eigentlich ist der Bund einer der besten Zahler. Nicht immer in der Zahlungsfrist, aber bezahlt wird praktisch immer.

Muss ich mich da noch auf was gefasst machen od. bekommt man in aller Regel sein deponiertes Geld schmerzfrei wieder zurück? Hat da einer Erfahrungen?

Du musst selbständig vorstellig werden. Ich kenne keinen Kanton, der dir noch die nötigen Formulare zusenden würde oder dich auf den Betrag x aufmerksam macht.
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Eigentlich ist der Bund einer der besten Zahler. Nicht immer in der Zahlungsfrist, aber bezahlt wird praktisch immer.
Ich kann mich nicht daran erinnern, wann der Bund mir jemals fristgerecht gezahlt hat :bö: .. aber zahlen tut er immer irgendwann.. das ist wahr :D

Du musst selbständig vorstellig werden. Ich kenne keinen Kanton, der dir noch die nötigen Formulare zusenden würde oder dich auf den Betrag x aufmerksam macht.
Das ist soweit auch klar, aber meine Frage ist mehr kommt der Bund der Zahlungsaufforderung von mir Nach oder tut er sie "anfechten"? Das meinte ich mit "schmerzfrei" Geld zurück.. ;)

 
AFAIK: Vollständige Rückerstattung nachdem du alle Diensttage geleistet hast
Du hast erst Anspruch auf Rückbezug, wenn die Gesamtdienstleistungspflicht geleistet wurde, siehe Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe Abschnitt 7.
Ich habe die letzten 5 Jahre WPE gezahlt. Nun möchte ich mit 24 Jahren die Sanitätssoldat RS machen und mich neben dem Medizinstudium zum Militärarzt raufarbeiten. Als Militärarzt ist man ja ein Offizier, was heisst, dass meine Dienstpflicht bis zum 50. Lebensjahr andauert (600 Tage). Heisst das für mich, dass ich für die Rückerstattung 26 Jahre warten muss?? :eek: Und wie läuft das mit dem Zins? Das Geld wird ja in 26 Jahren nicht mehr den gleichen Wert haben.

 
Zuletzt bearbeitet:
@Merrythought Ist bei mir ein ähnlicher Fall. Ich musste einfach nur einmal 400 Fr. zahlen, doch das Geld kann ich auch erst mit 50 zurückfordern.

Und es gibt gem. SR 661 Abschnitt 7 keinen Zins.

PS: Im SR 661 steht alles über die Wehrpflichtsersatzgabe, also einfach nachlesen ;)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@study Jepp, jetzt habe ich es gesehen. Ich habe den Link erst garnicht bemerkt, da er die gleiche Farbe wie der Text hat.

 
Hoi Mr Eko

Habe meine ~750 Fr. zurückerstattet erhalten, nachdem ich meine Diensttage (210 im Militär, 75 im Zivildienst) abverdient hatte und mich danach beim Kanton SG gemolden habe. Innert weniger als 2 Wochen (allerhöchstens 2 Wochen, kann die genaue Dauer nimmer rausfinden) hatte ich die Kohle zurück auf meinem Konto :daumenhoch:

 
Sorry wegen der Linkfarbe, keine Ahnung warum die nicht vervorgehoben wurde.

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Hoi Mr EkoHabe meine ~750 Fr. zurückerstattet erhalten, nachdem ich meine Diensttage (210 im Militär, 75 im Zivildienst) abverdient hatte und mich danach beim Kanton SG gemolden habe. Innert weniger als 2 Wochen (allerhöchstens 2 Wochen, kann die genaue Dauer nimmer rausfinden) hatte ich die Kohle zurück auf meinem Konto :daumenhoch:
hoi jodelboy ;)

okey tip top.. falls ich bis dahin noch keinen Alzheimer habe und schon vergessen habe das ich noch Knete auf dem zinslosen:crazy:.. Army Konto deponiert habe, werde ich es dir gleich tun :)

grz

 
Habe wie du ein paar mal die RS verschoben und nach vollenden aller Diensttage das Geld zurück gefordert. Ging absolut problemlos.

Schau, dass du die Rechnungen irgendwo sammelst, wo du sie auch nach 6 Jahren noch findest. Das genaue Rückforderungsprozedere ist beim Kantonalen Kreiskommando beschrieben, im Aargau geht das sogar alles per Mail mit Scan der Dienstage im Dienstbüchlein.

Zins oder Teuerungsausgleich gibt es leider keinen.