Guten Tag Kameraden,
Ich befinde mich im Moment ein wenig in der Bredouille. Als Of wird das Stgw ja bekanntlich zur Leihwaffe und man erhält seine Pistole. Die Konditionen um das Stgw zu behalten sind innerhalb von drei Jahren mind. zwei mal das Obligatorische und zwei mal das Feldschiessen geschossen zu haben. Hinzu kommt alle drei Jahre das unaufgeforderte Vorzeigen der Waffe bei der nächstgelegenen Retab.Stelle. Dies wär bei meiner bis Ende 2021 zu erledigen.
Mein Problem ist folgendes; Dass das Aussetzten der Schiesspflicht in diesem Jahr nicht für Leihwaffen gilt, ging an mir völlig vorbei. Man hatte ja auch zur Selbigen Zeit anderes im Kopf. Allem vorran die Angst um den Arbeitsplatz...
Ich habe dieses Jahr daher Nichts geschossen. Daher habe ich nur noch im 2021 Zeit für 1x Obli- und 1x Feldschiessen. Dies wird aber nicht reichen um meinen Soll bis in den Dezember zu erfüllen.
Von allen Seiten (kantonale Militärbehörde, ALC und der kantonalen Schiesskommission) heisst es ich muss die Waffe abgeben oder einen Rekurs schreiben sobald ich die Waffe los bin. Warum kann man hierbei keine Kulanz zeigen? Das betrifft ja in erster Linie nur höheres Kader, welches ohnehin mehr leistet als Sdt Hülsensack. Da ich mein Stgw bis anhin zu Ausbildungszwecken auch immer mit in die WKs genommen habe, fände ich es sehr mühsam, ohne Selbiges hinter meinen Männern zu stehen und nur noch Schiesskommandos zu geben. ( Kader trägt die selbe Ausrüstung wie die Mannschaft)
Wie ist eure Meinung zu diesem Toppic und habt ihr evtl noch weitere Tipps, Anregungen?
Ich befinde mich im Moment ein wenig in der Bredouille. Als Of wird das Stgw ja bekanntlich zur Leihwaffe und man erhält seine Pistole. Die Konditionen um das Stgw zu behalten sind innerhalb von drei Jahren mind. zwei mal das Obligatorische und zwei mal das Feldschiessen geschossen zu haben. Hinzu kommt alle drei Jahre das unaufgeforderte Vorzeigen der Waffe bei der nächstgelegenen Retab.Stelle. Dies wär bei meiner bis Ende 2021 zu erledigen.
Mein Problem ist folgendes; Dass das Aussetzten der Schiesspflicht in diesem Jahr nicht für Leihwaffen gilt, ging an mir völlig vorbei. Man hatte ja auch zur Selbigen Zeit anderes im Kopf. Allem vorran die Angst um den Arbeitsplatz...
Ich habe dieses Jahr daher Nichts geschossen. Daher habe ich nur noch im 2021 Zeit für 1x Obli- und 1x Feldschiessen. Dies wird aber nicht reichen um meinen Soll bis in den Dezember zu erfüllen.
Von allen Seiten (kantonale Militärbehörde, ALC und der kantonalen Schiesskommission) heisst es ich muss die Waffe abgeben oder einen Rekurs schreiben sobald ich die Waffe los bin. Warum kann man hierbei keine Kulanz zeigen? Das betrifft ja in erster Linie nur höheres Kader, welches ohnehin mehr leistet als Sdt Hülsensack. Da ich mein Stgw bis anhin zu Ausbildungszwecken auch immer mit in die WKs genommen habe, fände ich es sehr mühsam, ohne Selbiges hinter meinen Männern zu stehen und nur noch Schiesskommandos zu geben. ( Kader trägt die selbe Ausrüstung wie die Mannschaft)
Wie ist eure Meinung zu diesem Toppic und habt ihr evtl noch weitere Tipps, Anregungen?