Persönlicher Urlaub während des Dienstes

L3x

Neuer Benutzer
26. Apr. 2012
3
0
2
Da ich nicht ausreichend Infos über die Armeestelle erhalte,hoffe ich, ein paar von euch können mit Erfahrungen dienen.

Ich werde in kürze meine RS DD antreten.

Ich weiss jetzt schon, dass ich wahrscheinlich im April gerne um eine Woche Urlaub nachsuchen möchte.

Der Hintergrund dazu: Bei meiner Freundin wird sich im November entscheiden, ob sie eben im April an einem

internationalen Event teilnehmen darf, soll, muss. Dies ist nicht unwahrscheinlich. Für sie geht die Reise nach Malaysia.

Über den Zeitpunkt der Reise bin ich überhaupt nicht glücklich. Denn im Grunde genommen muss eine Begleitung mit,

die Veranstalter sind zwar anwesend, haben aber anderes zu tun als sie zu den einzelnen Terminen zu begleiten, alleine

ist die Koordination,der Transport etc aber unmöglich zu bewältigen. Die Eltern werden wohl nicht mitreisen können, als beinahe einzige Alternative bleibe ich, da

ich auch Abläufe etc kenne und schon seit Anfang in die ganze Sache involviert bin.

Kommen wir zum Punkt, habe ich reelle Chancen, dass ein entsprechendes Gesuch (mit Anbietung zur Kompensation durch Wochenendwache z.B) angenommen wird?

Wann müsste ich dieses einreichen?

Vielen Dank für die Hilfe

 
Hallo

Grundsätzlich ist es so, dass Gesuche immer so früh wie möglich gestellt werden müssen. Wenn ich das richtig verstehe, wird erst im November bekannt werden ob deine Freundin tatsächlich im April 2013 an diesen Event gehen kann. Deine RS wird dann wohl am 29.10.2012 beginnen. Ich würde Dir wärmstens empfehlen das Gesuch sofort nachdem klar ist wann der Event ganz genau ist zu stellen. Das Gesuch musst du dann auf dem Dienstweg an den Kompaniekommandanten weiterleiten.

Zu deiner Frage wie die Chancen sind. Grundsätzlich entscheidet der Kompaniekommandant ob so ein Gesuch bewilligt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Gesuch akzeptiert wird. Eine Woche ist eine sehr lange Zeit und der Event deiner Freundin erscheint mir als keinen so driftigen Grund eine Woche persünlichen Urlaub zu bekommen.

Zu dem Nachholen:

Dir würden die 7 Tage nicht als Diensttage angerechnet und ein Nachholen der Tage an den Wochenenden (Sonntagswache) wird nicht möglich sein, da der Samstag und Sonntag sowieso als Dienstage angerechnet werden. Falls das Gesuch bewilligt werden sollte müsstest du evtl. noch die 7 Tage länger Dienst leisten in einer anderen RS. Da bin ich mir aber nicht sicher.

Gruss

 
  • Like
Reaktionen: L3x
Hallo Howi

Vielen Dank für deine Antwort.

Das mit den Wochenendwachen wäre auch keine Kompensation, das ist von mir falsch formuliert, dass die Diensttage nicht anrechenbar sind habe ich gelesen.

Ich möchte damit eher aufzeigen dass es mir ernst ist und ich dafür auch einiges in Kauf näme. Auch ein nachholen der Diensttage in einer andere Kompanie wäre

kein Thema.

Nun ist es so dass du Recht hast bezüglich der dringlichkeit. Nur muss man sich vorstellen dass diese Veranstaltung nicht irgend ein kleines Ereignis ist sondern wirklich gross,es geht dabei nicht um wenig. Mein Fehlen würde objektiv betrachtet darin enden dass einfach jemand anderes mitgeht, jedoch wird es schwer sein jemanden zu finden der die gleiche Funktion erfüllen kann wie ich,in privater wie auch professioneller Hinsicht. Daneben entsteht jedoch der riesige Frust, beim wohl grössten Moment in ihrem bisherigen Leben nicht dabei zu sein, was den Kommandaten jedoch wohl weniger interessieren wird.

Trotzdem werde ich es auf jeden Fall versuchen,wenns nicht sein soll..na dann ist es halt so.

Ist die Tatsache, dass es sich um eine Auslandsreise handeln würde denn kein Problem?

 
Ob das ein Problem ist, dass es sich um ein Auslandurlaub handelt kann ich Dir leider nicht mit Gewissheit sagen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies kein Problem sein sollte. (Evtl. könnte es Probleme mit der Militärversicherung geben, wenn du im Ausland verunfallst. Ich weiss nur soviel, dass du während dem Wochenendurlaub (Samstag morgen bis Sonntag Abend) ins Ausland gehen kannst.

http://www.he.admin.ch/internet/heer/de/home/themen/schulen/rs/pzwafm/schulablauf.html

 
Es ist Abend, mein Hirn ist schon ein wenig auf Schlaf gestellt, darum kann ich für das folgende nicht 100% garantieren:

Du beginnst am 29.10.2012 und die normale RS wäre am 05.04.2013 fertig, also würdest du dann erst in die VBA 2 eintreten. Als DD hat man eine Woche Urlaub, jedoch wäre man da auf Bereitschaft (soviel mir ist). Also wäre meine Überlegung, dass es eventuell (Chance unter 1%) möglich wäre, wenn du dann in einer neuen Einheit bist und du den DD Status erhälst, dann die Ferien genehmigt zu bekommen...

Ich sehs schon, dass irgendjemand gleich mal meine Überlegungen über den Haufen wirft ;)

 
Um Urlaub zu bekommen ist ein zwingender Grund nötig.

Dein Grund ist zwar einigermassen nachvollziehbar, jedoch keineswegs zwingend.

Unter zwingend wird zb.

- Todesfall in der Familie

- Bewerbungsgespräch

- Prüfungen

verstanden.

In der RS werden Gesuche von mehreren Tagen auch öfters vom Schulkommandant bearbeitet und somit wird der Kp Kdt übergangen.

(Die Schule ist für die Ausbildung verantwortlich)

Interessant bei dir ist auch, dass die Eltern (!!) ihre Tochter nicht begleiten können. Die sind bestimmt nicht in der Armee und könnten ohne weiteres Urlaub nehmen. Wärst du der Vater, hättest du die grösseren Chancen, dass das Gesuch angenommen werden würde.

So, hier also meine Ansicht als Kp Kdt.

 
Vielen Dank für eure Ansichten

In meinen Infos der Kaserne steht es wie folgt:"da eine Anwesenheit erfolderlich oder angebracht ist." Darum war ich ein wenig verunsichert,

es scheint jedoch deutlich strikter Geregelt zu sein als es mich dieser Satz vermuten lässt. Versuchen werd ichs trotzdem, viel mehr als ein nein und ein kopfschütteln kann ich mir nicht einfahren:D

Das mit den Eltern zu begründen wäre nicht wirklich schwierig,das erspar ich euch jetzt aber.

In diesem Sinne pack ich mal alles zusammen, rücke morgen ein und seh mal was passiert wenns dann soweit ist sdt-ohmann