Herzklappenfehler = untauglich?

Naethu

Member
22. Nov. 2017
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Guten Tag zusammen

Ich muss am 15.1.2018 in Fribourg als Nachschubsoldat einrücken. 

Nur ist es so, dass ich manchmal ein starkes Herzrasen habe. Bei der Rekrutierung habe ich es erwähnt, wurde aber trotzdem tauglich. 

Nun hat es aber zugenommen und ich ging zu einem Herzspezialisten. Dieser hat einen Zufallsfund gemacht (hat nichts mit dem Rasen zu tun) und zwar einen kleinen Herzklappenfehler. 

Zwei der Herzklappen sind zusammengewachsen und sie schliessen sich nicht perfekt. Laut dem Arzt kann mir im Militär da gar nichts passieren, ich soll es aber trotzdem melden. Es sei komplett ungefährlich solange es so bleibt. 

Laut ihm ist es aber möglich, dass ich jetzt trotzdem untauglich werde. Ich will um alles in der Welt ins Militär, das wäre ein Weltuntergang für mich... ^^

Frage: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dadurch untauglich zu werden? 

Frage 2: Wenn ich sowas nicht melde und es im Militär ein Arzt zufällig rausfindet, was für Konsequenzen muss ich tragen? 

Danke für die Antworten im Voraus :)

Lg

Nathan 

 
Ich weiss nicht mehr genau wie es in der RS ist, aber wenn ich es richtig im Kopf habe, wird direkt am Anfang nach Leuten gefragt, die fragliche medizinische Befunde haben und anschliessend direkt zum Militärarzt gehen. Oder es findet während der normalen Visite während der ersten 48h(oder 72) statt. Wie auch immer, sobald du beim Arzt bist, unbedingt das Schreiben deines Spezialisten abgeben. Was anschliessend passiert, wird dann der Militärarzt entscheiden. Ich würde es nicht verschweigen, wenn später doch was passiert, ist das vor allem a) scheisse für dich und b) hast du dann nur unnötig Stress.

 
Deine Gesundheit geht auf Jedenfall vor! Dienst kann man verschieben.. und wenn du nach der Behandlung immernoch tauglich wärst, kannst du deine RS zu einem anderen Zeitpunkt absolvieren. 

Wenn der Arzt meint, es sei in Ordnung so, dann denke ich schon, dass du einrücken kannst. Aber lass es nicht drauf ankommen, wenn du dich immer schlechter fühlst und es irgendwann mal nicht mehr „geht“.

 
Vielen Dank für die Antworten

Ich benötige gar keine Behandlung, muss es nur alle 3 Jahre überprüfen lassen. Im jetzigen Zustand ist es komplett ungefährlich. 

Und angeblich sagt das Militär bei Herzproblemen sofort untauglich. Das möchte ich natürlich verhindern. 

 
Frage 1: kommt darauf an, welche Klappe es betrifft und wie die Klappenfunktion dadurch eingeschränkt wird. Sollte im kardiologischen Bericht präzise beschrieben sein. Ob das zur Untauglichkeit führt wird die hier niemand sagen können, da die entsprechende militärische Vorschrift klassifiziert ist.

Frage 2: nichts, du bist meines Wissens nicht verpflichtet, dieses Problem zu melden. Wenn du es aber nicht meldest und du wegen dem Klappenfehler im Militär ein Problem kriegst (daher wenn du wegen dem Klappenfehler untauglich bist, das aber verschweigst) könnte es sein, dass Du keine volle Versicherungsdeckung hast  

 
Auszug aus dem Militärversicherungsgesetz:


  Art. 5 Feststellung der Gesundheitsschädigung während des Dienstes


[SIZE=9.899999618530273px]1[/SIZE] Die Militärversicherung erstreckt sich auf jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes in Erscheinung tritt und gemeldet oder sonst wie festgestellt wird.

[SIZE=9.899999618530273px]2[/SIZE] Die Militärversicherung haftet nicht, wenn sie den Beweis erbringt:


a.


dass die Gesundheitsschädigung sicher vordienstlich ist oder sicher nicht während des Dienstes verursacht werden konnte; und


b.


dass diese Gesundheitsschädigung sicher während des Dienstes weder verschlimmert noch in ihrem Ablauf beschleunigt worden ist.

[SIZE=9.899999618530273px]3[/SIZE] Wird der nach Absatz 2 Buchstabe a geforderte Beweis erbracht, dagegen nicht derjenige nach Absatz 2 Buchstabe b, so haftet die Militärversicherung für die Verschlimmerung der Gesundheitsschädigung. Der nach Absatz 2 Buchstabe b geforderte Beweis gilt auch für die Bemessung des versicherten Schadens.