Leihwaffe abgeben?

Endor

Member
18. Nov. 2017
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Guten Tag Kameraden,

Ich befinde mich im Moment ein wenig in der Bredouille. Als Of wird das Stgw ja bekanntlich zur Leihwaffe und man erhält seine Pistole. Die Konditionen um das Stgw zu behalten sind innerhalb von drei Jahren mind. zwei mal das Obligatorische und zwei mal das Feldschiessen geschossen zu haben. Hinzu kommt alle drei Jahre das unaufgeforderte Vorzeigen der Waffe bei der nächstgelegenen Retab.Stelle. Dies wär bei meiner bis Ende 2021 zu erledigen.

Mein Problem ist folgendes; Dass das Aussetzten der Schiesspflicht in diesem Jahr nicht für Leihwaffen gilt, ging an mir völlig vorbei. Man hatte ja auch zur Selbigen Zeit anderes im Kopf. Allem vorran die Angst um den Arbeitsplatz...

Ich habe dieses Jahr daher Nichts geschossen. Daher habe ich nur noch im 2021 Zeit für 1x Obli- und 1x Feldschiessen. Dies wird aber nicht reichen um meinen Soll bis in den Dezember zu erfüllen.

Von allen Seiten (kantonale Militärbehörde, ALC und der kantonalen Schiesskommission) heisst es ich muss die Waffe abgeben oder einen Rekurs schreiben sobald ich die Waffe los bin. Warum kann man hierbei keine Kulanz zeigen? Das betrifft ja in erster Linie nur höheres Kader, welches ohnehin mehr leistet als Sdt Hülsensack. Da ich mein Stgw bis anhin zu Ausbildungszwecken auch immer mit in die WKs genommen habe, fände ich es sehr mühsam, ohne Selbiges hinter meinen Männern zu stehen und nur noch Schiesskommandos zu geben. ( Kader trägt die selbe Ausrüstung wie die Mannschaft)

Wie ist eure Meinung zu diesem Toppic und habt ihr evtl noch weitere Tipps, Anregungen?

 
Die LBA ist hierzu völlig unflexibel und wahrscheinlich musst Du die Leihwaffe abgeben. Die sehen gar nicht ein, dass Du die Waffe zu Ausbildungszwecken brauchst, sondern denken, dass das Dein persönlicher Fetisch ist oder so... Du merkst an meinen Worten, ich habe die gleiche Erfahrung gemacht.

Für den WK kann Dein Kadi einfach Korps Waffen bestellen und Du fasst eines für die Dauer raus, ist kein Problem.

 
Die LBA ist hierzu völlig unflexibel und wahrscheinlich musst Du die Leihwaffe abgeben. Die sehen gar nicht ein, dass Du die Waffe zu Ausbildungszwecken brauchst, sondern denken, dass das Dein persönlicher Fetisch ist oder so...
Die Leihwaffe erhält man, um dem ausserdienstlichen Schiesssport nachgehen zu können. Es geht weder um den Fetische noch um Ausbildungszwecke. Wie du ja selbst schreibst, kann man für die Dauer des WK Korps Waffen bestellen.

Meine persönliche Meinung: Wer die Leihwaffe tatsächlich für den Schiesssport braucht, erfüllt die Auflagen bezüglich Schiessen praktisch automatisch. Einzig das unaufgeforde Vorzeigen ist ein Zusatzaufwand. Der ist allerdings gering, wenn man bedenkt, wieviel ein eigenes Stgw kosten würde. Wenn du die Leihwaffe nur für den WK brauchst, ist das eine Zweckentfremdung des Systems "Leihwaffe" und ich sehe nicht ein, weshalb die LBA da flexibler sein sollte.

 
Also ich habe meine Leihwaffe in der OS erhalten, damit ich meinen Zug ausbilden kann. Dargestellt wird es dann von der LBA, als ob das mein Fetisch gewesen wäre. Ich komme sehr gut ohne Stgw aus, habe es aber nie freiwillig und als Sportwaffe gefasst.

 
Ich erlaube mir einfach mal, diesen alten Thread wieder zum Leben zu erwecken. 
 

Kann mir jemand sagen, ab wann genau diese Drei-Jahresfrist für die Übernahme der Leihwaffe beginnt? Aus den offiziellen Informationen die man zu diesem Thema online findet, werde ich nicht schlüssig. Beginnt sie ab Ende des praktischen Dienstes/Abverdienens? Oder etwa ab Beginn des darauffolgenden Jahres in dem man erstmalig schiesspflichtig für das Obli wird? 
 

@Endor hast du mittlerweile in Erfahrung bringen können, wie jetzt die Situation mit Obli und Feldschiessen im letztem Jahr gehandhabt wird? Wird hier Kulanz gezeigt oder beharrt die LBA auf die Drei-Jahres Frist?

 
Kann mir jemand sagen, ab wann genau diese Drei-Jahresfrist für die Übernahme der Leihwaffe beginnt?
Auf den Seite 26 und 27 deines DB solltest du das Datum finden, an dem du deine persönliche Waffe abgegeben und als Leihwaffe wieder ausgefasst hast. Vermutlich irgendwann gegen Ende der OS. Ich würde davon ausgehen, dass die drei Jahre ab dann gelten.

 
@ands Danke für die Antwort aber das würde mir sehr seltsam vorkommen. Die Übergabe der Pistole mit dem dazugehörigen DB Eintrag fand in der ersten OS Woche statt. Seit diesem Datum habe ich mehr als 270 Diensttage am Stück geleistet(OS und praktischer Dienst). In dieser Zeit hätte ich ja schlecht Obli oder Feldschiessen absolvieren können. 

 
Guten Abend allerseits,

Ich melde mich auch nochmals kurz zu Wort. Habe beim Kreiskommando, der kantonalen Schiesskommision, und der LBA die mehr oder weniger selbe Antwort erhalten. = Mindestend alle drei Jahre ist das Gewehr zur Kontrolle auf der Ret- Stelle vorzuweisen, inkl. zwei mal Obli, zwei mal Feldschiessen. Das Jahr 2020 ist von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Bei der LBA hat man mir noch den Tipp gegeben nach erfolger Rücknahme des Gewehrs, einen Rekurs beim C pers Ausrüstung einzulegen und diesen gut zu begründen.

@ands Danke für die Antwort aber das würde mir sehr seltsam vorkommen. Die Übergabe der Pistole mit dem dazugehörigen DB Eintrag fand in der ersten OS Woche statt. Seit diesem Datum habe ich mehr als 270 Diensttage am Stück geleistet(OS und praktischer Dienst). In dieser Zeit hätte ich ja schlecht Obli oder Feldschiessen absolvieren können. 
Das habe ich auch so der Dame von der LBA erklärt. Darauf wurde wenig eingegangen und man beharrt auf die drei Jahre. ( Inklusiv Jahr, in welchem man abverdient )

 
@ands Danke für die Antwort aber das würde mir sehr seltsam vorkommen. Die Übergabe der Pistole mit dem dazugehörigen DB Eintrag fand in der ersten OS Woche statt. Seit diesem Datum habe ich mehr als 270 Diensttage am Stück geleistet(OS und praktischer Dienst). In dieser Zeit hätte ich ja schlecht Obli oder Feldschiessen absolvieren können. 
Ende OS! In der OS hast du sowohl Pist als auch Stgw. Nach der OS gibst du das Stgw als persönliche Waffe ab und bekommst es als Leihwaffe wieder zurück.

 
Ende OS! In der OS hast du sowohl Pist als auch Stgw. Nach der OS gibst du das Stgw als persönliche Waffe ab und bekommst es als Leihwaffe wieder zurück.
Negativ. Datum des Leihwaffen Eintrags ist der 14. August. Eingetreten in die OS bin ich am 11. August und den praktischen Dienst habe ich erst im Mai des darauffolgenden Jahres beendet.

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Guten Abend allerseits,

Ich melde mich auch nochmals kurz zu Wort. Habe beim Kreiskommando, der kantonalen Schiesskommision, und der LBA die mehr oder weniger selbe Antwort erhalten. = Mindestend alle drei Jahre ist das Gewehr zur Kontrolle auf der Ret- Stelle vorzuweisen, inkl. zwei mal Obli, zwei mal Feldschiessen. Das Jahr 2020 ist von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Bei der LBA hat man mir noch den Tipp gegeben nach erfolger Rücknahme des Gewehrs, einen Rekurs beim C pers Ausrüstung einzulegen und diesen gut zu begründen.

Das habe ich auch so der Dame von der LBA erklärt. Darauf wurde wenig eingegangen und man beharrt auf die drei Jahre. ( Inklusiv Jahr, in welchem man abverdient )
Schade. Dann werde ich mein Stgw wohl auch bald abgeben müssen. Das ist natürlich schlussendlich selbstverschuldet aber meiner Meinung nach trotzdem eine ziemliche Sauerei. Es zählen also zwei Jahre in denen offiziell keine Schiesspflicht besteht(das Jahr des Abverdienens und Corona) trotzdem zur Frist für die Leihwaffe? Verstehe wer wolle.

Ich verstehe zwar auch den Sinn nicht, warum Subaltern Of überhaupt ihr persönliches Stgw gegen einen symbolischen Briefbeschwerer eintauschen müssen und welche militärische Relevanz das Feldschiessen als ziviler Sportanlass hat, aber das ist nochmal ein anderes Thema...

 
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Negativ. Datum des Leihwaffen Eintrags ist der 14. August. Eingetreten in die OS bin ich am 11. August und den praktischen Dienst habe ich erst im Mai des darauffolgenden Jahres beendet.
Das ist wirklich etwas befremdlich. Insbesondere, da ich davon ausgehe, dass du das Stgw in der OS gebraucht hast. Wäre interessant zu wissen, ob sie Korpswaffen hätten, wenn jemand die Leihwaffe nicht haben will... ;-)

Zum Thema Feldschiessen: Es geht ja genau um den Nachweis, dass du die Leihwaffe für den (zivilen) Schiesssport brauchst.

 
Das ist wirklich etwas befremdlich. Insbesondere, da ich davon ausgehe, dass du das Stgw in der OS gebraucht hast. Wäre interessant zu wissen, ob sie Korpswaffen hätten, wenn jemand die Leihwaffe nicht haben will... ;-)

Zum Thema Feldschiessen: Es geht ja genau um den Nachweis, dass du die Leihwaffe für den (zivilen) Schiesssport brauchst.
Die ”Abgabe“ des Stgw ist sowieso nur auf dem Papier erfolgt. Einzig das Bajonett mussten wir tatsächlich abgeben. Das Stgw hingegen ist immer noch jenes, welches wir als Rekr gefasst hatten. Frag mich jetzt aber nicht, wie das bei den Aspiranten gehandhabt wurde, welche die OS nicht beenden durften. Ich stelle mir da einen riesigen Papierkrieg vor 😉. Spielt ja aber schlussendlich auch keine Rolle, denn auch während dem Abverdienen hätte man ja wohl kaum das Obli oder Feldschiessen absolvieren können. Macht ja auch keinen Sinn. Schliesslich bildet man in dieser Zeit selbst Rekr am Stgw aus und sollte somit ja eigentlich sehr wohl sämtliche Voraussetzungen für den Besitz der Waffe erfüllen. 

Das mit dem Sportschiessen verstehe ich, aber ich persönlich finde das aus militärischer Sicht vollkommen unsinnig. Wenn es nur um das geht, dann könnte man sich die ganze Übung mit den persönlichen Waffen von Anfang an sparen. Wäre logistisch wahrscheinlich sogar die einfachere Variante. Die Bewaffnung sollte sich in meinen Augen nach Funktion und nicht nach Grad richten. Aber das ist ein ganz ein anderes Thema und eigentlich bekomme ich deutlich zu wenig Sold um mir über so etwas überhaupt Gedanken zu machen 😉

 
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Ich hatte mein Leih-Stgw auch abgegeben, weil ich in den Auslandsurlaub gegangen bin. Als ich dann zurück kam und meine Ausrüstung zurück holte, wollte ich auch wieder ein Leih-Stgw fassen. Das habe ich leider nicht bekommen. Jetzt muss ich zuerst zwei mal OP und FS schiessen bevor ich eins bekomme. Ja, mit welchem Gw denn...? Eine Förderung des Schiesssports wird in meinem Falle schonmal verfehlt. Naja, ich werde es wohl von jemandem ausleihen müssen. 

 Die Bewaffnung sollte sich in meinen Augen nach Funktion und nicht nach Grad richten.
Tut es ja grundsätzlich auch. Als Zfhr hat man eine ganz andere Funktion als ein Infanterist. Es heisst ja, wenn man als Of ein Stgw braucht, hat man etwas falsch gemacht. Ich finde an dieser Aussage ist durchaus etwas dran. Deine primäre Aufgabe ist es ja, den Überblick zu behalten, Informationen weiterleiten und deine Gr/Fz koordinieren; nicht persönlich den Gegner bekämpfen. Zugegeben, wie das in der Realität als Inf Of aussieht, wirst du selber besser wissen als ich. 
Fkt wie Koch und Büroordonanzen haben wahrscheinlich ein Stgw, damit sie von jedem normalen Grfhr ausgebildet werden können, da sie in der Regel ja keine eigenen Grfhr haben.

Zur Ausbildung sollte man als Of eigentlich auch kein Stgw brauchen, da die Ausbildung an Wf gem. DR ganz klar den Uof obliegt. 

Ich persönlich hätte gerne ein Stgw für den Schiesssport, in den WK würde ich es allerdings nicht mitnehmen, da ich es für meine Funktion nicht brauche und nur eine zusätzliche Last ist, auf die man noch ständig aufpassen muss. 

 
Tut es ja grundsätzlich auch. Als Zfhr hat man eine ganz andere Funktion als ein Infanterist. Es heisst ja, wenn man als Of ein Stgw braucht, hat man etwas falsch gemacht. Ich finde an dieser Aussage ist durchaus etwas dran. Deine primäre Aufgabe ist es ja, den Überblick zu behalten, Informationen weiterleiten und deine Gr/Fz koordinieren; nicht persönlich den Gegner bekämpfen. Zugegeben, wie das in der Realität als Inf Of aussieht, wirst du selber besser wissen als ich. 
Naja jetzt schauen wir mal das ganze aus Sicht eines Präzisionsschützen. U STRIKER, für die Pz/Art Of und Inf Of wird das ein Begriff sein. Ich schiesse zuerst auf den ohne Gewehr, dann ist sicherlich mal das Gehirn des Zuges weg und es wird Chaotisch. Das machst du ein paar mal und schon hast du eine gelähmte Kp, zwar mit Kadi aber ohne Zfhr. Ich bin der Meinung das ein Zfhr auf dem Feld dieselbe Bewaffnung/Ausrüstung trägt wie seine Truppe auch. Aber ich glaube wir sind nun ein bisschen Off-Topic ;)

Und dass die LBA manchmal stur ist, ist leider auch nichts neues.

Gruss

 
Tut es ja grundsätzlich auch. Als Zfhr hat man eine ganz andere Funktion als ein Infanterist. Es heisst ja, wenn man als Of ein Stgw braucht, hat man etwas falsch gemacht. Ich finde an dieser Aussage ist durchaus etwas dran. Deine primäre Aufgabe ist es ja, den Überblick zu behalten, Informationen weiterleiten und deine Gr/Fz koordinieren; nicht persönlich den Gegner bekämpfen. Zugegeben, wie das in der Realität als Inf Of aussieht, wirst du selber besser wissen als ich. 
Fkt wie Koch und Büroordonanzen haben wahrscheinlich ein Stgw, damit sie von jedem normalen Grfhr ausgebildet werden können, da sie in der Regel ja keine eigenen Grfhr haben.
Zu diesem Thema gibt es sicher zwei verschiedene Ideologien. Meine Meinung ist die folgende: Der Zfhr führt an der Front. Die Front ist wo der Gegner ist und den Gegner bekämpfe ich lieber mit einer Langwaffe als einer Pistole. Auch wenn man selber nur im Notfall Ziele selbst bekämpft, so braucht man das Stgw zumindest für die Zielzuweisung und Markierung für von Feuersektoren mittels LSP. Was ich hingegen mit der Pistole anfangen soll, erschliesst sich mir nicht ganz. 

 
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Es heisst ja, wenn man als Of ein Stgw braucht, hat man etwas falsch gemacht.
Diese Aussage finde ich einfach nur falsch. Wenn man sich moderne Konflikte anschaut, ist es klar, dass jeder Soldat bis und mit Stufe Bat Kdt eine Langwaffe braucht. Beispiele gibt es unzählige. Als Muster scheint mir das Gefecht um Goose Green gut zu dienen (Falklandkrieg – Wikipedia) in dem der Bat Kdt, Oberstlt H. Jones, selber einen Stoss auf eine MG Stellung anführte, damit massgeblich zum Gelingen des britischen Vorgehens beigetragen hat, dabei fiel und posthum mit dem Victoria Cross ausgezeichnet wurde.

Aus meiner Sicht ist die Pistole als Waffe für die Offiziere lediglich ein Ersatz für das Holzstöckchen oder den Säbel - einen relevanten Kampfwert im Gefecht erkenne ich im "Bleiföhn" nicht.

 
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Aus meiner Sicht ist die Pistole als Waffe für die Offiziere lediglich ein Ersatz für das Holzstöckchen oder den Säbel - einen relevanten Kampfwert im Gefecht erkenne ich im "Bleiföhn" nicht.
Da bin ich anderer Meinung. Ich denke das jeder Sdt einer kombatanen Truppe eine Zweitwaffe (aka Pist) haben sollte. Szenario Häuserkampf (einverstanden bin ich nicht der Experte als Späher). Eindringen in einen Raum, Gn greift die Langwaffe. Mit einer Pist ist man dennoch in der Lage den Gn zu bekämpfen ohne Faust- / Messerkampf anwenden zu müssen. In ausländischen Armeen ist dies bereits weit verbreitet, bei uns lediglich bei den Gren, 17er, MP's und Späher.