Sperrfristen betreffen immer nur die Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer die Kündigung aussprichst, gelten die Fristen gemäss Arbeitsvertrag (unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestfristen).
Die Kündigung, die während einer Sperrfrist durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, ist nichtig. Ist die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.