Militärdienst und Auslandstudium?

zitronenbaum

New member
16. Apr. 2021
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Guten Tag liebes Armeeforum.ch,

ich hätte eine Frage zur Militärdienst. Ich möchte gerne meinen Bachelor in der Schweiz abschliessen, und ich starte im September das 1. Semester an der Uni. Jedoch hätte ich Interesse, für meinen Master-Abschluss im Ausland zu ziehen. 
Meine Frage wäre, wie sieht es mit dem Militärdienst aus, wenn ich im Ausland ziehe? Muss ich zuerst die RS abschliessen und dann fällen die WKs aus, oder lohnt es sich im diesem Fall Durchdiener für einen Jahr zu werden? Oder fällt das Militärdienst ganz aus? Und wie sieht es aus mit einem Auslaundurlaub aus?
Ich möchte gerne dienen und AdA werden, jedoch möchte ich alle Informationen erhalten, um mich sicher zu entscheiden.

Besten Dank,
Zitronenbaum

 
Im Grundsatz läuft es so, dass Du als Wehrpflichtiger nur ins Ausland ziehen darfst, wenn Dir dafür Auslandurlaub gewährt wurde. Praktisch wäre es für Dich evtl. am besten, wenn Du zuerst den Bachelor machst und dann die RS in einem Zwischenjahr machst. Als DD ist das gut möglich, allerdings könntest Du auch die normale RS machen und dann für den Master Auslandurlaub beantragen. Der wird Dir problemlos bewilligt, wenn Du es mit dem Studium begründest.

Falls Du Dich dazu entscheiden würdest, weiterzumachen könntest Du im Fall, dass Du Offizier werden würdest, eine Ausbildungsgutschrift von mehr als CHF 10'000 beanspruchen. Diesen Betrag könntest Du nutzen, um z.B. Studiengebühren zu bezahlen.

 
Im Grundsatz läuft es so, dass Du als Wehrpflichtiger nur ins Ausland ziehen darfst, wenn Dir dafür Auslandurlaub gewährt wurde.
Der wird dir aber sicher gewährt, wenn du im Ausland studierst.

Wenn du Auslandsurlaub hast kannst du dann nicht mehr aufgeboten werden, du musst entsprechend auch keine Dienstverschiebungsgesuche einreichen/Ersatzzahlungen machen.

 
Wenn du Auslandsurlaub hast kannst du dann nicht mehr aufgeboten werden, du musst entsprechend auch keine Dienstverschiebungsgesuche einreichen/Ersatzzahlungen machen.
Es kann allerdings sein, dass man vor dem Auslandurlaub die Wehrpflichtersatzabgabe für die ersten 3 Jahre des Auslandaufenthaltes zahlen muss. Als Student dürfte der Betrag allerdings nicht besonders hoch ausfallen. Und geleistete Ersatzabgaben erhält man zurück, wenn man die Wehrpflicht erfüllt hat.

Ein Auslandurlaub führt nur dann zur Ersatzpflicht, wenn der Militärdienstpflichtige bzw. der Zivildienstpflichtige dadurch einen Pflichtdienst nicht besteht. Ebenfalls ersatzpflichtig sind diejenigen, welche ab dem 19. Altersjahr ohne Aushebung ins Ausland gehen.  Die Ersatzpflicht besteht für die ersten 3 Jahre des Auslandsaufenthaltes (gilt auch für Untaugliche, nicht Eingeteilte, UC-Dispensierte). Die Wehrpflichtersatzabgabe ist vor der Ausreise zu bezahlen. Der Auslandurlaub wird erst nach der Bezahlung der geschuldeten Ersatzabgabe gewährt.
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/militar-bevolkerungsschutz/navigation-ueber-uns/ha-ausbildung/wehrpflichtersatz/haeufig-gestellte-fragen-faq

 
Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Kann denn ein Urlaubsgesuch abgelehnt werden, falls ich vor Antritt der Rekrutierung/RS im Ausland studieren/arbeiten möchte und dadurch das 25. Lebensjahr überschreite?

LG Stefan
 
Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Kann denn ein Urlaubsgesuch abgelehnt werden, falls ich vor Antritt der Rekrutierung/RS im Ausland studieren/arbeiten möchte und dadurch das 25. Lebensjahr überschreite?

LG Stefan

Wenn Du vor der Rekrutierung ins Ausland gehst (und dich dort anmeldest), musst Du gar kein Gesuch stellen.