Ich darf am Montag in die RS einrücken und habe (noch?) ca. schulterlange Haare.
Im Dienstreglement(http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_107_0/a58.htm) steht dazu folgendes:
Oder soll ich mir die Haare doch besser abschneiden lassen? Falls ja... wieviel darf ich noch dran lassen? Ich will nicht mehr abschneiden als nötig ;-) Oft wird erwähnt, dass die Haare den Kragen nicht berühren drüfen, aber ich glaube diese Definition kommt von den Deutschen? Zumindest konnte ich hier in keiner Verordnung etwas darüber lesen...
Evtl. hat jemand hier Erfahrung oder jemandem in der Gruppe gehabt, der am ersten Tag ebenfalls mit längeren Haaren erschienen ist.
Im Dienstreglement(http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_107_0/a58.htm) steht dazu folgendes:
Die Frage ist, wie sich das nun in der Praxis auswirkt. Reicht ein Haarnetz? Muss ich es selber mitbringen (auf dem Zettel was ich alles am Montag mitbringen soll steht nichts), oder wird mir eines zur Verfügung gestellt?Die Haare sind sauber und gepflegt zu tragen; lange Haare dürfen nicht offen getragen werden. Die Haare dürfen die dienstliche Tätigkeit nicht behindern und die persönliche Sicherheit nicht gefährden. Das VBS kann die Einzelheiten regeln.
Oder soll ich mir die Haare doch besser abschneiden lassen? Falls ja... wieviel darf ich noch dran lassen? Ich will nicht mehr abschneiden als nötig ;-) Oft wird erwähnt, dass die Haare den Kragen nicht berühren drüfen, aber ich glaube diese Definition kommt von den Deutschen? Zumindest konnte ich hier in keiner Verordnung etwas darüber lesen...
Evtl. hat jemand hier Erfahrung oder jemandem in der Gruppe gehabt, der am ersten Tag ebenfalls mit längeren Haaren erschienen ist.