Gesuch für Bewerbungsgespräch abgelehnt, trotzdem gegangen

hilfio

Neuer Benutzer
24. Nov. 2016
1
0
2
Hi allerseits,

Ich bin auch sonst hier und dort im Forum engagiert, habe mir für diesen Beitrag aber mal lieber einen Throwaway angelegt.

Aber zum Thema: Ich bin auf Arbeitssuche und während dem WK ist eine Stellenanzeige für mein Fachgebiet aufgetaucht, wie sie wahrscheinlich kaum fünfmal im Jahr geschaltet wird. Habe mich beworben und am Mittwoch einen Anruf zur Einladung bekommen. Weil es eile und am Freitag keine Zeit sei, vereinbarten wir einen Termin für Donnerstag, für den ich am Mittwoch ein Urlaubsgesuch einreichte. Am Donnerstag Morgen teilte mir der Fäldi zu meinem Erstaunen ohne weitere Begründung mit, dass das Gesuch abgelehnt ist.

Wie Ihr euch vorstellen könnt, bin ich natürlich trotzdem an das Gespräch gegangen - blieb mir ja nichts anderes übrig, es sei denn, ich will arbeitslos werden. Auf jeden Fall will mir der Kadi jetzt wahrscheinlich die Hölle heiss machen wegen unerlaubtem Entfernen von der Truppe. Wie kann ich mich da wehren, wie verhalte ich mich am Besten? Ist es ratsam, eine Dienstbeschwerde einzureichen? Vielen Dank für eure Mühen!

Beste Grüsse

hilfio

 
Wie du dich am besten Verhalten sollst? Das einzig richtige was du jetzt tun kannst, ist die Verantwortung zu übernehmen und dazu zu stehen.

Vielleicht das nächste mal zuerst das Gespräch mit dem Kadi suchen. Vorallem bei so kurzfristigen Urlaubsgesuchen ist es normal dass diese abgelehnt werden, der Kadi und die Zfhr haben ja ihre Planungen und sind wahrscheinlich auf dich angewiesen.

 
So wie du das schilderst, fällt das nun mal ganz klar unter unerlaubte Entfernung.

Art. 821 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ohne Absicht, den Militärdienst zu verweigern:

a. nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;

b. eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;

c. seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;

d. nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

3 Im Aktivdienst ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

4 Stellt sich der Täter nachträglich aus eigenem Antrieb zum Dienst, so kann der Richter die Strafe mildern (Art. 42a).

5 Artikel 84 bleibt vorbehalten.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/321.0.de.pdf

 
Ein Urlaubsgesuch für ein Bewerbungsgespräch muss immer stattgegeben werden.

Aus deiner Schilderung schliesse ich jedoch, das du dein Urlaubsgesuch unzureichend nachgewiesen hast. Das heisst keine schriftliche Bestätigung des Bewerbungstermins.

Daher wurde dein Gesuch abgelehnt. Da hättest du am besten ein Gespräch mit deinem Kadi verlangt, das wäre das beste gewesen.

Und wie Stroke geschrieben hat, übernimmst du am besten nun die Verantwortung dafür, das du dich unerlaubt entfernt hast.

 
Da hätte ich zuerst beim Feldi nachgehakt und wäre dann zum Kadi. Sowas kann man, besonders im WK, schon lösen. Aber eben; Einfach hingehen ist in der Tat unerlaubtes Entfernen. Je nach Kadi wird die Hölle jetzt heiss oder lauwarm. Job wenigstens gekriegt?

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

 
Ist das irgendwo reglementarisch geregelt, dass für Bewerbungsgespräche Urlaub gewährt werden muss. Würde mich nur interessieren bei mir wurde auch mal Urlaub abgelehnt obwohl ich eine schriftliche Bestätigung hatte. Sogar nach einem Anruf des zukünfitigen Chefs blieb der Kadi sturr. Folge daraus war das ich einen neuen Termin machen musste 1 Woche später aber dann die Stelle bereits vergeben war....

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist das irgendwo reglementarisch geregelt, dass für Bewerbungsgespräche Urlaub gewährt werden muss. Würde mich nur interessieren bei mir wurde auch mal Urlaub abgelehnt obwohl ich eine schriftliche Bestätigung hatte. Sogar nach einem Anruf des zukünfitigen Chefs blieb der Kadi sturr. Folge daraus war das ich einen neuen Termin machen musste 1 Woche später aber dann die Stelle bereits vergeben war....
Das gibt es sicher irgend wo, habe jedoch nur dies gefunden http://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/urlaub.html

Es gibt Gesuche die müssen zwingend bewilligt werden (Todesfall in der Familie) und andere nicht, unvollständige Gesuche werden immer abgelehnt.

Wir hatten in einem WK mal 300 Urlaubsgesuche, wovon nur 5 abgelehnt worden sind. Was dazu führte das teils 10 Leute der Wache gleichzeitig im Urlaub waren und sie zu wenig Leute für die Wache hatten.

Da wurden sogar Gesuche für Firmenessen, usw. bewilligt.

 
Ein Urlaubsgesuch für ein Bewerbungsgespräch muss immer stattgegeben werden.
Nein müssen sie nicht! Betreffend der ganzen Urlaubsthematik gibt es so zwei "Richtungen", eine sind die offiziellen Weisungen und Reglemente, die andere deren Handhabung in der Praxis.

1. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Urlaub! Das ist so ziemlich der wichtigste Satz in diesem Zusammenhang.

2. Urlaub wird / kann gewährt werden wenn zwingende Gründe vorliegen (Bewerbungsgespräch, Todesfall etc) und es der Dienstbetrieb zulässt.

Bsp: Motfahrer X will Urlaub für ein Bewerbungsgespräch und hat auch alle Bestätigungen eingereicht soweit alles i.O, nur muss nun an diesem Tag Material bei der LBA gefasst und zur Unterkunft gefahren werden. Der Urlaub wird daher nicht bewilligt, weil der Transport sonst nicht sichergestellt werden kann.

3. Urlaub kann auch aufgrund (sehr) guter Leistungen gewährt werden.

4. Urlaub kann aufgrund ungenügender Leistungen nicht gewährt werden, im Extremfall auch wenn es sich um das vielfach erwähnte Bewerbungsgespräch handelt.

Soweit zur Theorie, in der Praxis sieht das ganze natürlich ein bisschen anders aus. Meiner Erfahrung nach wird immer nach einer praktischen Lösung gesucht, man muss halt einfach auch Kompromissbereit sein. Ich habe diesbezüglich schon sehr viel gesehen, vielleicht einige Beispiele zur Veranschaulichung:

1. Soldat X kann kurzfristig zum Bewerbungsgespräch, Urlaubsgesuch wird bewilligt weil Sdt X nachweisen kann dass es nicht planbar war und er immer gute Leistungen zeigt.
2. Soldat Y gibt am Mittwoch Urlaub für Prüfungen am Freitag (wo die Kompanie-Übung läuft) ein, Aussage: "Er habe es eben vergessen". Urlaubsgesuch wird bewilligt, Soldat Y muss dafür aber auf die Wochenendwache.
3. Soldat Z will zum vierten Mal an einen Studieninformationstag, Urlaubsgesuch wird abgelehnt weil er bereits 3x Urlaub hatte. Auch nach einem pers Gespräch mit dem Kadi bleibt es abgelehnt, auch weil der Verdacht besteht, dass Sdt Z einfach "blau" macht.
4. Soldat W zeigt durchgehend sehr gute Leistungen egal ob auf der Wache oder während Ausbildung/Übungen. Er möchte Urlaub für ein Konzert am Donnerstag Abend welches ein Geburtstagsgeschenk seiner Freundin ist. Urlaubgsgesuch wird aufgrund der sehr guten Leistungen bewilligt.
Zum Schluss ein paar Tipps wonach die Urlaubsgesuche gute Chancen haben bewilligt zu werden:

1. Frühzeitig eingeben! Vorallem Urlaube in WK's wann immer möglich vordienstlich eingeben, idR werden im WK nur noch "Notfälle" bewilligt.

2. Wenn ihr wisst dass ihr evtl. Urlaub braucht (unsicherer Termin), schonmal den Zfhr mündlich informieren, er kann dann den Kadi "vorwarnen".

3. Ehrlich sein! Wichtige Gründe werden praktisch immer bewilligt.

4. Bestätigungen beilegen! Vielfach werden Urlaubsgesuche ohne Bestätigung kategorisch abgehlehnt.

5. Nicht noch ein paar Stunden "Freizeit" mit Zugsverbindungen o.ä erschleichen wollen, kommt immer schlecht an.

6. Wenn es abgelehnt ist, ist es abgelehnt! Sollte es etwas wichtiges sein das Gespräch zuerst mit Zfhr / Feldi suchen, erst danach zum Kadi, er hat auch sonst genug zu tun.

7. Gesuche nur für wichtige Urlaube stellen, und nein Justin Bieber Konzertbesuch ist kein wichtiger Urlaub!

Nochmals zum Schluss, prinzipiell besteht kein Anrecht auf Urlaub, egal welcher Art. Denkt daran dass der Dienst vorgeht und meistens ist er ja in spätestens 3 Wochen wieder vorbei. Ich denke man kann von jedem verlangen, dass er auf 3 Wochen seine Termine entsprechend im Voraus planen kann.

PS. Alles betreffend Urlauben findet ihr im DR 04! Sollte eigentlich jeder Anfangs RS erhalten haben.

 
Zum Schluss ein paar Tipps wonach die Urlaubsgesuche gute Chancen haben bewilligt zu werden:1. Frühzeitig eingeben! Vorallem Urlaube in WK's wann immer möglich vordienstlich eingeben, idR werden im WK nur noch "Notfälle" bewilligt.

2. Wenn ihr wisst dass ihr evtl. Urlaub braucht (unsicherer Termin), schonmal den Zfhr mündlich informieren, er kann dann den Kadi "vorwarnen".

3. Ehrlich sein! Wichtige Gründe werden praktisch immer bewilligt.

4. Bestätigungen beilegen! Vielfach werden Urlaubsgesuche ohne Bestätigung kategorisch abgehlehnt.

5. Nicht noch ein paar Stunden "Freizeit" mit Zugsverbindungen o.ä erschleichen wollen, kommt immer schlecht an.

6. Wenn es abgelehnt ist, ist es abgelehnt! Sollte es etwas wichtiges sein das Gespräch zuerst mit Zfhr / Feldi suchen, erst danach zum Kadi, er hat auch sonst genug zu tun.

7. Gesuche nur für wichtige Urlaube stellen, und nein Justin Bieber Konzertbesuch ist kein wichtiger Urlaub!

Nochmals zum Schluss, prinzipiell besteht kein Anrecht auf Urlaub, egal welcher Art. Denkt daran dass der Dienst vorgeht und meistens ist er ja in spätestens 3 Wochen wieder vorbei. Ich denke man kann von jedem verlangen, dass er auf 3 Wochen seine Termine entsprechend im Voraus planen kann.
Merci für diese Worte, stimme dir vollkommen zu.

 
Zuerst zur usprünglichen Frage: In diesem Fall hat niemand ausser dir etwas falsch gemacht. Es kann sein, dass dein Kdt nur wollte, dass du das Gespräch mit ihm suchst und er deshalb das Gesuch abgelehnt hat. Oder du hast nicht ausreichend erklärt, weshalb das Gesuch so kurzfristig kommt. Oder der Zeitpunkt des Bewerbungsgesprächs war nicht mit dem Dienstbetrieb vereinbar. Oder ... Um Nachzufragen ist es jetzt zu spät. Der Kdt wird ein Disziplinarstrafverfahren eröffnen. Du hast im Rahmen dieses Verfahrens die Möglichkeit, dich zu den Anschuldigungen zu äussern. Vermeide es dabei, die Schuld von dir zu weisen. Z.B. indem du dem Kdt vorwerfen würdest, dass er dir keine andere Wahl gelassen hat. Erkläre, weshalb du dich von der Truppe entfernt hast. Was dich danach erwartet, kann ich nicht sagen. Das liegt im Ermessen deines Kdt.

Zum Thema Urlaube: Ich habe schon Konzerte, J+S Kurse, Weihnachtsessen und Vereinsanlässe bewilligt. Voraussetzung ist, dass der betreffende AdA gute Leistungen erbringt und sich der Urlaub mit dem Dienstbetrieb vereinbaren lässt. Hilfsreich ist, wenn der AdA bereits einen "Deal" vorschlägt oder zumindest signalisiert, dass er dafür zu haben wäre. Handkehrum ist es möglich - aber bisher zum Glück nicht vorgekommen - dass ich Urlaube aus wichtigen Gründen wie Prüfungen, Bewerbungsgesprächen oder beruflichen Verpflichtungen nicht bewillige, weil die Bedingungen nicht eingehalten wurden. Z.B. weil das Gesuch zu spät eingereicht wurde oder weil der Termin mitten in einer Übung liegt. Aber dann kann man z.B. ein Bewerbungsgespräch häufig auch verschieben.

Mein Lieblingsbeispiel zu diesem Thema stammt aus dem Abverdienen als Fäldi. Da hatte ein Soldat ein Bewerbungsgespräch am Donnerstag während der DHU. Nach Aussage des Soldaten ging es nur genau an diesem Tag. Ich rief dann in der Firma an und der Chef schien ziemlich erleichtert, dass er in der Folgewoche einen Termin frei wählen konnte. Der Soldat hatte ihm gesagt, dass nur dieser Tag geht. Das Bewerbungsgespräch war dann halt während der WEMA und nicht mehr mitten in der DHU. Und falls der Chef kapiert hatte, was da lief, hinterliess das vermutlich auch nicht den besten Eindruck.