Ich habe im Herbst 2012 den Four-LG abgeschlossen. Am Ende des LG habe ich mir einreden lassen, mein Stgw abzugeben und nur die Pist zu behalten. Leider kann ich mich nicht mehr daran erinnern, was für Regelungen auf dem entsprechenden Formular angegeben waren.
Nun würde ich gerne hobbymässig einem lokalen Schiessverein beitreten, einige Probeschiessen durfte ich bereits absolvieren. Da ich jedoch weder einen WES noch das nötige Kleingeld für ein eigenes Gewehr habe, wollte ich mich informieren, ob ich wieder ein Sturmgewehr als Leihwaffe beantragen kann. Vor allem auch, da man dadurch den Service der LBA bezüglich Reparaturen etc. beanspruchen darf. Die Regelungen ändern sich ja jährlich, deshalb folgende Fragen an die Erfahrenen unter euch:
#1: Gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Art 45) müssen u.A. folgende Bedingungen erfüllt sein, um eine Leihwaffe zu erhalten:
Absatz 1 kann ich nicht erfüllen, da ich mein Stgw bereits im Vorhinein abgegeben habe. Würde in diesem Fall Absatz 5 zutreffen? Und wenn beides nicht erfüllt ist, dann sollte Absatz 3 in meinem Fall ebenfalls gelten, oder irre ich mich da?
#2: Falls ich die Leihwaffe nur aufgrund von Absatz 3 erhalten würde und nur dann: Wenn ich den Schiessverein aus x-welchen Gründen verlassen müsste, wäre dann mein Anrecht auf eine Leihwaffe aufgelöst?
#3: Da ich mit der Leihwaffe am obligatorischen Schiessen teilnehmen muss, ist verständlich und auch kein Problem. Muss ich die Leihwaffe jedoch auch in den WK mitnehmen, oder ist diese Entscheidung Sache des Kdt? Es ist ja immerhin keine Ordonnanzwaffe.
#4: Wenn ich die Waffe im WK inspizieren lasse, muss ich dann trotzdem alle 3 Jahre eine Kontrolle von der LBA durchführen lassen? Denn gemäss Art 46 heisst es folgendes:
#5: Wenn ich die Leihwaffe im Verlauf dieses Jahres erhalten würde, müsste ich dann noch am obligatorischen Schiessen 2014 Teilnehmen?
Das wäre für den Anfang alles
Nun würde ich gerne hobbymässig einem lokalen Schiessverein beitreten, einige Probeschiessen durfte ich bereits absolvieren. Da ich jedoch weder einen WES noch das nötige Kleingeld für ein eigenes Gewehr habe, wollte ich mich informieren, ob ich wieder ein Sturmgewehr als Leihwaffe beantragen kann. Vor allem auch, da man dadurch den Service der LBA bezüglich Reparaturen etc. beanspruchen darf. Die Regelungen ändern sich ja jährlich, deshalb folgende Fragen an die Erfahrenen unter euch:
#1: Gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Art 45) müssen u.A. folgende Bedingungen erfüllt sein, um eine Leihwaffe zu erhalten:
- (1) Die bezugsberechtigten Schützinnen und Schützen erhalten eine Leihwaffe, wenn sie gegenüber der nächstgelegenen Retablierungsstelle der LBA den Nachweis erbringen, dass sie während der letzten drei Jahre zweimal das obligatorische Programm und zweimal das Feldschiessen geschossen haben.
- (3) Funktionärinnen und Funktionäre des Schiesswesens ausser Dienst erhalten eine persönliche Leihwaffe, wenn sie der Armee zugewiesen sind.
- (5) Angehörige der Armee, die auf eine andere persönliche Waffe umgerüstet werden, erhalten eine persönliche Leihwaffe, ohne den Schiessnachweis nach Absatz 1 erbringen zu müssen.
Absatz 1 kann ich nicht erfüllen, da ich mein Stgw bereits im Vorhinein abgegeben habe. Würde in diesem Fall Absatz 5 zutreffen? Und wenn beides nicht erfüllt ist, dann sollte Absatz 3 in meinem Fall ebenfalls gelten, oder irre ich mich da?
#2: Falls ich die Leihwaffe nur aufgrund von Absatz 3 erhalten würde und nur dann: Wenn ich den Schiessverein aus x-welchen Gründen verlassen müsste, wäre dann mein Anrecht auf eine Leihwaffe aufgelöst?
#3: Da ich mit der Leihwaffe am obligatorischen Schiessen teilnehmen muss, ist verständlich und auch kein Problem. Muss ich die Leihwaffe jedoch auch in den WK mitnehmen, oder ist diese Entscheidung Sache des Kdt? Es ist ja immerhin keine Ordonnanzwaffe.
#4: Wenn ich die Waffe im WK inspizieren lasse, muss ich dann trotzdem alle 3 Jahre eine Kontrolle von der LBA durchführen lassen? Denn gemäss Art 46 heisst es folgendes:
[*=1] (1) Besitzerinnen und Besitzer einer persönlichen Leihwaffe haben diese mit Dienstbüchlein, Leistungsausweis oder Schiessbüchlein mindestens alle drei Jahre unaufgefordert im nächstgelegenen Armeelogistikcenter zur Kontrolle vorzuweisen
#5: Wenn ich die Leihwaffe im Verlauf dieses Jahres erhalten würde, müsste ich dann noch am obligatorischen Schiessen 2014 Teilnehmen?
Das wäre für den Anfang alles
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