PW 2-Phasen-Ausbildung

Aikano17

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19. Juni 2018
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Hallo zusammen.

Ich werde kommende Woche am 25.06.2018 die RS als Motorfahrer antreten und habe mir nochmals die Packliste durchgelesen. Ich bemerkte das ich eine Bestätigung des PW 2-Phasen-Kurses mitnehmen sollte. Leider habe ich diese Kurse noch nicht absolviert. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Kann man mir die Funktion als Motorfahrer verbieten? Müsste ich schnellstmöglich diesen 2-Phasen-Kurs nachholen, oder werde ich in irgend einer Form bestraft?

Ich danke euch im Voraus für die Auskunft

 
Hallo Aikano

Bei uns war das nicht Pflicht. Ob das seit 2012 geändert hat, weiss ich allerdings nicht. Bestraft wirst du ganz sicher nicht.

 
Hallo Aikano

Bei uns war das nicht Pflicht. Ob das seit 2012 geändert hat, weiss ich allerdings nicht. Bestraft wirst du ganz sicher nicht.
Hallo Quethorian

Bist du also der Meinung das es keine grösseren Konsequenzen haben wird? Meine grösste sorge ist das mir die eingeteilte Funktion verweigert wird...

 
Ein Freund von mir stand vor ca. 6 Monaten vor der gleichen Situation. Er hatte ebenfalls keine 2-Phasen Kurse besucht und hat sie auch bis heute nicht. Dennoch konnte er die Fahrerausbildung abschliessen. Also mach dir keine Sorgen, das klappt schon. Und übrigens sind die 2-Phasen Kurse nirgends als Voraussetzung gelistet.

Gruss

 
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