Hallo Zusammen
Lasst euch vom Titel nicht zu sehr beeinflussen, ich wusste nicht, wie ich meine Frage am besten betiteln sollte.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich in meiner Freizeit in einer Schiessanlage schiessen möchte?
Haben die "Öffnungszeiten" für AdA's, die in ihrer Freizeit einfach ein Bisschen üben möchten?
Gut, nun zu meinem Hauptanliegen.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mit einem Zivilisten zusammen in eine Schiessanlage gehe? Darf er mit meiner Waffe schiessen, bzw. bin ich Berechtigt, ihm dies zu zeigen, bzw. ihn ins Thema Schiessen einzuführen?
Als Obgfr muss ich im nächsten März Rekruten an der Waffe ausbilden und bin mir nicht sicher ob mich das berechtigt, auch zivile Bekannte auszubilden bzw. ihnen einen Einblick zu gewähren?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss Simon
Lasst euch vom Titel nicht zu sehr beeinflussen, ich wusste nicht, wie ich meine Frage am besten betiteln sollte.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich in meiner Freizeit in einer Schiessanlage schiessen möchte?
Haben die "Öffnungszeiten" für AdA's, die in ihrer Freizeit einfach ein Bisschen üben möchten?
Gut, nun zu meinem Hauptanliegen.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich mit einem Zivilisten zusammen in eine Schiessanlage gehe? Darf er mit meiner Waffe schiessen, bzw. bin ich Berechtigt, ihm dies zu zeigen, bzw. ihn ins Thema Schiessen einzuführen?
Als Obgfr muss ich im nächsten März Rekruten an der Waffe ausbilden und bin mir nicht sicher ob mich das berechtigt, auch zivile Bekannte auszubilden bzw. ihnen einen Einblick zu gewähren?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss Simon