Hallo zusammen
Als ich dieses Jahr meine Leihwaffe (Stgw90) bei der Retablierungsstelle, da gemäss DB nötig, zur Kontrolle vorbei brachte, wurde es mir abgenommen. Dies mit der Begründung, dass ich keine zwei Feldschiessen (sehr wohl aber das obligatorische Programm) in den letzten drei Jahren absolviert habe.
Aus meiner Sicht eine Frechheit, da ich das Stgw im Dienst regelmässig zur Ausbildung brauche.
Wisst ihr, weshalb das so gehandhabt wird und was man, ausser dem Feldschiessen, dagegen tun kann? Aus meiner Sicht sollte das Feldschiessen, da ein ziviler Anlass, nichts mit dem Dienst zu tun haben. Speziell auch mit der WEA, aufgrund derer kürzlich etliche Durchdiener und weitere zum Teil bereits mit 22 Jahren abgerüstet wurden. Da sollte es doch kein Problem sein einem Zugführer ein Stgw für seinen Dienst auszuhändigen!?
Liege ich da falsch oder wie seht ihr das?
Als ich dieses Jahr meine Leihwaffe (Stgw90) bei der Retablierungsstelle, da gemäss DB nötig, zur Kontrolle vorbei brachte, wurde es mir abgenommen. Dies mit der Begründung, dass ich keine zwei Feldschiessen (sehr wohl aber das obligatorische Programm) in den letzten drei Jahren absolviert habe.
Aus meiner Sicht eine Frechheit, da ich das Stgw im Dienst regelmässig zur Ausbildung brauche.
Wisst ihr, weshalb das so gehandhabt wird und was man, ausser dem Feldschiessen, dagegen tun kann? Aus meiner Sicht sollte das Feldschiessen, da ein ziviler Anlass, nichts mit dem Dienst zu tun haben. Speziell auch mit der WEA, aufgrund derer kürzlich etliche Durchdiener und weitere zum Teil bereits mit 22 Jahren abgerüstet wurden. Da sollte es doch kein Problem sein einem Zugführer ein Stgw für seinen Dienst auszuhändigen!?
Liege ich da falsch oder wie seht ihr das?