Marschbefehl privat nutzen

unknownpinsel

Member
14. Jan. 2022
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Könnte man REIN THEORETISCH* den Marschbefehl ausnutzen? 

Beispiel: Ich wohne in Zürich und möchte übers wochenende nach Tessin. Anstatt mit dem Auto oder 5000CHF für die SBB zu zahlen kann man ja mit dem Tenue A oder B REISEN und dann am Ziel auswechseln mit ziviler Kleidung, da der Marschbefehl ja nur in Uniform gültig ist. 

Und wenn der Kontrolleur jetzt fragen sollte warum ich nach Tessin fahre obwohl auf dem Marschbefehl zum Beispiel steht dass ich in Aarau meinen Dienst leiste, kann man einfach sagen ich habe einen Auftrag ausserhalb der Kaserne erhalten. Mehr Informationen dürfte ich auch militärstrafrechtlich nicht weiter geben. 

!!***Dies ist nur eine Frage aus reinem Interesse. Hab keine Intentionen das so zu machen, kam mir nur so beim Tagträumen in den Sinn**

 
Soweit ich weiss, ist das absolut legal. Solange du einen gültigen MB und Urlaub hast, hast du praktisch ein GA. Dafür musst du auch nicht lügen.

Es gibt hier sicher noch jemanden, der sich mit den rechtlichen Grundlagen besser auskennt.

Ich kann es dir leider nicht zu 100% bestätigen, sondern spreche nur aus Erfahrung. Da ich im Ausland wohne, übernachte ich während meinen Urläuben immer bei verschiedenen Familienangehörigen/Freunden. Aufgrund von Dienstwochenenden sind diese Urläube zum Teil auch unter der Woche. Also sehr ungewöhnliche Zugfahrten. Dafür musste ich mich noch nie beim Kontrolleur rechtfertigen.

 
  • Thanks
Reaktionen: unknownpinsel
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber mMn gilt der MB nur für den direkten Weg "nach Hause". Zumindest lautet jeweils so der Befehl des Kadi während des HV. Angenommen du verbringst das Wochenende im Tessin, müsstest du also direkt von der Kaserne ins Tessin reisen, ohne einen Zwischenstopp in Zürich. Ob das jetzt das SBB Personal interessiert sei einmal dahingestellt, aber die MP dürfte da im Zweifelsfall wohl schon genauer hinsehen. 

 
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber mMn gilt der MB nur für den direkten Weg "nach Hause".
Diesen Befehl gibt es nur am Ende des Dienstes. Ob dieser Befehl aber zulässig ist und ein Nichteinhalten bestraft werden könnte, wage ich stark zu bezweifeln. Die Einschränkung des Einzelnen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Armee oder die Allgemeinheit.

Im allgemeinen und persönlichen Urlaub darf man die Uniform auch die ganze Zeit tragen, wenn man das denn will (Im Gegensatz zu früher, als man sie tragen musste). Es ist also überhaupt kein Problem, wenn man am Wochenende in Uniform den Zug benutzt. Es hat auch sonst kaum Konsequenzen. Man befindet sich ja sowieso im Dienst und untersteht damit dem Militärstrafrecht und ist durch die Militärversicherung versichert. Es fällt halt einzig etwas mehr auf, dass man sich im Dienst befindet, als wenn man zivil unterwegs ist.

Bei der Entlassung aus dem Dienst stellt sich die Situation etwas anders dar. Da untersteht man dem Militärstrafrecht, solange man die Uniform trägt. Hat man zuhause die Uniform ausgezogen, ist man wieder Zivilist. Durch die Militärversicherung versichert ist man, solange man sich auf dem direkten Weg nach Hause befindet. Befindet man sich nicht mehr auf dem direkten Weg nach Hause, zahlt die zivile Unfallversicherung.

 
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber mMn gilt der MB nur für den direkten Weg "nach Hause". Zumindest lautet jeweils so der Befehl des Kadi während des HV. Angenommen du verbringst das Wochenende im Tessin, müsstest du also direkt von der Kaserne ins Tessin reisen, ohne einen Zwischenstopp in Zürich. Ob das jetzt das SBB Personal interessiert sei einmal dahingestellt, aber die MP dürfte da im Zweifelsfall wohl schon genauer hinsehen. 
Das war früher so, dass der MB nur auf dem Heimweg und Nachhauseweg benutzt werden durfte. Jetzt ist es aber so, dass der MB auf allen Strecken gültig ist, heisst man kann auch in den Ausgang mit dem MB zum Beispiel Dübendorf-Zürich und wieder zurück.

 
Ja, das ist möglich und auch erlaubt (korrekter Weise im Tenu A). Den Kontrolleur hat es nicht zu interessieren wohin und wieso du fährst. 

Die SBB werden vom Militär jährlich mit Millionen für die Marschbefehle entschädigt. Das sind sich leider viele nicht bewusst. 

 
Den Kontrolleur hat es nicht zu interessieren wohin und wieso du fährst. 
Ich muss diese Aussage noch richtig stellen. 

Der Kontrolleur darf dich schon fragen, von wo und wohin du fährst. Das machen die ja sonst teilweise auch. Sinn dahinter ist, dass die SBB Statistik führen kann und das Nutzerverhalten der Passagiere auswerten kann. 

 
Zudem ist es durchaus angemessen, dass ein Kontrolleur überprüft, ob ein MB gültig ist. Bei "verdächtigen" Reisen finde ich es schon angemessen, etwas genauer hinzuschauen.