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Ich wurde als Infanterist DD ausgehoben und habe erfahren, dass diese auch eine Pistole 75, nebst dem Stgw 90 erhalten.
Darf man die Pistole, wie das Stgw auch, nach dem Dienst behalten oder nicht?
Ich wurde als Infanterist DD ausgehoben und habe erfahren, dass diese auch eine Pistole 75, nebst dem Stgw 90 erhalten.
Darf man die Pistole, wie das Stgw auch, nach dem Dienst behalten oder nicht?
Behalten darfst du nur deine PA-Waffe. KorpsMat. muss, wie oben schon geschrieben, abgegeben werden.
Das ist jetzt Halbwissen, aber das kannst du gerne vielleicht mal bei der LBA abklären: Wir hatten als San-Soldat als PA-Waffe die P75. Einige von uns machten dann noch den FK-Einheitssanitäter und wurden dort auch am Stgw90 ausgebildet und haben somit im DB den STGW Anwender eingetragen bekommen. Angeblich, und wie gesagt ist das eher Halbwissen, können diese bei der LBA ein Stgw90 als Leihwaffe beantragen und diese fürs Schiessen benutzen.
Falls hier jemand mehr weiss oder ich etwas falsches geschrieben habe, gerne ergänzen oder korrigieren
Lg
PS: Eine p75 ist nicht so teuer, falls nötig einfach privat kaufen. Jedoch würde ich dir dann die Sig226 empfehlen
Ja, wenn du am Stgw ausgebildet bist, kannst du ein Stgwals Leihwaffe beziehen. Voraussetzung ist, dass in den letzten drei Jahren 4 offizielle Schiessen (Obli oder Feldschiessen) mit der entsprechenden Waffe geschossen und im MLA eingetragen wurden. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2004/1/de#chap_7/sec_2