Gerichtsurteil "Nichteinrücken in den WK"

Scarabani

Admin
17. Jan. 2010
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Da immer mal gefragt wird, was passiert, wenn jemand nicht in den WK einrückt... Hier ein Beispiel:

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plus Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 400.-

Also, immer schön den MB lesen und brav einrücken :good:

 

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Finde ich ehrlich gesagt noch eine relativ milde Strafe, kommt aber natürlich auf die Einkommensverältnisse des AdA an.

@G-host: Wird sehr wahrscheinlich in die allgemeine Bundeskasse fliessen.

 
Mhm, wenn ich mir so andere Urteile ansehe (2-18 Monate Gefängnis), dann sind 1900.- ja geradezu ein Witz. Ein Tag Knast kostet der Steuerzahler grob geschätzt 1000-1500 Franken, also sollte die Strafe doch auch in der Region anzufinden sein!! Erst recht, wenn man mehrmalig nicht zum Dienst erscheint.

Ich sags immer wieder: Kuscheljustiz Schweiz!!

 
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