Leihwaffe zu Sportzwecken beantragen

27. Mai 2013
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Ich habe im Herbst 2012 den Four-LG abgeschlossen. Am Ende des LG habe ich mir einreden lassen, mein Stgw abzugeben und nur die Pist zu behalten. Leider kann ich mich nicht mehr daran erinnern, was für Regelungen auf dem entsprechenden Formular angegeben waren.

Nun würde ich gerne hobbymässig einem lokalen Schiessverein beitreten, einige Probeschiessen durfte ich bereits absolvieren. Da ich jedoch weder einen WES noch das nötige Kleingeld für ein eigenes Gewehr habe, wollte ich mich informieren, ob ich wieder ein Sturmgewehr als Leihwaffe beantragen kann. Vor allem auch, da man dadurch den Service der LBA bezüglich Reparaturen etc. beanspruchen darf. Die Regelungen ändern sich ja jährlich, deshalb folgende Fragen an die Erfahrenen unter euch:

#1: Gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Art 45) müssen u.A. folgende Bedingungen erfüllt sein, um eine Leihwaffe zu erhalten:

  • (1) Die bezugsberechtigten Schützinnen und Schützen erhalten eine Leihwaffe, wenn sie gegenüber der nächstgelegenen Retablierungsstelle der LBA den Nachweis erbringen, dass sie während der letzten drei Jahre zweimal das obligatorische Programm und zweimal das Feldschiessen geschossen haben.
  • (3) Funktionärinnen und Funktionäre des Schiesswesens ausser Dienst erhalten eine persönliche Leihwaffe, wenn sie der Armee zugewiesen sind.
  • (5) Angehörige der Armee, die auf eine andere persönliche Waffe umgerüstet werden, erhalten eine persönliche Leihwaffe, ohne den Schiessnachweis nach Absatz 1 erbringen zu müssen.


Absatz 1 kann ich nicht erfüllen, da ich mein Stgw bereits im Vorhinein abgegeben habe. Würde in diesem Fall Absatz 5 zutreffen? Und wenn beides nicht erfüllt ist, dann sollte Absatz 3 in meinem Fall ebenfalls gelten, oder irre ich mich da?
#2: Falls ich die Leihwaffe nur aufgrund von Absatz 3 erhalten würde und nur dann: Wenn ich den Schiessverein aus x-welchen Gründen verlassen müsste, wäre dann mein Anrecht auf eine Leihwaffe aufgelöst?

#3: Da ich mit der Leihwaffe am obligatorischen Schiessen teilnehmen muss, ist verständlich und auch kein Problem. Muss ich die Leihwaffe jedoch auch in den WK mitnehmen, oder ist diese Entscheidung Sache des Kdt? Es ist ja immerhin keine Ordonnanzwaffe.

#4: Wenn ich die Waffe im WK inspizieren lasse, muss ich dann trotzdem alle 3 Jahre eine Kontrolle von der LBA durchführen lassen? Denn gemäss Art 46 heisst es folgendes:


  • [*=1] (1) Besitzerinnen und Besitzer einer persönlichen Leihwaffe haben diese mit Dienstbüchlein, Leistungsausweis oder Schiessbüchlein mindestens alle drei Jahre unaufgefordert im nächstgelegenen Armeelogistikcenter zur Kontrolle vorzuweisen



#5: Wenn ich die Leihwaffe im Verlauf dieses Jahres erhalten würde, müsste ich dann noch am obligatorischen Schiessen 2014 Teilnehmen?

Das wäre für den Anfang alles :D

 
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#1: Da du eine Pistole als Pers Waffe hast, kannst du ein Stgw als Leihwaffe beantrangen. Uns haben sie im Fw-LG gesagt, wenn wir später doch wieder ein Stgw brauchen, sei dies kein Problem.

#2: Nein, analog #1.

#3: Grundsätzlich musst du sie mit in den FDT nehmen, ausser der Kp Kdt befindet es nicht für nötig.

#4: Im FDT wird nur die Pers Waffe inspiziert. D. h. alle die eine Leihwaffe haben, müssen alle 3 Jahre zur Kontrolle bei der LBA.

#5: Evtl, da du bis zum 31. August das Obligatorische schiessen kannst. Es kann sein, dass du dann zum Nachschiessen eingeteilt wirst. Aber grundsätzlich kannst du ja das Obligatorische mit der Pistole oder dem Stgw schiessen.

 
Ist es nicht so, dass eine bestimmte Anzahl Feldschiessen absolviert müssen mit dem Stgw?

 
#1: Da du eine Pistole als Pers Waffe hast, kannst du ein Stgw als Leihwaffe beantrangen. Uns haben sie im Fw-LG gesagt, wenn wir später doch wieder ein Stgw brauchen, sei dies kein Problem.
Haben sie uns damals ebenfalls gesagt. Aber eben, Anfangs 2013 wurden die Regelungen diesbezüglich überarbeitet.

#4: Im FDT wird nur die Pers Waffe inspiziert. D. h. alle die eine Leihwaffe haben, müssen alle 3 Jahre zur Kontrolle bei der LBA.
Sich das zu merken wird schwierig :D

 
Also habe das gefunden:

Die Abgabe von Leihwaffen erfolgt durch die Retablierungsstellen der Logistikbasis der Armee und nur an Personen, die an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind. Als an der entsprechenden Waffe ausgebildet gilt, wer:

- mit dem Stgw 90 bzw. der Pistole 75 ausgerüstet wenigstens 45 Tage in einer Rekrutenschule oder 35 Tage in einem Grundausbildungsdienst der Kaderanwärter und Kader geleistet hat;

- einen Ausbildungsdienst geleistet hat, in dessen Verlauf die betreffende Formation auf das Stgw 90 bzw. die Pistole 75 umgerüstet worden ist;

- später mit der Waffe ausgerüstet wurde und einen Wiederholungskurs geleistet hat;

- einen Schiesskurs mit dem Stgw 90 bzw. der Pistole 75 absolviert hat;

- eine schriftliche Bestätigung der Präsidentin oder des Präsidenten seines Schiessvereins über die Ausbildung in der Handhabung und im Schiessen mit dieser Waffe vorweisen kann.

Wenn du dir die drei Jahre nicht merken kannst, mach dir eine Notiz in dein DB (schaust du ja mind. ein mal pro Jahr rein) ;)

 
Diese Seite hatte ich auch mehrmals offen. Nur das weiterrecherchieren hat mich stutzig gemacht (Insbesondere Art 45/1 im OP). Wahrscheinlich habe ich mich einfach "überinformiert" ;)

Wenn du dir die drei Jahre nicht merken kannst, mach dir eine Notiz in dein DB (schaust du ja mind. ein mal pro Jahr rein) ;)
Dass ich da selbst nicht dran gedacht habe.. Danke für den Tipp!

 
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