Kampfstiefel Ks90 erlaubt?

anma-92

New member
16. Mai 2024
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Hallo zusammen.

Wie bereits der Titel sagt: Sind KS90 noch erlaubt? Da ich die KS 19 erhalten habe, aber ich mir Privat KS90 erworben habe möchte ich fragen ob ich die benutzen kann? Ich habe sie bereits eingelaufen und neu eingefettet (Finde sie schöner als die KS19 ;). Ich mache das DD Modell Nachschub Soldat.

Ich finde in google nichts gescheites zur meiner Frage… :)

Liebe Grüsse
 
Hallo anma,

Grundsätzlich darfst du nur die Schuhe tragen, welche in deinem DB eingetragen sind. Da die KS90 nach deinen Angaben private erworben sind und somit nicht eingetragen sind, darfst du diese "offiziell" nicht tragen.

Ich sage "offiziell" weil es auf deine Kader drauf an kommt. Wenn es diese nicht "juckt" steht eigentlich nichts im weg, da diese meistens Probleme machen. Vor allem im DD ist denen meistens alles egal. Allerdings kann es sein, dass bei einer Verletzung an den Füssen die MV sich quer stellt, also würdest du diese quasi auf eigenes Risiko tragen. Oder du findest einen netten LBA Mitarbeiter/in der dir ein Paar KS 90 abgibt und diese ins DB einträgt, dann wär's offiziell. (alles ohne Gewähr natürlich)

Freundliche Grüsse,
Sipotex
 
Hallo anma,

Grundsätzlich darfst du nur die Schuhe tragen, welche in deinem DB eingetragen sind. Da die KS90 nach deinen Angaben private erworben sind und somit nicht eingetragen sind, darfst du diese "offiziell" nicht tragen.

Ich sage "offiziell" weil es auf deine Kader drauf an kommt. Wenn es diese nicht "juckt" steht eigentlich nichts im weg, da diese meistens Probleme machen. Vor allem im DD ist denen meistens alles egal. Allerdings kann es sein, dass bei einer Verletzung an den Füssen die MV sich quer stellt, also würdest du diese quasi auf eigenes Risiko tragen. Oder du findest einen netten LBA Mitarbeiter/in der dir ein Paar KS 90 abgibt und diese ins DB einträgt, dann wär's offiziell. (alles ohne Gewähr natürlich)

Freundliche Grüsse,
Sipotex
Guten Morgen Sipotex

Danke für dein f-back.
Im DB sind die 19 eingetragen :(
Ich nehme mal sonst beide Schuhe mit.. ;)
Schönen Tag dir
 
Hallo anma,

Grundsätzlich darfst du nur die Schuhe tragen, welche in deinem DB eingetragen sind. Da die KS90 nach deinen Angaben private erworben sind und somit nicht eingetragen sind, darfst du diese "offiziell" nicht tragen.

Ich sage "offiziell" weil es auf deine Kader drauf an kommt. Wenn es diese nicht "juckt" steht eigentlich nichts im weg, da diese meistens Probleme machen. Vor allem im DD ist denen meistens alles egal. Allerdings kann es sein, dass bei einer Verletzung an den Füssen die MV sich quer stellt, also würdest du diese quasi auf eigenes Risiko tragen. Oder du findest einen netten LBA Mitarbeiter/in der dir ein Paar KS 90 abgibt und diese ins DB einträgt, dann wär's offiziell. (alles ohne Gewähr natürlich)

Freundliche Grüsse,
Sipotex
Theoretisch ist das nicht ganz korrekt. Im Reglement "Bekleidung und Packung" unter "Schuhwerk" (1.1.2) steht im Artikel 5 abs. 3 "anstelle von Ordonnanzschuhen dürfen folgende Zivilschuhe getragen werden:" und unter abs. 3a steht "felddiensttaugliche, schwarze, dunkelbraune oder anthrazitfarbige Schuhe oder Stiefel. [...] Ein Verzeichnis der felddiensttauglich anerkannten Zivilschuhe ist in jeder retablierungsstelle erhältlich."
Ich weiss zurzeit nicht auswendig, ob der KS90 explizit auf dieser Liste aufgeführt ist. Allerdings wurde der KS90 ja bis vor kurzem noch ausgegeben somit darfst du diese höchstwahrscheinlich auch tragen. In der Praxis ist es allerdings leider so, das die meisten Kader kaum ein Reglement kennen oder wegen "Einheitlichkeit" kompliziert tun. Somit kommt es schon auf deine Kader an ;-). Was es mit dem Eintrag im DB jedoch auf sich hat, ist das im Falle der, laut Feldarzt, medizinischen Notwendigkeit die Kosten für Beschaffung und Instandhaltung felddiensttauglicher Zivilschuhe von der Armee übernommen werden und dementsprechend auch im DB eingetragen werden. Fallls diese allerdings ohne vom Feldarzt bescheinigten Grund erworben werden, findet kein Eintrag im DB umd auch keine Kostenbeteiligung seitens der Armee statt.
 
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Theoretisch ist das nicht ganz korrekt. Im Reglement "Bekleidung und Packung" unter "Schuhwerk" (1.1.2) steht im Artikel 5 abs. 3 "anstelle von Ordonnanzschuhen dürfen folgende Zivilschuhe getragen werden:" und unter abs. 3a steht "felddiensttaugliche, schwarze, dunkelbraune oder anthrazitfarbige Schuhe oder Stiefel. [...] Ein Verzeichnis der felddiensttauglich anerkannten Zivilschuhe ist in jeder retablierungsstelle erhältlich."
Ich weiss zurzeit nicht auswendig, ob der KS90 explizit auf dieser Liste aufgeführt ist. Allerdings wurde der KS90 ja bis vor kurzem noch ausgegeben somit darfst du diese höchstwahrscheinlich auch tragen. In der Praxis ist es allerdings leider so, das die meisten Kader kaum ein Reglement kennen oder wegen "Einheitlichkeit" kompliziert tun. Somit kommt es schon auf deine Kader an ;-). Was es mit dem Eintrag im DB jedoch auf sich hat, ist das im Falle der, laut Feldarzt, medizinischen Notwendigkeit die Kosten für Beschaffung und Instandhaltung felddiensttauglicher Zivilschuhe von der Armee übernommen werden und dementsprechend auch im DB eingetragen werden. Fallls diese allerdings ohne vom Feldarzt bescheinigten Grund erworben werden, findet kein Eintrag im DB umd auch keine Kostenbeteiligung seitens der Armee statt.
Einheitlichkeit wird gemäss dem neuen Reglement Bekleidung nicht mehr bestrebt. Das Reglement Bekleidung und Packung ist übrigens das Reglement, das die meissten noch relativ gut kennen (meiner Meinung nach).