Persönliche Waffe nach Rs

MpSiso

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18. März 2017
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Hallo Zusammen

Ich werde im Januar 2019 in die Rs zu den MP Sisos in Sion gehen. Ich habe gehört, dass die persönliche Waffe (Glock 17) ins Eigentum übergehen kann wenn man gewisse Vorraussetzungen erfüllt.

Dazu paar fragen.

1) Nimmt man die Waffe übers Wochenende mit nach Hause?

2) Wie sieht es nach der Rs aus? Bleibt die Waffe in Sion oder nimmt man sie nach Hause wenn man in die WK muss?

3) Gilt das Feldschiessen auch für Pistolen? Ich habe gehört, dass man die Pistole nur mit Waffenschein ins Eigentum nehmen kann, ohne das Feldschiessen absolvieren zu müssen.

4) Bekommt man ohne Probleme einen Waffenschein, wenn keile Strafregistereinträge vorhanden sind?

5) Ich habe von Freunden gehört, dass sie einge Munitionspatronen, über ihre Rs Zeit mitgehen liessen, sodass sie sich mit ihrer persönlichen Waffe zuhause verteidigen könnten, nach der Armeezeit, wenn sie die Waffe ins Eigentum rübergenommen haben. Sind die Sicherheitsmassnahmen auf dem Schiessplatz so locker, dass dies möglich ist? Ich war ziemlich geschockt als ich dies gehört habe.

Vielen Dank für eure Antworten

Lg und vielleicht bis bald

 
3) Die Pistole kann ohne Schiessnachweis ünernommen werden. Ein WES ist aber so oder so Voraussetzung.

4) Ja (je nach Kanton gibts noch Gespräche oder so).

5) Die Sicherheitsbestimmungen sind schon streng, aber mitgehen lassen kann man schon was. Die Konsequenzen beim Erwischtwerden stehen aber in keiner Relation zum Fakt, dass man mit einem Strafregisterauszug für 12 Franken ein 50er Päckchen 9mm legal kaufen kann. Lohnt sich absolut nicht, schwer strafbar und... dumm.

 
1) In der RS wirst du deine Waffe (Stgw 90 oder Pistole) übers Wochenende nicht mit nach Haus nehmen.

2) Wenn du fertig bist mit der RS, kannst/wirst du deine Waffe mit nach Hause nehmen können

 
1) Nur auf Beantragung (z.B. wenn du am Wochenende schiessen gehst)

2) Als WK Soldat nimmst du sie nach der RS nach Hause

5) Da kann ich Mugendai nur zustimmen. Auf keinen Fall etwas mitgehen lassen, das gibt nur Ärger, wenn sie es merken. Lieber legal kaufen.

 
Vielen Dank für eure Antworten. Also braucht man den Waffeschein erst nach den vollendeten Wk‘s? Macht eigentlich wenig Sinn, da die Waffe ja nach der RS auch zu Hause ist?

Wie sieht es bei den Durchdienern aus, die nicht 6 Jahre im Dienst waren? Können diese die pers. Waffe nicht übernehmen ins Eigentum?

Danke für eure Antworten:)

 
Ja, den WES brauchts erst wenn du aus der Armee entlassen wirst, nach Erfüllung der Dienstpflicht (nicht direkt nach dem letzten WK).

Für Durchdiener gibts wohl spezielle Ausnahmeregelungen, die aber nicht so bekannt sind.

 
Bevor du aus dem Militärdienst entlassen wirst, gehört die Waffe der Armee. Deshalb benötigst du dafür keinen Waffenerwerbsschein. Die Armee überprüft aber vor der RS, ob dir eine Waffe überlassen werden darf. Diese Anforderungen dürften ähnlich sein wie die für den WES.

Durchdiener werden auch erst 7 Jahre nach der Beförderung zum Soldaten entlassen und waren daher auch mindestens 6 Jahre im Dienst. Die von Mugendai angesprochenen Ausnahmen beziehen sich auf Durchdiener, die mit der WEA früher entlassen werden und dies zum Zeitpunkt, zu dem sie das Feldschiessen hätten absolvieren müssen, noch gar nicht wissen konnten.

 
Sind die MP Sisos auch schiesspflichtig? 

D.h. müssen sie auch an das jährliche Obligatorische Schiessen gehen?

(Da sie ja nicht das Stgw sondern die Pistole als persönliche Waffe haben.)

 
Es gibt auch Oblis mit Pistole
wink.png


 
Sind die MP Sisos auch schiesspflichtig? 
Nein. AdA die mit der Pist als pers Waffe ausgerüstet sind, müssen kein Obli schiessen. Es gibt zwar ein Obli für die Pist, das ist aber nur für die Sub Of der Truppen, die mit dem Stgw als pers Waffe ausgerüstet sind. Diese Sub Of können wählen, ob sie das Obli mit der Pist oder dem Stgw absolvieren wollen.

 
Hallo

Ich habe diesbezüglich auch eine Frage zur Übernahme der Waffe. 2013 habe ich als DD abgeschlossen und darauf jedes Jahr bis 2017 das Obligatorische geschossen. Dieses Jahr habe ich einen Brief erhalten, dass ich nicht mehr ans Obligatorische muss, also quasi ganz entlassen werde. Wie ist das nun mit der Waffe geregelt. Darf ich die behalten? Ich habe irgendwo gelesen, ich hätte 2 x das Feldschiessen absolvieren müssen. Falls nicht, wars das jetzt mit der Übernahme der Waffe? Muss ich sie abgeben?  Gerne hätte ich sie behalten.

 
Hallo

Ich habe diesbezüglich auch eine Frage zur Übernahme der Waffe. 2013 habe ich als DD abgeschlossen und darauf jedes Jahr bis 2017 das Obligatorische geschossen. Dieses Jahr habe ich einen Brief erhalten, dass ich nicht mehr ans Obligatorische muss, also quasi ganz entlassen werde. Wie ist das nun mit der Waffe geregelt. Darf ich die behalten? Ich habe irgendwo gelesen, ich hätte 2 x das Feldschiessen absolvieren müssen. Falls nicht, wars das jetzt mit der Übernahme der Waffe? Muss ich sie abgeben?  Gerne hätte ich sie behalten.


 
Klingt gut. Aber ich bin trotzdem etwas pessimistisch.

Man sollte in den letzten 3 Jahren 4mal an den Schiessübungen teilgenommen, egal ob Feldschiessen oder Obligatorisches. Ich habe seit 2013 jedes Jahr 1mal a, obligatorischen teilgenommen, heisst in den letzen 5 Jahren 5mal am obligatorischen. Heisst das, für mich ist es gelaufen?

 
ich habe das nochmals abgeklärt. Für DD gilt eine spezielle Regelung. Wegen Gesetzesänderung vom 01.01.2018 werden alle DD früher und im jungen Alter entlassen als üblich, somit bleibt quasi weniger Zeit für das Nachholen des Feldschiessens. Also gilt für uns nur 3 x Obligatorisches in den letzten 3 Jahren geschossen und dann kann man die Waffen ins Eigentum übernehmen.

Benötigt werden Waffenerwerbsschein und Strafregisterauszug. Beides kostet zusammen 70Fr. Ob am Tag der Abrüstung für die Waffe noch 100Fr. gezahlt wird weiss ich nicht. Auf jeden Fall sind das alle Infos die ich habe.

Schönen Gruss aus der Ostschweiz.

 
Wer eine Wf zu Eigentum erhalten will muss einige Auflagen erfüllen.

Während der Zeit der Einteilung ist man Schiesspflichtig Pist Träger erfüllen auf 25m das Obli sollten sie nicht in drei Anläufen erfüllen können sie mit dem StGw 90 dasselbe noch auf 300m versuchen (beim durchführenden Verein nach einer LeihWf fragen). Sub Of und Of können wählen wie sie das Obli erfüllen.

In den letzten drei Jahren vor der Entlassung muss das ganze Bundesprogramm OP / EFS 25m erfüllt werden zudem wird ein WES zwingend gefordert. Wenn der AdA mit einem StGw als Pers Wf ausgerüstet ist und er dieses zu Eigentum übernehmen will so wird ihm 100.- abgenommen für den Aufwand die SF Bauteile zu entfernen und die Wf in ein PE abzuändern.

 
Als Durchdiener braucht ihr keine Feldschiessen zu absolvieren. Es reicht 3 x das Obli und ihr könnt das StGw90 behalten. So wars jedenfalls bei mir letztes Jahr im Dezember.