Guten Tag
Ich suche nach einem Reglement, Weisung oder einer Anleitung für den grossparkdienst des Stgw 90.
Genauer gesagt suche ich die Antwort auf die Frage, ob die Stahlbürste zum Reinigen des Laufes eingefettet werden muss oder nicht. Ich habe seit meinen 8 Jahren im Umgang mit dem Stgw immer Fett benutzt und bin fest davon überzeugt, dass es auch richdig ist. Leider muss ich nun jemanden überzeugen, der genau vom Gegenteil überzeugt ist.
Im Reglement 53.096 ist der Vorgang leider nicht detailiert beschrieben.
Bin Froh um Tipps und Antworten
Ich suche nach einem Reglement, Weisung oder einer Anleitung für den grossparkdienst des Stgw 90.
Genauer gesagt suche ich die Antwort auf die Frage, ob die Stahlbürste zum Reinigen des Laufes eingefettet werden muss oder nicht. Ich habe seit meinen 8 Jahren im Umgang mit dem Stgw immer Fett benutzt und bin fest davon überzeugt, dass es auch richdig ist. Leider muss ich nun jemanden überzeugen, der genau vom Gegenteil überzeugt ist.
Im Reglement 53.096 ist der Vorgang leider nicht detailiert beschrieben.
Bin Froh um Tipps und Antworten