Leihwaffe für Milizoffiziere

Milof93

Member
13. Dez. 2018
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Hallo zusammen

Als ich dieses Jahr meine Leihwaffe (Stgw90) bei der Retablierungsstelle, da gemäss DB nötig, zur Kontrolle vorbei brachte, wurde es mir abgenommen. Dies mit der Begründung, dass ich keine zwei Feldschiessen (sehr wohl aber das obligatorische Programm) in den letzten drei Jahren absolviert habe. 

Aus meiner Sicht eine Frechheit, da ich das Stgw im Dienst regelmässig zur Ausbildung brauche. 

Wisst ihr, weshalb das so gehandhabt wird und was man, ausser dem Feldschiessen, dagegen tun kann? Aus meiner Sicht sollte das Feldschiessen, da ein ziviler Anlass, nichts mit dem Dienst zu tun haben. Speziell auch mit der WEA, aufgrund derer kürzlich etliche Durchdiener und weitere zum Teil bereits mit 22 Jahren abgerüstet wurden. Da sollte es doch kein Problem sein einem Zugführer ein Stgw für seinen Dienst auszuhändigen!?

Liege ich da falsch oder wie seht ihr das?

 
Die persönliche Leihwaffe ist für ausserdienstliche Anlässe vorgesehen. Im Dienst solltest du sie nicht benötigen. Dafür kann deine Kompanie bei Bedarf bei der LBA Korpswaffen bestellen. Daher ist das Obligatorium, das Feldschiessen zu absolvieren, auch keine Vermischung von Ausserdienstlichem und Dienstlichem.

 
Hatte als Of noch nie eine Situation in der ich persönlich ein  Stgw gebrächt hätte. Wenn für eine Ausbildung oder Schiessen, leihe ich mir schnell eins aus. 

 
Die persönliche Leihwaffe ist für ausserdienstliche Anlässe vorgesehen. Im Dienst solltest du sie nicht benötigen. Dafür kann deine Kompanie bei Bedarf bei der LBA Korpswaffen bestellen. Daher ist das Obligatorium, das Feldschiessen zu absolvieren, auch keine Vermischung von Ausserdienstlichem und Dienstlichem.
Danke für diese informative Antwort!

 
Leider hast Du die Vorschriften wie sie immer wieder Kommuniziert werden nicht gelesen.

Vor der Ausmusterung aus der Armee muss mindestens 2x innerhalb von drei Jahren das gesamte Bundesprogramm (Obligatorisches + Feldschiessen) absolviert werden und es muss ein WES vorgelegt werden da eine Zuteilung zur Armee per 01.01.2018 nicht mehr ausreicht bzw. diese Abgeschafft wurde. Zudem ist ein Leihwaffen Besitzer immer noch Schiesspflichtig (OP / EFS) wobei das EFS kein Ziviler wohl aber von Zivilen Sektionen durchgeführter Anlass ist.

 
Vor der Ausmusterung aus der Armee muss mindestens 2x innerhalb von drei Jahren das gesamte Bundesprogramm (Obligatorisches + Feldschiessen) absolviert werden
In diesem Thread geht es nicht um die persönliche Waffe, sondern um das Stgw als Leihwaffe für Milizoffiziere.

 
Hallo zusammen

Ich habe auch eine Frage zum Stgw als Leihwaffe für Milizoffiziere. Ich wurde im Sommer 2015 mit der Pist ausgerüstet (Beginn OS). Danach bis April 2016 OS und abverdient. 2016 war ich nicht schiesspflichtig, da ich mehr als 90 Diensttage leistete (glaube das war der Grund). 2017 habe ich das Obli geschossen. 2018 Obli und FS. 2019 werde ich wieder beide schiessen. 

Habe ich per heute die Bedingungen für die Leihwaffe erfüllt? Ich muss sie nächstens vorbeibringen. Danke im Voraus!

 
Hallo zusammen

Ich habe auch eine Frage zum Stgw als Leihwaffe für Milizoffiziere. Ich wurde im Sommer 2015 mit der Pist ausgerüstet (Beginn OS). Danach bis April 2016 OS und abverdient. 2016 war ich nicht schiesspflichtig, da ich mehr als 90 Diensttage leistete (glaube das war der Grund). 2017 habe ich das Obli geschossen. 2018 Obli und FS. 2019 werde ich wieder beide schiessen. 

Habe ich per heute die Bedingungen für die Leihwaffe erfüllt? Ich muss sie nächstens vorbeibringen. Danke im Voraus!
Nein erst ab Juni mit einen zweiten FS erfüllst du die Bedingungen (2 OP und 2 FS in drei Jahren)