Leute aus meinem Zug die als Wachtmeister weitermachen müssen wollen in zivildienst wechseln, ist das überhaupt noch möglich für die?

Eltis

Member
22. Apr. 2021
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Sie wollen den Leutnant natürlich nicht direkt fragen und im Internet findet man nichts. 

 
Der Zugführer ist dafür auch die falsche Ansprechperson. Und dass man im Internet nichts findet, ist schlicht falsch.

https://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home/zivi-werden/was-muss-ich-tun-.html

Wer diese Informationen aber nichts selbst finden konnte, sollte sich das mit dem Zivi nochmals genau überlegen. Der Zivildienst ist kein Selbstläufer. Man muss selbst aktiv werden und sich selbst organisieren. Das ist nicht wie im Militär, wo einem immer schön gesagt wird, wann man wo zu sein hat.

 
Salli Eltis

Folgendes:

Grundsätzlich kann quasi jeder in den Zivildienst wechseln. Voraussetzung ist , man hat Gewissensprobleme gegenüber der Armee.

2. Punkt: Mit dem Weitermachen, verpflichtet man sich mehr Diensttage zu leisten. Also solange der Vertrag zum Wietermachen NICHT unterschrieben wurde, werden die Diensttage für den Zivildienst mit den "normalen" Dinesttagen berechnet. 

Aber sobald man den Vertrag zum Weitermachen unterschrieben hat, werden die zu abverdienenden Tage als Wachmeister auch dazu gerechnet/mitberechnet.

Grundsätzlich: Würden den Kollegen raten, die Entscheidung zum Wechsel zum Zivildienst, gründlich zu überlegen. Denn später sollte man es nicht bereuen, dass man der Armee den Rücken gekehrt hat. Später wird es auch sehr sehr sehr schwer sein, in die Armee wieder eingeteilt zu werden.

 
Aber sobald man den Vertrag zum Weitermachen unterschrieben hat, werden die zu abverdienenden Tage als Wachmeister auch dazu gerechnet/mitberechnet.
Erstmal gibt es keinen "Vertrag zum Weitermachen". Es gibt die Vorschlagerteilung. Diese nimmt man zur Kenntnis und unterschreibt, um zu bestätigen, dass man sie erhalten hat.

Ob der Vorschlag aber erteilt wurde oder nicht, sollte auf die Anzahl zu leistender Zivildiensttage keinen Einfluss haben. Zumindest wüsste ich nicht, auf welcher Grundlage das so sein sollte. Die zusätzlichen Diensttage fallen ab der Beförderung am Ende der Unteroffiziersschule an. Hast du eine Quelle zu deiner Aussage?