Hallo Zusammen.
Ich hab da ne frage bezüglich Mutz im Ausgang, wie der Titel schon verrät.
Story in Kurzfassung.
Ich wollte nach meinem freien Tag in die Kaserne zurück, welche nicht an meinem Wohnort liegt.
Natürlich Ex Kameraden getroffen, und noch schnell ein Bierchen zwitschern und letzten Zug verpasst.
Kommt da ein Lt, welcher ebenfalls Zeitmilitär ist zu mir und meint ich verstosse gegen die Reglemente, weil ich den Mutz statt Beret auf dem Kopf habe.
Ich darf sagen dass mein Verhalten absolut in ordnung war.
Jetzt die Frage:
Kann ich als Zeitmilitär, wenn ich den Mutz als Zusatzausrüstung gefasst habe, dafür belangt werden, wenn ich diesen im Ausgang trage?
oder zählt da der Waffenplatzbefehl von der Schule die in der Region vertreten ist oder der an welcher ich angestellt bin?
In meinem Kommando ist es nähmlich nicht verboten.
Hoffe kann mir jemand Antwort drauf geben.
Gruss
Ich hab da ne frage bezüglich Mutz im Ausgang, wie der Titel schon verrät.
Story in Kurzfassung.
Ich wollte nach meinem freien Tag in die Kaserne zurück, welche nicht an meinem Wohnort liegt.
Natürlich Ex Kameraden getroffen, und noch schnell ein Bierchen zwitschern und letzten Zug verpasst.
Kommt da ein Lt, welcher ebenfalls Zeitmilitär ist zu mir und meint ich verstosse gegen die Reglemente, weil ich den Mutz statt Beret auf dem Kopf habe.
Ich darf sagen dass mein Verhalten absolut in ordnung war.
Jetzt die Frage:
Kann ich als Zeitmilitär, wenn ich den Mutz als Zusatzausrüstung gefasst habe, dafür belangt werden, wenn ich diesen im Ausgang trage?
oder zählt da der Waffenplatzbefehl von der Schule die in der Region vertreten ist oder der an welcher ich angestellt bin?
In meinem Kommando ist es nähmlich nicht verboten.
Hoffe kann mir jemand Antwort drauf geben.
Gruss