…natürlich sobald als möglich, da braucht es keine gesetzliche Frist. Je früher es dein Arbeitgeber weiss, desto besser kann er sich deine Abwesenheit einplanen.
Mir ist bewusst, dass man dem Arbeitgeber frühzeitig bescheid gibt, das habe ich auch vor.
Das Problem ist nur, dass ich meinen Dienst verschoben habe, da mein eigentlicher Dienst in mein Studium gefallen wäre.
Von diesem Studium weiss der Arbeitgeber aber noch nicht.
Somit habe ich jetzt eine Bewilligung mit dem Ersatzdienst bekommen, auf der aber der Grund (studium) ersichtlich ist.
Zur info: Das Studium beginnt kurz danach.
Hier also mein Problem: Lege ich meinem Arbeitgeber schon jetzt diesen Ersatzdienst vor, muss ich gezwungenermassen die Kündigung gleich beilegen.
Ich traue meinem Arbeitgeber aber zu, dass er mir dann zuvor kommen könnte und mich schon früher als vorgesehen kündigt.
Daher würde ich ihm den Dienst sowie Kündigung einfach später, aber dennoch frühzeitig (sodass er sich darauf vorbereiten kann) durchstellen.