Kündigung vor der RS

Tim_Malo

New member
03. Okt. 2022
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Hi

Meine RS steht vom 16 Januar - 19 Mai an. Ich Arbeite Momentan mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und bin bis Ende Oktober noch in der Probezeit.

Ich möchte nun so kündigen, dass ich nach der RS möglichst kurz noch Angestellt bin.

Mein Plan war es im Januar zu kündigen, sodass die Kündigungsfrist während der RS abläuft. Nur leider habe ich mitbekommen das diese inerhalb den der RS und den Speerfristen nicht abläuft. Stimmt das?

 
Wenn du z.b die Rs am 15. Januar hast,

Dann musst du spätestens am 15. Oktober kündigen damit vor deiner Rs die Frist abgeloffen ist. Wahrscheinlich hast du dir aber damit selber ein Ei gelegt( dein Arbeitsgeber kann dich dann während der Probezeit schon kündigen)

Du kannst auch so Kündigen, damit dein Vertrag nach der RS aufgelöst ist spielt eigendlich keine Rolle.

 
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Hallo,

Ich habe im Obligationenrecht nachgelesen und lediglich Details zu Kündigung aufgrund des Militärdienstes gefunden. Dies soll heissen, dass dir nicht gekündigt werden kann, nur weil du Militärdienst erfüllst. Dass du als Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht kündigen darfst, ist im OR nicht festgehalten).

Grundsätzlich kannst du ganz gewöhnlich kündigen, unter Vorbehalt deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Informationen zur Kündigung findest du im OR Art. 335 und Folgende. (Bis und mit OR Art. 336d)

Info: ich bin lediglich Rechtslaie. Somit sind meine Aussagen nicht definitiv und sind möglicherweise nicht ganz korrekt)

 
  • Thanks
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Sperrfristen betreffen immer nur die Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn du als Arbeitnehmer die Kündigung aussprichst, gelten die Fristen gemäss Arbeitsvertrag (unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestfristen). Das heisst du kannst in die RS gehen und ganz normal kündigen, ohne die Sperrfristen bei der Berechnung der Frist beachten zu müssen. 

Die Kündigung, die während einer Sperrfrist durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, ist nichtig. Ist die Kündigung vor Beginn einer Sperrfrist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird der Ablauf der Kündigungsfrist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.

 
Hi

Meine RS steht vom 16 Januar - 19 Mai an. Ich Arbeite Momentan mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und bin bis Ende Oktober noch in der Probezeit.

Ich möchte nun so kündigen, dass ich nach der RS möglichst kurz noch Angestellt bin.

Mein Plan war es im Januar zu kündigen, sodass die Kündigungsfrist während der RS abläuft. Nur leider habe ich mitbekommen das diese inerhalb den der RS und den Speerfristen nicht abläuft. Stimmt das?
Bevor du kündigst würde ich noch abklähren ob du mehr Lohn von deinem Arbeitgeber während der RS bekommen würdest denn wenn ja würdest du dir nur ein Eigentor schiessen.