Kann man zu freiwilligem Dienst gezwungen werden?

Howi

Erfahrener Benutzer
13. März 2012
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Guten Tag

Ich bin momentan am abverdienen des Gruppenführer. Nun ist es so, dass ich aus dem WK heraus (2. WK) zum Zugführer aspiriert habe. Da ich bis zum Zeitpunkt der Aspiration bereits 21 Wochen RS und 2 WK's geleistet habe, musste ich ein Formular mit freiwilligem Dienst unterschreiben. Ich musste mich bereiterklären, 4 Wochen Of LG als freiwilligen Dienst zu leisten.

Nun habe ich den Offiziersvorschlag vom aktuellen Schulkommandanten nicht erhalten und bin demnach am abverdienen des Gruppenführer.

Nun meine Frage: Kann mich das Militär zu freiwilligem Dienst zwingen? Ich hätte nämlich meinen Berechnungen zufolge nach Ende des Abverdienens 397 Diensttage geleistet. Das hiesse ich müsste noch 3 Tage leisten.

Hoffe es kennt sich jemand aus?

Gruss

 
Wenn du den Vorschlag nicht erhalten hast, kannst du gar nicht in den Of LG. Meiner Meinung nach ist somit die Abmachung hinfällig, da sogar wenn du wollen würdest nicht kannst. (mann ist das ein komplizierter Satz)...

Was ich nicht weiss, ist wieviele Tage ein Grfhr zu leisten hat.

 
Nein, kann man nicht... haha ich verstehe dass dein Anliegen ernst ist aber die Frage klingt super. Tönt ähnlich wie: Kann man Fleischvögel vegetarisch machen :)

 
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Soweit ich das bisher mitbekommen habe in anderen Fällen, kann ich nur sagen: Da hat wer aber einen ziemlichen Bock geschossen!

Denn du solltest einen Teil deines jetzigen Dienstes als freiwilligen Dienst leisten. In den meisten Fällen wäre das für Of Anw der Of LG und das Praktikum (AGA/FGA). Für die Uof Anw daher lediglich das Praktikum. Dies wären ~89 DT, was für Kader etwa 3,5 WK bedeuten würden, die man nachher noch leisten solte.

Natürlich hängt das immer auch von den schon geleisteten Diensttagen ab. Man will ja noch etwas von jemanden haben, wenn man in schon dafür ausbildet ;)

 
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Guten Tag

Ich habe eine rechtliche Frage: Kann das Militär einem AdA Dienstage nicht anrechnen ohne dass der AdA die Einwilligung in Form eines Antrages zum freiwilligen Dienst gibt?

Zu meiner Situation: Ich habe 21 Wochen RS absolviert und 2 WK à 3 Wochen geleistet. Anschliessend habe ich aus diesem zweiten WK zum Zugführer aspiriert. Ich erhielt den Zfhr Vorschlag vom ehemaligen Schulkommandanten im zweiten WK. Ich habe damals ein Formular für freiwilligen Dienst für den Of LG ausfüllen müssen. Ich bin zwei Jahre später in die UOS eingerückt (Schulkommandant hat gewechselt) und habe den Of Vorschlag vom neuen Schulkommandanten leider nicht erhalten. So habe ich die UOS normal beendet. (Den freiwilligen Dienst vom Of LG war damit ja hinfällig.) Nun bin ich am abverdienen des Grfhr und werde am Ende des Abverdienens auf ca. 397 Dienstage kommen. Nun habe ich am Montag einen 6.5 an den Schulkommandanten geschrieben indem ich beantragt habe die verbleibenden ca. 3 Tage in der Frühlings RS 2014 abzuleisten. Dies mit der Begründung, dass es sowohl für das Militär als auch für mich keinen Sinn macht für ca. 3 Tage einen WK zu bestreiten.

Nun hat mir der Kompanie Kommandant gesagt, es könne sein, dass ein Teil meiner geleisteten Dienstage nicht angerechnet werden könnten. Er wisse aber nicht wieviele. Der Kp Kdt hat den 6.5 nun an den Schulkommandanten weitergeleitet.

Nun frage ich mich natürlich ob es vom Militär zulässig wäre, mir geleistete Dienstage nicht anzurechnen, ohne das ich für freiwilligen Dienst unterschrieben habe? Ich habe folgendes Dokument im Internet gefunden: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/dienstleistende/dienstleistungspflicht/diensttaganrechnung.html

Es ist ja schliesslich nicht mein Problem, dass ich nicht zum Zugführer vorgeschlagen wurde und demnach weniger Dienstage zu leisten habe.

Falls man mir die Dienstage nicht anrechnen will wie müsste ich mich wehren? Müsste ich eine Dienstbeschwerde an den Kdt Lehverband FU 30 senden?

Besten Dank für die Antworten!

Gruss

 
Guten Tag

Ich hab mal die Themen zusammengeführt, da sie ja das selbe Problem beinhalten.

Ich bin momentan daran einen offiziellen Gesetzestext zu finden, denn meines Erachtens:

hätte man dir am Ende der UOS das Papier für frewilligen Dienst für das Abverdienen im Praktikum (AGA/FGA) zur Unterschrift geben müssen oder dich administrativ entlassen. [spekulation!]

Da ich im Moment nicht mehr weiss, schreibe ich eventuell später etwas dazu.

 
Um das Thema nun vollständig abzuschliessen kann ich kurz erläutern wie es in meinem Fall aussieht. Ich habe in dieser Woche mit einem Stabsadj ein Gespräch gehabt bezüglich meiner verbleibenden Dienstage.

Ich habe vor dem Dienst in der UOS ein Formular freiwilliger Dienst unterschreiben müssen. In diesem stand, dass jeder AdA der z.B. im WK weitermacht, noch mindestens 4 WK vor sich haben muss. Sind bereits mehr Dienstage geleistet worden, muss ein Teil als freiwilliger Dienst geleistet werden. In meinem Fall ist nun der freiwillige Dienst die AGA/FGA.

Thema kann geschlossen werden.

Gruss