Persönliche Pistole

Dusel_M

Neuer Benutzer
17. Dez. 2016
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Hallo Zusammen

Da die folgende Frage im Forum bereits verteilt in mehreren verschiedenen Threads angesprochen/diskutiert wurde, jedoch, meines Wissens, keine genaue Antwort gefunden wurde, habe ich mich entschlossen, einen gesonderten Thread zu erstellen.

Die Fragen sind Folgende:

- An wen alles wird die neue Pistole 12 (Glock 17 Gen4) abgegeben?

- Bei wem ist diese Korpsmaterial, bei wem persönliche Waffe?

- Kann die Pistole 12, falls es sich um die persönliche Waffe handelt, auch wie die Pistole 75 (SIG P220) nach Ende der Dienstzeit ins Eigentum übernommen werden, oder gilt sie als persönliche Leihwaffe?

Von offizieller Seite her weiss ich nur, dass diese bei den MP Gren in der RS als persönliche Waffe abgegeben wird. Ob diese dann als Leihwaffe gilt, ist mir nicht bekannt.

Gerüchtehalber habe ich ausserdem gehört, dass nun auch erste OF-Schulen die Anwärter mit der Pistole 12 ausrüsten. Ob als Korpsmaterial, persönliche Leihwaffe oder persönliche Waffe, ist mir nicht zu Ohren gekommen.

Hoffentlich kann dieser Thread etwas klarheit schaffen. Schon jetzt danke für alle Antworten.

 
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass alle KSK Elemente mit der Glock als Korpswaffe ausgerüstet sind. Bei den Offizieren ist als persönliche Waffe jedoch immer noch die Pistole 75.

Bei den MP-Gren wurden auch die bisherigen Soldaten, im WK, auf die Glock umgerüstet.

 
Die Antwort liegt eigentlich in der Verordnung über die pers. Ausrüstung der Armee: 514.54/30/3. Hier siehst du welche Waffe du beim Ausscheiden fordern kannst und welcher Typ ins Eigentum übergeht. Fazit ist: in erster Linie kann man die persönliche Waffe später übernehmen. Wie es später dann  weitergeht richtet sich an den Beständen der Waffentypen. Zur Zeit somit keine Abgabe von Korpswaffen.

 
Ich kann mit Sicherheit sagen, dass alle KSK Elemente mit der Glock als Korpswaffe ausgerüstet sind. Bei den Offizieren ist als persönliche Waffe jedoch immer noch die Pistole 75.

Bei den MP-Gren wurden auch die bisherigen Soldaten, im WK, auf die Glock umgerüstet.
Kannst du denn auch mit Sicherheit sagen, dass alles Offiziere nach wie vor die Pistole 75 erhalten?

In dem Falle, wäre das was ich gehört habe, wirklich bloss ein Gerücht...

 
Die Antwort liegt eigentlich in der Verordnung über die pers. Ausrüstung der Armee: 514.54/30/3. Hier siehst du welche Waffe du beim Ausscheiden fordern kannst und welcher Typ ins Eigentum übergeht. Fazit ist: in erster Linie kann man die persönliche Waffe später übernehmen. Wie es später dann  weitergeht richtet sich an den Beständen der Waffentypen. Zur Zeit somit keine Abgabe von Korpswaffen.
Danke für deine Antwort, dies habe ich jedoch bereits gewusst.

Mir gehts es mehr darum, wer mit welcher Waffe ausgerüstet wird.

 
@Dusel_M Mit Sicherheit kann ich es nur für diejenigen Offiziersschulen beim KSK sagen (Falschirmaufklärer und Grenadiere).

 
Wahrscheinlich bisschen spät aber ich kann folgendes bestätigen: MP Gren und MP Siso haben als Persönliche Bewaffnung die Glock17/Pistole12.
Soweit ich weiss (nicht bestätigt) kann man also als bei der Beförderung zum Lt die Persönliche Waffe behalten.

Mich würde aber interessieren, ob die Gren, als PA-Waffe, grundsätzlich mit einem Sturmgewehr90 oder mit der Pistole12 bewaffnet werden?