Persönliche Waffe zivil nutzen

dts

Member
20. Mai 2018
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Guten Tag zusammen

Ist es erlaubt in meiner zivilen Zeit mit dem Stgw 90 in einen beliebigen Schießstand schießen gehen? Ich bin in keinem Verein und gehe ab und zu Pistolenschießen und würde gerne auch mal das Stgw mit in den Schießkeller nehmen.

Ist dies erlaubt solange die Waffe nicht entmilitarisierti ist?

LG

 
Solange du nicht Seriefeuer schiesst (das braucht eine Genehmigung), ja. War ich auch scon x mal.

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Selbstverständlich kannst du mit einer Militärwaffe wenn auch nicht demilitarisiert in einem Schiesskeller schiessen gehen. Wie schon erwähnt dies nicht im Modus Automat/ 3 Schuss Automatik. Du solltest dich aber erkundigen, ob bei diesem Schiesskeller mit dem Kaliber.223 geschossen werden darf. Das ist nicht selbstverständlich, die Aufprall Energie der Patrone GP90 auf 25/50 m ist vielfach nicht erwünscht! 

 
Ich dachte es gibt einen Gesetzesartikel der sagt man dürfe die Waffe für Schiessen ausserhalb von SAD nicht benutzen.

 
Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst 512.311

Art.4

Sowie 512.31

Art. 3 hoch2

Und schlussendlich

514.101 Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen


Art. 411Ausrüstungsgegenstände


1 Die Benützung der persönlichen Ausrüstungsgegenstände ausser Dienst ist unter Vorbehalt der nachfolgenden Einschränkungen gestattet:


a.


Die Ordonnanzfeuerwaffe darf nur zur Teilnahme an Schiessübungen auf den von den zuständigen kantonalen Militärbehörden anerkannten Schiessanlagen oder auf den von den zuständigen eidgenössischen Schiessoffizieren bewilligten feldmässigen Schiessanlagen sowie zur Teilnahme an militärischen Wettkämpfen benützt werden.


Oder verstehe ich den falsch?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm, scheint wohl eine klare Sache zu sein, interessant. Keine Ahnung, ob es Schiesskeller gibt, die anerkennt wären. Bei dem in dem ich zu schiessen pflegte hat niemand was gesagt - ob die das dort auch nicht wussten sei aber dahingestellt.

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In dem Schiesskeller welcher sich in meiner Nähe befindet ist .223 Remington zugelassen. Dass nur Einzelfeuer geschossen werden darf ist klar.

Ich habe jeweils auch schon gehört, dass mit Sturmgewehren welche noch im Dienst sind Ausserdienstlich geschlossen wird. Die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen macht mich jedoch stuzig. Die Frage ist kann ein militärisches Stgw 90 überhaupt optisch von einem Entmilitarisierten unterschieden werden?

Lg

 
In dem Schiesskeller welcher sich in meiner Nähe befindet ist .223 Remington zugelassen. Dass nur Einzelfeuer geschossen werden darf ist klar.

Ich habe jeweils auch schon gehört, dass mit Sturmgewehren welche noch im Dienst sind Ausserdienstlich geschlossen wird. Die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen macht mich jedoch stuzig. Die Frage ist kann ein militärisches Stgw 90 überhaupt optisch von einem Entmilitarisierten unterschieden werden?

Lg
Abgesehen vom P-Stempel: nein. Rein optisch gibt es keinen Unterschied

 
Es ist ohne weiteres Möglich mit einem StGw 90 / StGw 90 PE auf jedem Stand oder Schiesskeller zu Trainieren.

Alle Örtlichkeiten wurden oder werden von Eidg. oder Kantonalen Stellen begutachtet bevor der Betrieb genehmigt wird. Für das Bundesprogramm ist dies jeweils der ESO zusammen mit den KSK's, für das Zivile die Baudirektion der Kantone und Gemeinden dies für die 300m Anlagen. Im Betrieb sind dann die Standwarte und SM's für die Einhaltung der Vorschriften zu Bau und Ausrüstung zuständig. Für Schiesskeller wie sie von Büchsenmachern / Wf Geschäften zu Benutzung vermietet werden gilt dasselbe.