Neubeurteilung Tauglichkeit - Sinnvoll?

joshinius

Benutzer
02. Aug. 2014
35
7
9
Hi Zusammen

Im Sommer 15 bin ich als Fl Sdt in die RS eingerückt.

Nach 9 Tagen (die ich sehr spannend und gut fand) habe ich bei einem entspannten Plaudergespräch mit einem Kader (ging um Lustige Erlebnisse aus der Kindheit) erwähnt das ich als Kind schlafwandelte. Er hat dies sofort dem Kadi gemeldet, worauf mich dieser umgehend aufs KA schickte. Folge UT, ZS tauglich. Ich habe mir dabei nicht wirklich Gedanken gemacht, konnte halt jetzt arbeiten und Geld verdienen.

Nun werde ich mich im Sommer am NC Test fürs Medizinstudium versuchen. Falls ich diesen nicht bestehen wollte ich ein Zeugnis beim Psychiater, das das Schlafwandeln als unproblematisch bestätigt und damit um eine Neubeurteilung der Tauglichkeit ersuchen und hoffe die RS dann im Zwischenjahr bevor ich den Test wiederholen kann zu absolvieren, dabei wären alle RS Termine i.o solange ich vor dem Studium fertig bin (September) oder allenfalls die RS zu fraktionieren.

Was haltet ihr von dieser Idee und wie gross sind die Chancen tatsächlich wieder als Militärdiensttauglich eingestuft zu werden?

lg Joshinius

 
Die revidierte Nosologia Militaris schreibt für einige Krankheitsbilder einen zwingenden Entscheid bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit vor, für andere wiederum wird lediglich eine Empfehlung abgegeben:

–Beim vorgegebenen zwingenden Entscheid ist der UC-Vorsitzende verpflichtet, den Richtlinien Folge zu leisten;

–bei einer Empfehlung wird sich der Vorsitzende speziell auf die medizinischen Unterlagen (Verlauf, Ausprägung, Behinderungen) und das militärische Umfeld (Welche Funktion hat der Angehörigen der Armee? Was kann ihm noch zugemutet werden?) abstützen. Gerade in diesen Fällen ist ein präzises Arztzeugnis unabdingbar.

Somnambulismus

Neu ist der Somnambulismus nicht mehr zwingender, sondern lediglich empfohlener Grund für eine MD-Untauglichkeit. MD-Untauglichkeit ist nach wie vor gegeben, wenn die letzte Episode weniger als zwei Jahre zurückliegt und zu dieser zwei verlässliche fremdanamnestische Bestätigungen beigebracht werden. Die SD-Tauglichkeit ist in jedem Fall gegeben.

Quelle: http://www.saez.ch/docs/saez/archiv/de/2008/2008-37/2008-37-543.pdf (2008)

Suchaufwand: 5 Minuten

Ergo: Überzeugst du den Arzt, sollte dem nichts im Wege stehen.

MfG Hopeful

Fragst du erst im Sommer nach einer Neubeurteilung an, könnte es sein, dass deine Wunschfunktionen für Frühling 2017 schon belegt sind (Sommer 2017 ist nicht früh genug für einen Studiumstart).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für den Hinweis! Demnach sollte es hier kein Problem geben.

Wäre es nicht wahrscheinlich, dass ich wieder zu den Fliegertruppen eingeteilt werde, wenn ich den Beginn der Ausbildung schon bei diesen geleistet habe?