Gilt man als erwerbstätig während der RS?

claudio.18

Member
13. Okt. 2019
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Sali zäme,

Ich war vor der RS noch in der Schule und nicht erwerbstätig. Gelte ich nun weiterhin als erwerbslos trotz EO?

lg Claudio

 
Als erwerbslos gelten in Bezug aus was? Arbeitslosenkasse, AHV, Unfallversicherung oder was meinst Du genau?

 
laut dem Brevier, Armee in kürze (Frei herausgeschrieben):als AHV betragspflichtiger, Nichterwerbstätiger leiten sie die EO- Anmeldekarte an die Ausgleichskasse weiter, bei der Sie Beiträge bezahlen. Also kurz: ja du bist weiterhin erwerbslos, falls du auf dem RAV bist entfällt logischerweise die Bewerbungsfristen etc. du bekommst in der RS einfach den normalen EO von 1860.-