Korrekter Ablauf bei Waffenerwerb von Privat

Masterchiefflo

Neuer Benutzer
26. Sep. 2013
10
1
4
hallo zusammen

ich möchte mir gerne ein stgw 90 von privat zulegen.

den WES habe ich schon in der hand und wollte nun fragen, ob man beim kauf etwas beachten muss?

muss ich den kauf irgendwo registrieren lassen (amtlich)?

was ist beim vertrag zu beachten?

gruss und danke

mcf

 
Der Veräusserer füllt den WES aus und schickt dann eines der Formulare an die Behörde, die den WES ausgestellt hat. Mehr muss man nicht tun.

 
hallo zusammenich möchte mir gerne ein stgw 90 von privat zulegen.

den WES habe ich schon in der hand und wollte nun fragen, ob man beim kauf etwas beachten muss?

muss ich den kauf irgendwo registrieren lassen (amtlich)?

was ist beim vertrag zu beachten?

gruss und danke

mcf
Du hast beim WES 3 "Fötzel" der eine ist für dich, der eine ist für den Verkäufer und der eine ist für den Staat, im Prinzip, kannst du den an die Waffenübergabe mitnehmen und danna usfüllen, zusammen mit dem Verkäufer oder zuhause schon vorbereiten falls du die Waffennummer etc. schon kennst.

Ich finde es ehrlichgesagt erschreckend einfach an eine Waffe zu kommen in der Schweiz. Es erstaunt mich sehr, dass Personen die bsp drogen konsumieren oder des öftern betrunken sind, ganz einfach an eine Waffe kommen.

Zumindest war es bei mir sehr, sehr einfach! Vom Entscheid eine Waffe zu kaufen bis ich die Waffe in der Hand hatte, dauerte es ca 3 Wochen, da kann man keine effektive Überprüfung einer/meiner Person durchführen.

Und nur, weil ich keine Vorstrafen habe, bin ich noch lange nicht heilig.

Lebt ihr auch nach dem 11. Gebot?

 
Soll das jetzt eine Diskussion werden, wie einfach es ist an eine Waffe zu kommen?

Vor 1999 war's noch einfacher, also was soll's.

 
Sei froh drum, dass es so leicht ist! Sieh dir Deutschland an. Die reine Schikane für Schützen!

 
Ich finde es ehrlichgesagt erschreckend einfach an eine Waffe zu kommen in der Schweiz. Es erstaunt mich sehr, dass Personen die bsp drogen konsumieren oder des öftern betrunken sind, ganz einfach an eine Waffe kommen. Zumindest war es bei mir sehr, sehr einfach! Vom Entscheid eine Waffe zu kaufen bis ich die Waffe in der Hand hatte, dauerte es ca 3 Wochen, da kann man keine effektive Überprüfung einer/meiner Person durchführen.

Und nur, weil ich keine Vorstrafen habe, bin ich noch lange nicht heilig.

Lebt ihr auch nach dem 11. Gebot?
Um einen WES zu erhalten, muss ja das Vorstrafenregister gleich mitabgegeben werden. Was sonst kann und soll die Polizei noch prüfen frag ich mich?

Alkohol und dessen Konsumierung ist in der Schweiz nicht verboten, wieso sollte jemand deswegen am kauf einer Waffe gehindert werden?

Meistens wird in der Jugend mit Alkohol experimert, soll deshalb die Möglichkeit, in einem vernünftigeren Alter eine Waffe zu kaufen?

Meiner Meinung nach sind die Hürden für einen Waffenerwerb in der Schweiz genau richtig.

 
Es wird da durchaus noch mehr geprüft. z.B. wird geprüft, ob es im Umfeld dieser Person Anzeigen gegeben hat, die wieder zurückgezogen wurden oder ob sie sonst irgendwie auffällig war und Kontakt mit der Polizei hatte. Es gibt z.B. Fälle, bei denen Leute verschiedene Führerschein-Entzüge hatten und diesen wurde der WES verweigert, mit der Begründung, dass sie nicht einmal verantwortungsbewusst mit einem Auto umgehen könnten.

Dazu kommt, dass man unter Umständen eine Waffe sehr schnell wieder los ist.