nicht eingerückt RS

Synyster

Neuer Benutzer
18. Juli 2015
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Servus zusammen

Habe nun mittlerweile drei RS Wochen hinter mir und zwei meiner Kameraden haben beschlossen am Montag nicht mehr einzurücken weil sie "keinen Bock" haben. :8:

Wir sind nun am diskutieren was mit denen passieren wird. Weiss das jemand? Kommt die MP und holt die zuhause ab oder wird irgendwann die zivile Polizei anklopfen?

lg

 
Art. 811 Militärstrafgesetz

Militärdienstverweigerung und Desertion

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten oder Geldstrafe wird bestraft, wer in der Absicht, den Militärdienst zu verweigern:

a.

nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;

b.

eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;

c.

seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;

d.

nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt; oder

e.

nach Antritt der Militärdienstleistung einem an ihn gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht.2

1bis Für eine strafbare Handlung nach Absatz 1 ist eine Geldstrafe oder eine gemeinnützige Arbeit bei gleichzeitigem Ausschluss aus der Armee nach Artikel 49 ausgeschlossen.3

2 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

3 Wer als Angehöriger einer religiösen Gemeinschaft aus religiösen Gründen den Militärdienst verweigert und kein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellt, wird schuldig erklärt und zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichtet, deren Dauer sich in der Regel nach Artikel 8 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 19954 richtet. Die Arbeitsleistung wird im Rahmen und nach den Vorschriften des Zivildienstes vollzogen. Der Richter kann den Täter aus der Armee ausschliessen.

4 Wer glaubhaft darlegt, dass er den Ausbildungsdienst für einen höheren Grad mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, aber bereit ist, im bisherigen Grad Militärdienst zu leisten, wird zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichtet. Sie dauert in der Regel 1,1-mal so lange wie der verweigerte Ausbildungsdienst zur Erreichung des höheren Grades und wird im Rahmen und nach den Vorschriften des Zivildienstes vollzogen.

5 Der Bundesrat erlässt die für den Vollzug der Arbeitsleistung nach den Absätzen 3 und 4 erforderlichen ergänzenden Bestimmungen.

6 Der Täter bleibt unter Vorbehalt von Artikel 84 straflos, wenn er:

a.

zum Zivildienst zugelassen wird;

b.

dem waffenlosen Dienst zugewiesen wird;

c.

dienstuntauglich erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit bereits im Zeitpunkt der Tat bestanden hat.

oder

Art. 821 Militärstrafgesetz

Militärdienstversäumnis und unerlaubte Entfernung

1 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ohne Absicht, den Militärdienst zu verweigern:

a.

nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;

b.

eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;

c.

seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;

d.

nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.2

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

3 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

4 Stellt sich der Täter nachträglich aus eigenem Antrieb zum Dienst, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 42a).3

5 Der Täter bleibt unter Vorbehalt von Artikel 84 straflos, wenn er dienstuntauglich erklärt wird und die Dienstuntauglichkeit bereits im Zeitpunkt der Tat bestanden hat.

 
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Reaktionen: Samuel Mittag
Also als erstes wird dein Schulkomando versuchen die fehlenden Kameraden zu kontaktieren. Gelingt dies zBsp. über Telefon wird ihnen warscheinlich eine Ultimatum gestellt bis wann sie sich wieder in der Kaserne zu melden haben.

Wenn sie sich zurückmelden wird das ganze disziplinarstrafrechtliche Folgen haben. Sprich Arrest.

Der Sachverhalt ist dabei unerlaubtes fernbleiben der Truppe. Es wird sehrwarscheinlich auch abgeklär wieso sie das getan haben evt. werden sie dann nach dem Arrest abgerüstet und UT geschrieben.

Rücken sie nie mehr in die Kaserne ein wird das ganze Zivil geklärt und das wird einige Tage in einem Zivilen Gefängniss geben.

Quelle: hatten einmal einen ähnlichen Fall

Anmerkung: In der Schweiz gibt es keine Militärgefängnisse, Arreste werden direkt in der Kaserne vollzogen (meistens in der nähe Wachlokal).

 
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