Gradjahre

Solo91

Erfahrener Benutzer
01. Okt. 2013
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Diese Frage ist etwas speziell. Weiss hier irgendjemand ob Auslandurlaub die Gradjahre pausiert?

Falls die Frage nicht klar ist: Ein Lt wird nach 4 Gradjahren zum Oblt unabhängig von Diensttagen. Wenn man sich im Auslandurlaub befindet, wird man für diesen Zeitraum von allen Dienstpflichten befreit. Da die Beförderungen nach Gradjahren aber sowieso voraussetzt, dass man innerhalb von 4 Jahren weniger als 2 WKs macht und potenziell sogar gar keinen Dienst leistet, sollte das ja theoretisch vereinbar sein.

Weiss hier jemand die Antwort?

 
Hm, wenn ich mich recht erinnere, dann bekam mein Bruder den Oberleutnant nach nur einem WK, weil er zwischenzeitlich auch im Ausland war.

 
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Ich nehme an, dass er länger als 12 Monate und demzufolge mit bewilligtem Auslandurlaub weg war. Stimmt das?

 
Ich glaube ja. Ich frag ihn zur Sicherheit mal, aber so weit ich mich erinnere, war es mehr als ein Jahr am Stück.

Edit: also, er war knapp unter einem Jahr weg, hat aber vor der Reise angegeben, dass es ein Jahr sein wird und sich entsprechend abgemeldet.

 
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Ich habe nun  - die Tatsache, dass es anderthalb Jahre später ist, sagt einiges über den Bürokratieapperat der Armee aus - noch eine offizielle Bestätigung erhalten: "Absolvierung zweier WKs oder vier Jahre als Lt. Die Beförderung findet nach vier Jahren auch mit Auslandurlaub statt."

Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand dieses Problem in der Zukunft haben wird.

 
Ich habe nun  - die Tatsache, dass es anderthalb Jahre später ist, sagt einiges über den Bürokratieapperat der Armee aus - noch eine offizielle Bestätigung erhalten: "Absolvierung zweier WKs oder vier Jahre als Lt. Die Beförderung findet nach vier Jahren auch mit Auslandurlaub statt."
Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand dieses Problem in der Zukunft haben wird.
Du hättest auch einfach selbstständig die entsprechenden Grundlagen konsultieren können...
 
Wo hätte ich diese gefunden? Dass eine Beförderung nach vier Gradjahren stattfindet war einfach zu finden, aber ob ein Auslandsurlaub diesen Prozess sistiert konnte ich nirgendwo ausfindig machen.

 
Wo hätte ich diese gefunden? Dass eine Beförderung nach vier Gradjahren stattfindet war einfach zu finden, aber ob ein Auslandsurlaub diesen Prozess sistiert konnte ich nirgendwo ausfindig machen.
Auf dem LMS findest Du die WAFOB. Auf Seite 16 die Anforderungen zur Beförderung zum Oblt. Sofern die WAFOB nicht auffindbar ist, finden sich die gleichen Angaben im Anhang der MDV (SR 512.21).

 
Soweit mir bekannt ist, wird diese Regelung sowiso per 01.01.18 im Zuge der WEA aufgehoben. Ab dann wird nur noch zum Oberleutnant wer im 2. Wk eine 4er Quali hat oder seinen 7ten oder 8ten Wk gemacht hat.

 
Auf dem LMS findest Du die WAFOB. Auf Seite 16 die Anforderungen zur Beförderung zum Oblt. Sofern die WAFOB nicht auffindbar ist, finden sich die gleichen Angaben im Anhang der MDV (SR 512.21).
 
Alles was dort steht war mir bekannt, das war auch nicht schwierig herauszufinden. Aber in diesen Dokumenten steht nur, wie man auf reguläre Weise zum Oblt wird. 

Mein Problem war, dass nirgendwo deklariert ist, ob ein Auslandsurlaub die Zählung der Gradjahre sistiert. Das wäre ja durchaus möglich, da man von jeglicher Dienstpflicht befreit ist. Dass ein derartiges Detail nicht in diesen Dokumenten aufzufinden ist, ist auch nicht überraschend. Ich kann auch nachvollziehen, dass diese Informationen generell sehr schwer aufzufinden sind, da es wirklich ein Nischenproblem ist, das vermutlich extrem selten auftritt. 

Nichtsdestotrotz erwarte ich von der entsprechenden Stelle eine Auskunft. Meine Frage war keine, die mit einer einfachen Google-Suche hätte beantwortet werden können. Und genau dafür gibt es im Verwaltungsapperat des VBS Spezialisten, die über eine vertiefte Kentniss ihres jeweiligen Fachbereichs verfügen. Und diese sollten mir doch nach 2-3 Mails eine Antwort geben können, oder sehe ich das falsch?

 
Nichtsdestotrotz erwarte ich von der entsprechenden Stelle eine Auskunft. Meine Frage war keine, die mit einer einfachen Google-Suche hätte beantwortet werden können. Und genau dafür gibt es im Verwaltungsapperat des VBS Spezialisten, die über eine vertiefte Kentniss ihres jeweiligen Fachbereichs verfügen. Und diese sollten mir doch nach 2-3 Mails eine Antwort geben können, oder sehe ich das falsch?
Wenn jeder Offizier im Ausland dieses Mail schreibt, sind es bedeutend mehr als 2-3 Mails. Dazu kommt, dass jeder Soldat in irgendeiner Form ein Spezialfall ist und solche Mails schreiben könnte.

Der entscheidende Punkt ist, dass in den erwähnten Verordnungen nicht steht, dass die Anzahl Gradjahre ohne Jahre im Ausland gezählt wird. Auch was nicht in der Verordnung steht, liefert dir Informationen dazu, wie etwas geregelt ist. Ausserdem scheint es mir ein ziemliches "Veloständer-Problem" zu sein, ob du nun einige Jahre früher oder später zum Oberleutnant befördert wirst oder nicht. Mir ist lieber, wenn sich die Spezialisten im VBS den relevanten Problemen widmen.

 
Ich wollte aus der Sache eigentlich kein Drama machen, sondern bloß Leuten die dieses "Veloständer-Problem" vielleicht irgendwann auch haben werden, die Mühe ersparen. Aber ich finde meine Position nach woe vor angemessen und will sie auch dementsprechend verteidigen.

Wenn jeder Offizier im Ausland dieses Mail schreibt, sind es bedeutend mehr als 2-3 Mails. Dazu kommt, dass jeder Soldat in irgendeiner Form ein Spezialfall ist und solche Mails schreiben könnte.
Die 2-3 Mail waren als Koresspondenz zwischen einem Individuum (z.B. mir) und dem VBS gemeint. Soll heissen, wenn ich mich mit einer detaillierten Mail an Personelles der Armee im Allgemeinen wende, sollte es kein großes Problem sein, mich an die entsprechende Fachsperson weiterzuverweisen. Und diese sollte die Frage mit minimalem Aufwand beantworten können.

Wenn jeder Offizier im Ausland das Bedürfnis hätte, diese Frage zu klären, würde die Sachlage wahrscheinlich ziemlich schnell irgendwo deutlich deklariert werden (z.B. auf der offiziellen Website in der Sektion Auslandsurlaub). Und was den Spezialfall angeht: Die Aussage ist natürlich nicht an sich falsch, aber ich glaube, dass 99% der Probleme, auf die der durchschnittliche Soldat stößt, mithilfe der wichtigsten Reglemente, der entsprechenden Seite auf der Homepage der Armee oder spätestens im Kontakt mit dem zuständigen Kreiskommando geklärt werden können.

Doch diese 1% der Probleme - die praktisch nie auftauchen - sind für Bern doch viel einfacher zu lösen, indem man die zuständigen Spezialisten sie beantworten lässt, da diese eh praktisch nie auftauchen. Eine klare und einfach zugängliche Lösung für jeden AdA bereitzustellen wäre viel zeitintensiver.

Der entscheidende Punkt ist, dass in den erwähnten Verordnungen nicht steht, dass die Anzahl Gradjahre ohne Jahre im Ausland gezählt wird. Auch was nicht in der Verordnung steht, liefert dir Informationen dazu, wie etwas geregelt ist.
Wie bereits erwähnt war mir die Regelung bekannt und damit habe ich auch keinen einzigen Bürokraten belästigt. Die fehlende Information ist genau diejenige die ich gesucht habe und ich habe am einzigen Ort nachgefragt, an dem ich sie hätte erhalten.können-

Ausserdem scheint es mir ein ziemliches "Veloständer-Problem" zu sein, ob du nun einige Jahre früher oder später zum Oberleutnant befördert wirst oder nicht.
Auch hier hast du im Allgemeinen Recht und vielleicht ist das auch der Grund, warum mein Post auf so viel Widerstand stösst. Ich habe nie geschrieben, warum diese Information für mich von Bedeutung ist. Ich habe auch beim ursprünglichen Post nicht gedacht, dass es notwendig wäre mich zu rechtfertigen, aber ich kann nachvollziehen, dass es mehr als angemssen ist, wenn ich den Bürokratenapperat "angreife".

Ich will nach dem Abschluss meines Studiums einen Auslandseinsatz als Mil Beob machen. Dafür ist der Grad Oblt eine der Mindestanforderungen. Da ein WK aus dem Ausland praktisch unmöglich ist (ohne sich für mindestens drei Monate in der Schweiz anzumelden), ist es für meine private Planung sehr ausschlaggebend zu wissen, ob diese Beförderung stattfindet oder nicht. Es geht hier natürlich nicht um Leben und Tod, aber meiner Meinung nach steht meine Situation in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand der entsprechenden Behörden, vor allem da es sowieso keinen alternativen Weg gibt an diese Infos zu kommen.

 
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Da ein WK aus dem Ausland praktisch unmöglich ist (ohne sich für mindestens drei Monate in der Schweiz anzumelden), ist es für meine private Planung sehr ausschlaggebend zu wissen, ob diese Beförderung stattfindet oder nicht.
Das hingegen ist nachweislich falsch. Kreiskommando und/oder J1 bieten für Lösungen schon Hand. Alternativ ggf auch der Trp Kö oder der Gs Vb. Haben aktuell bei uns einen Fall, wo die Zustelladresse bei mir ist und die MB etc digitalisiert an den AdA raus gehen.
 
Das hingegen ist nachweislich falsch. Kreiskommando und/oder J1 bieten für Lösungen schon Hand. Alternativ ggf auch der Trp Kö oder der Gs Vb. Haben aktuell bei uns einen Fall, wo die Zustelladresse bei mir ist und die MB etc digitalisiert an den AdA raus gehen.
Vielen Dank dafür. Mit dem Versuch WKs aus dem Ausland zu leisten hatte ich genau die gleiche Art von Problem. Auf dem gleichen Weg wie die Antwort auf die Frage, um die es hier im Post ging, erhielt ich die Antwort: "Hier gilt die Verordnung über das militärische Kontrollwesen (VmK), insbesondere Abschnitt 3, Art 67 und 68 (Auslandurlaub siehe pdf im Anhang). Sie müssten den Auslandurlaub um mehr als drei Monate unterbrechen, wären meldepflichtig und der Auslandurlaub würde aufgehoben. Ich sehe keine andere Option gemäss VmK. Ich empfehle Ihnen aber mit dem Kreiskommando (gleiches Kommando wie bei Abmeldung/letztem Wohnort) abzuklären, ob es in der Praxis Sonderregelungen gibt." Auch diese Aussage stammt genau so von Personnelles der Armee.

Wenn das bei euch funktioniert, dann scheinen diese Sonderregelungen zu existieren. 

 
Soweit mir bekannt ist, wird diese Regelung sowiso per 01.01.18 im Zuge der WEA aufgehoben. Ab dann wird nur noch zum Oberleutnant wer im 2. Wk eine 4er Quali hat oder seinen 7ten oder 8ten Wk gemacht hat.
Ich war gerade beim Kreiskommando, um meine Ausrüstung nach meinem 2. WK abzugeben. Dort wurde mir ähnliches gesagt. Gilt das auch für AdA, die vor der WEA brevetiert wurden? Ich finde keine Dokumente, die das bestärken oder widerlegen.

Edit: Die aktuelle VMDP stellt zwar klar dar, unter welchen Umständen man zum Oblt wird, aber ich finde keine Aussage, die festlegt, auf wen die Verordnung (nicht) zutrifft.

 
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Ich befürchte, dass wir AXXIer in allem das Nachsehen haben werden...