Kündigung Seitens Arbeitsnehmer während des Militärdienstes

McIceT

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29. Okt. 2012
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Eine Frage die mir auf der Zunge brennt:

Wenn ich als Arbeitnehmer die Kündigung während dem Militärdienst einreiche, läuft dann die Kündigungsfrist bereits während dem Militärdienst oder erst nach dem Militärdienst?

Als Beispiel: Kündigungsfrist von 2 Monaten. Einreichung der Kündigung 2 Monate vor Beendigung der RS.

Wäre ich danach noch verpflichtet die 2 Monate Frist zu arbeiten oder bin ich bereits Raus?

Danke für die Hilfe!

 
Art. 336c1

2. Kündigung zur Unzeit

a. durch den Arbeitgeber

1 Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:

a.2

während die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen Zivildienst leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf3 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher;

b.

während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen;

c.

während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;

d.

während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.

2 Die Kündigung, die während einer der in Absatz 1 festgesetzten Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.

 
Dieser Artikel hilf mir wenig, da er aus Sicht des Arbeitgebers geschrieben ist. Dass der Arbeitgeber nicht künden darf weiss ich.

Der Arbeitnehmer darf aber sehr wohl während dem Militärdienst die Kündigung einreichen.

Art. 336c12. Kündigung zur Unzeit

a. durch den Arbeitgeber

1 Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:

a.2

während die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen Zivildienst leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf3 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher;

b.

während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen;

c.

während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;

d.

während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.

2 Die Kündigung, die während einer der in Absatz 1 festgesetzten Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.
 
ah sorry, habe es nicht recht gelesen ;-) ich würde direkt mit dem arbeitgeber kontakt aufnehmen, ist mir keine regelung bekannt...

 
Die Kündigungsfrist dient ja dem Arbeitgeber, einen Ersatz für dich zu finden. Ob du bis dahin noch arbeitest, spielt keine Rolle.

Der Schutz zugunsten des Arbeitnehmers liegt wohl daran, dass er keine Zeit hat einen neuen Job während des Dienstes zu suchen.

Meine Interpretation.

 
Solange du mit deinen Chef keine Vereinbarung getroffen hast , dass du nach dem Dienst noch ein halbes Jahr oder Jahr bei ihm arbeitest, weil er wenn du angestellt bist gleich noch 50% des Lohns wenn nicht mehr dir zahlen muss, soltest du kündigen können nach dem was ich gehört habe.

 
Danke für die Antworten.

Habe nun gesehen, dass der Sozialdienst der Armee auch bei rechtlichen Fragen helfen kann.

Darum melde ich mich nun Mal mit meinem Belangen bei denen und update dann den Thread nochmals mit ihrer Antwort.

 
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Salü

Hab auch noch eine Frage zu diesem Thema.

Ich hab meiner Firma gesagt, dass ich wahrscheindlich weitermachen werde falls mir die Möglichkeit zur OS gegeben wird. Nun gehört die Kaderschule auch zum obligatorischen Militärdienst?

In meinem Vertrag steht drinn, dass ich die Rekrutenschule abslovieren kann. Nun ist weitermachen auch noch Rekrutenschule? Meine Firma droht mir mit einer Kündigung falls ich weiter machen sollte. Und auch, dass ich mein Anspruch auf 80% meines Lohnes verliere, falls ich weitermachen würde.

Kann mich da wer Aufklären?

Grüsse Omega

 
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Hallo

Ich kann dir keine Antwort zu den meisten Fragen geben, aber es wird im Verlaufe des Tages sicher jemand geben, der auch diese beantwortet.

Zu

Und auch, dass ich mein Anspruch auf 80% meines Lohnes verliere, falls ich weitermachen würde.
Du bekommst einen Erwerbslosenschein (EO), den du deiner Firma abgegeben müsstest. Durch diesen bekommt die Firma 80% des Lohnes von der Ausgleichskasse des Kantons. Dieses Geld ist zwingend auszuzahlen. Freiwillig ist für deinen Arbeitgeber nur, ob er auch die restlichen 20% bezahlen will.

 
Wenn du weitermachst erhälst du auch ohne Arbeitsvertrag 80% des früheren Lohns.

Mit dem Unterschied, dass dieser von der Ausgleichskasse und nicht von deinem früheren Arbeitgeber bezahlt wird.

 
Art. 336c12. Kündigung zur Unzeit

a. durch den Arbeitgeber

1 Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:

a.2

während die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen Zivildienst leistet, sowie, sofern die Dienstleistung mehr als elf3 Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher;

b.

während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen;

c.

während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;

d.

während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt.

2 Die Kündigung, die während einer der in Absatz 1 festgesetzten Sperrfristen erklärt wird, ist nichtig; ist dagegen die Kündigung vor Beginn einer solchen Frist erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt.

3 Gilt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Endtermin, wie das Ende eines Monats oder einer Arbeitswoche, und fällt dieser nicht mit dem Ende der fortgesetzten Kündigungsfrist zusammen, so verlängert sich diese bis zum nächstfolgenden Endtermin.
Eine Kündigung während des Militärdienstes ist nicht rechtens. Das beinhaltet auch eine OS. Dein Arbeitgeber wird dir nie während des Dienstes kündigen, da du ihn beim Arbeitsgerich einklagen kannst und die Chance, dass er den Prozess gewinnt sind bei Null. Des weiteren ist die Formullierung in deinem Arbeitsvertrag sehr fragwürdig und würde unterumständen (vielleicht auch zwangsläufig, weiss ich jetzt nich so genau) diesen als ungültig erklären.

Wie ArtUemUof bereits auch gesagt hat, hast du anspruch auf den EO. Falls dieser zurückgehalten werden sollte, kannst du die ausstehenden Beträge vor einem Gericht einfordern und dein Arbeitgeber würde eine solche Klage immer verlieren.

Viele Arbeitgeber erzählen solche "Märchen", dass sie keinen Aufwand haben und für deine Abwesenheit ev. noch einen Ersatz einstellen und einarbeiten müssen. Falls die Firma dir Druck machen sollte, kannst du ihnen sagen, sie sollen sich einmal über das "Kündigen zur Unzeit" im OR (Art oben) informieren. Somit sollte sich die Diskussion erledigen.

STI

 
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Du bekommst einen Erwerbslosenschein (EO), den du deiner Firma abgegeben müsstest. Durch diesen bekommt die Firma 80% des Lohnes von der Ausgleichskasse des Kantons. Dieses Geld ist zwingend auszuzahlen. Freiwillig ist für deinen Arbeitgeber nur, ob er auch die restlichen 20% bezahlen will.
Falsch, das einzige was der Arbeitgeber Rechts wegen machen muss, ist die von der Ausgleichskasse erhaltene EO an den Dienstleistenden auszuzahlen. (In der RS mind. 62.- am Tag / Kaderschule 111.-). Alles was der Arbeitgeber mehr bezahlt ( Niveau von 80% des vorherigen Lohnes etc.) ist freiwillig, meist an Verträge gekoppelt dass man nach der RS wieder zu ihm zurückkehrt, natürlich mit Mindestlaufzeiten.

Achtung: Das obige bezieht sich auf die Rekrutenschulen, nicht auf die WK's. Kann auch hier nachgelesen werden.

@Omega:

Kündigen kann dir dein Arbeitgeber, auch wenn du die UOS + OS machst nicht, resp. die Kündigung wäre ungültig. Du hast also deinen Arbeitsplatz bis 3 Monate nach der RS schonmal auf sicher. Betreffend Lohnzahlungen kann ich keine genauen Angaben machen. Sollte der Vertrag beinhalten dass du keine Kaderschule besuchen "solltest", wäre es möglich dass der Arbeitgeber die Lohnzahlungen auf das Minimum reduzieren kann. (62.- / Tag)

Wie genau es jedoch mit den Lohnzahlungen aussieht, fragst du am besten mal einen Rechtsberater, oder beim Sozialdienst der Armee nach.

Gruss

 
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Danke Euch.

Lag ich recht mit meiner Vermutung. Jetzt muss ich das nur denen in meinem Geschäft "beibringen". ;-)

Einziger Streitpunkt wird wohl noch der Lohn sein. Aber das krieg ich auch noch hin!

Grüsse Omega

 
Sollte der Vertrag beinhalten dass du keine Kaderschule besuchen "solltest", wäre es möglich dass der Arbeitgeber die Lohnzahlungen auf das Minimum reduzieren kann. (62.- / Tag)
Nein, die 80% des Lohns sind bei einer Weiterausbildung in der Armee sicher. Im Gegensatz zu AdAs, welche die RS normal durchlaufen, erhöht sich die EO bei angehenden Kadern.

 
Nein, die 80% des Lohns sind bei einer Weiterausbildung in der Armee sicher. Im Gegensatz zu AdAs, welche die RS normal durchlaufen, erhöht sich die EO bei angehenden Kadern.
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Zitat von Stroke Sollte der Vertrag beinhalten dass du keine Kaderschule besuchen "solltest", wäre es möglich dass der Arbeitgeber die Lohnzahlungen auf das Minimum reduzieren kann. (62.- / Tag)
Stimmt, da müsste 111.-/ Tag stehen. Ist das beim Weitermachen und 80% des Lohnes in jedem Fall so? Für das gross der Anwärter ändert sich meistens ja nichts, da die meisten direkt aus der Lehre kommen und die 111.- schon mehr sind als sie vorher hatten.

mfg

 
Beim Weitermachen basiert der EO-Satz auf dem alten Lohn. Das Minimum ist 111.-, das Maximum 196.-.

Sollte der Aspirant bereits einen Hochschulabschluss haben, wird dieser ebenfalls berücksichtigt (-> EO von 196.-).

Wenn der AdA keinen Arbeitsvertrag hat, ändert sich die EO von 62.- auf 80% des alten Lohns.

Für Maturanden ändert sich die EO von 62.- auf 111.-.

Nun aber Schluss mit Offtopic :) .

 
Ich weiss ja nicht, aber die 111-196.- sind ja eigtl nicht sonderlich viel, wie wird das genau berechnet? Stundenlohn x durchschnittliche Arbeitszeit x 0.8 kanns ja irgendwie nicht sein...

 
So, BTT! Es gibt schon Threads, in dem das Finanzielle diskutiert wird!

Wenn noch mehr OT kommt, schliesse ich.

Danke

 
So meld mich zurück.

Ist eine komische Situation bei mir. Wie ihr schon wisst, ist meine Firma nicht all zu froh(eigentlich gar nicht), dass ich eventuell weitermachen will.

Nun es besteht immer noch das Problem, dass mir meine Firma kündigen will, falls ich eine Kaderausbildung beginnen werde.

Sie stützt sich auf den Vertrag, welchen ich unterschrieben habe; und zwar auf folgendes: "Ich, Omega, verpflichte mich nach Abschluss der Rekrutenschule 1 Jahr weiter bei der Firma XY zu arbeiten"

Sie haben mir eine Übersicht über den Werdegang des Offiziers dargelegt. Dort sind die einzelnen Abschnitte folgend unterteilt: Rekrutenschule (7 Wochen), Unteroffiziersschule (9 Wochen), Offizierslehrgang (4 Wochen), Offiziersschule (18 Wochen), Abverdienen. Die Firma sagt, dass die Rekrutenschule schon nach 7 Wochen vorbei wäre und ich so meiner Verpflichtung gemäss Vertrag nicht nachkommen kann. Nun ich weiss nicht wie, das jetzt geregelt ist.

Ich nehme jetzt zwar an, dass sie wissen, dass ich unter Kündigungsschutz stehe, (wie im OR geschrieben steht: Kündigung zur Unzeit) jedoch haben sie diesen Punkt gar nicht angesprochen.

Jetzt habe ich einen Vorschlag von ihnen erhalten, eine Art alternativer Vertrag was passiert falls ich weitermachen würde. In diesem steht, falls ich mich entscheiden würde zum weitermachen, würde ich von MIR aus den Vertrag kündigen (hmm geht das? hab mich ja verpflichtet), im Gegensatz bekomme ich weiterhin bis Ende der regulären RS ( bei mir mitte August) 80% vom Lohn.

Ich will das nicht unterschreiben, jedoch weiss ich nicht wie die Rechtslage ist. Jeder sieht das Recht auf seiner Seite. Ich weiss, falls ich das unterschreiben, wären sie fein raus aus der Sache weil auf Papier ja ich gekündigt hätte. Aber eigentlich will ich das gar nicht.

Sorry für den langen Text. Aber die Situation in der Firma ist ziemlich festgefahren momentan. Kennt ihr sonst eine Anlaufstelle wo ich genau Nachfragen kann und sich rechtlich damit auskennt?

Bin froh über jeden Tipp.

Omega

 
Also die Argumentation mit den 7 Wochen RS von deinem Arbeitgeber halte ich doch für etwas fragwürdig. Was würde er sagen, wenn du zum weitermachen gezwungen wirst?

Bei so einem renitenten Arbeitgeber hilft wohl nur die Aussage von staatlicher Seite, ich würde mich daher mal beim Sozialdienst der Armee melden, die bieten auch folgende Leistung:

Die Hilfe erfolgt durch Beratung im persönlichen Gespräch bei familiären, finanziellen wie z.B. Budget, oder rechtlichen Fragen, Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teillohnfortzahlung), Erwerbsersatz, Krankenkassenprämien, Betreibungen und Ähnlichem.
Adresse:

Kontakt

Sozialdienst der Armee

Rodtmattstrasse 110

3003 Bern

Telefon 0800 855 844

Weiteres findet du hier Sozialdienst der Armee

Ich würde ebenfalls nichts unterschreiben, anscheinend weiss dein Arbeitgeber dass er nicht gegen den Staat ankommt und versucht sich nun irgendwie aus der Sache rauszuwinden. Solange du nichts unterschreibst können Sie dir später auch nichts unterstellen. Und wenn du nichts unterschreiben willst, kann dich auch niemand zwingen, denn das wäre dann unter dem Tatbestand "Nötigung" im StBG hinterlegt. ;)

mfg

 
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