Privater Anlass während Wochenende

mediaswiss

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29. März 2014
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Hallo zusammen

Ich beginne am 29. Juni die RS in Liestal und habe vor einigen Wochen eine Hochzeitseinladung (enger Bekanntenkreis) für den Samstag, 4. Juli, erhalten.

Kann es sein, dass man schon in der ersten Woche für eine Wochenendwache dort sein muss ?

Soll ich am besten schon vor der RS ein Urlaubsgesuch stellen (ist aber iwie auch doof für einen Wochenendtag), oder wird das mit dem Samstag problemlos klappen?

Danke für eure Hilfe :)

 
In der ersten Woche wirst du garantiert nicht auf die Wochenendwache kommandiert, du hast ja die Wachtdienstausbildung etc. gar noch nicht erhalten ;) Wenn ich mich richtig entsinne, wird die Wache ab etwa der vierten Woche durch die Rekruten gestellt, davor noch mit dem Dienstpersonal.

Es kann jedoch sein, dass durch ungenügende Leistungen in der Ausbildung ein Samstagsnachholer stattfindet. Das bedeutet, dass du z. B. erst um 09:00, 10:00 oder 11:00 ins "Wochenende" entlassen wirst. Doch ist dies in der ersten RS-Woche sehr unwahrscheinlich.

Conclusio: Ich würde kein Urlaubsgesuch stellen, ggf. den Zugführer in den ersten paar Tagen drauf sensibilisieren.

 
Je nach Kaserne / Schuko kann sehr wohl ab der ersten Woche ein Plantondienst (also unbewaffnet) aufgezogen werden. Ich würde unbedingt ein Urlaubgsgesuch stellen.

 
Bei uns gab es schon in der ersten Woche eine Wache durch die Rekruten. Dementsprechend wurde uns auch schon vor der RS mitgeteilt, man solle Kleider für 2 Wochen mitnehmen. Und Nacharbeit gab es bei und auch in der ersten Woche, nämlich für die, die den Test über die Gradkenntnis nicht bestanden.

 
Kommt tatsächlich auf die Kaserne bzw. auf den Schulkdt an. Bei uns in Emmen übernahmen die Rekruten erst in der 4. Woche die Wache und Nacharbeit gab es erst ab der 2. Woche.

 
Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ich werde als FULW SiSo in Liestal einrücken. Überlege mir gerade, ob es reicht, wenn ich den Zugführer einfach darauf anspreche, oder ob ich vor der RS ein Urlaubsgesuch stellen soll.

 
Also wenn in dem Informationsbrief zB die Info steht, dass die Urlaubsgesuche "so schnell wie möglich" oder etwas Änhliches eingereicht sein müssen, würde ich es sofort machen. Und ein zweites Mal in der 1. Woche RS, prüfen lassen, ob den Gesuch korrekt angekommen ist.

Man kann dir nachher nicht sagen, dass du nicht alles gemacht hast, um deinen Gesuch zu sichern / bzw. prüfen lassen :)

 
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