Freiwilliger WK

Platin2k

Benutzer
06. Jan. 2015
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Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage wegen den WKs.

Im Herbst 2014 habe ich die RS abgeschlossen und muss dieses Jahr zwei mal in einen WK. Beide WKs sind 9-tägige Stabskurse einer Ter Reg.

Ich möchte nun aber so schnell wie möglich meine Diensttage "abbauen" (bin einfacher Soldat) und da ich derzeit ein Zwischenjahr mache, hätte ich durchaus noch Zeit für einen weiteren WK.

Ist dies irgendwie möglich, freiwillig einen WK zu leisten?

LG Platin2k

 
Weshalb denn?

Die Betriebskompanie von meiner RS-Kaserne hatte stets Personalmangel. Ich glaube nicht, dass ich dort nicht willkommen wäre.

 
Ja. Ich wollte nur wissen ob es grundsätzlich überhaupt möglich ist, freiwillig Dienst zu leisten.

 
Machbar ist vieles. Offiziell darfst du aber maximal 30 Tage pro Jahr aufgeboten werden. Das gäbe nach den beiden SK noch 12 Tage.

 
Das was auf deiner Seite beschrieben ist sind "wirklich" freiwillige Diensttage.

Sprich sie werden nicht von den 260 DT abgezogen welche du zu leisten hast. Ich vermute jedoch stark, dass das nicht in deinem Interesse ist :) .

 
Ja, das ist wirklich nicht in meinem Interesse. :-|

Aber ich habe mal Kontakt aufgenommen mit meiner alten Kaserne, die klären das mal ab... :)

Thema kann von mir aus geschlossen werden.

 
Also wir hatten einen Of, der zwei Jahre lang im Ausland studierte. Als er zurückkam, hat er drei Monate WK geleistet, alles ist möglich.

 
Also wir hatten einen Of, der zwei Jahre lang im Ausland studierte. Als er zurückkam, hat er drei Monate WK geleistet, alles ist möglich.
Wenn man einen Dienst verschoben hat, kann man 2 Dienste im Folgejahr machen. Grob gesagt, genauer wäre es auch in einem Reglement oder dem MDV.

 
Machbar ist vieles. Offiziell darfst du aber maximal 30 Tage pro Jahr aufgeboten werden. Das gäbe nach den beiden SK noch 12 Tage.
Das Offizielle nehmen nicht alle so genau. In meinem WK hatten wir einen über 30 Jährigen der noch reichlich Tage hatte. Mit uns hat er 24 Tage geleistet und anschliessen nochmals 30 Tage angehänkt womit er seine Diensttage erreicht hatte. Er ging irgendwie Persönlich zum Personellen der Armee und hat die irgendwie mit stürmen und guten Argumenten überzeugt :)

 
Das Offizielle nehmen nicht alle so genau. In meinem WK hatten wir einen über 30 Jährigen der noch reichlich Tage hatte. Mit uns hat er 24 Tage geleistet und anschliessen nochmals 30 Tage angehänkt womit er seine Diensttage erreicht hatte. Er ging irgendwie Persönlich zum Personellen der Armee und hat die irgendwie mit stürmen und guten Argumenten überzeugt :)
Das wäre genau der Fall, den ich beschrieben habe, dass er 2 Dienste machen kann, wenn man in einem Jahr verschoben hat. Anstatt max 30 Tage sind es danach max 60.

Man gewährt jemandem, der im Folgejahr "zu alt" wäre, die Chance, dass er alle Diensttage (60+) noch abbauen kann. Dies hingegen ist entweder offiziell oder man handhabt es einfach so.

 
Soviel ich weiß können pro Kalenderjahr max 60 anrechenbare Diensttage geleistet werden. Das ist aber NICHT freiwilliger Dienst! Das sind einfach "2 WKs" in einem Jahr. Aufpassen hier Leute... freiwilliger Dienst sind nicht anrechenbare Diensttage (ich weiß ist eine Definitiomsdrückerei). freiwilliger Dienst ist besoldet, es gibt EO aber die noch zu leistenden Diensttage werden NICHT weniger. Wichtiger Unterschied.

Möglich ist wie schon mehrmals erwähnt mit etwas goodwill von den Vorgesetzten so einiges. Aber bei 60 Tagen ist pro Jahr (oder war es pro 2 Jahre.... Ach ich werde das noch nachlesen...

Bin mir jetzt gerade nicht mehr sicher) ist Schluss mit "normalem Dienst" und eben freiwilliger Dienst bringt dann nichts mehr.... Wird sowieso nicht angerechnet.

EDIT: so... habe es schnell nachgelesen in der MDV

Das ganze sieht wie folgt aus:

Art. 9a27 Fortbildungsdienste der Truppe1 Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren dürfen die nachstehenden Angehörigen

der aktiven Armee im Rahmen von Fortbildungsdiensten der Truppe wie

folgt aufgeboten werden:

a. Mannschaft und Unteroffiziere: höchstens 60 Tage;

b. Adjutantunteroffiziere und Subalternoffiziere: höchstens 65 Tage;

c. höhere Unteroffiziere der Stäbe und Hauptleute: höchstens 70 Tage;

d. Stabsoffiziere: höchstens 75 Tage.

5. Abschnitt: Freiwillige Dienstleistungen

Art. 3578 Grundsätze

1 Angehörige der Armee können zu einer freiwilligen Dienstleistung zugelassen

werden, wenn:

a. sie und ihr Arbeitgeber, beziehungsweise bei Arbeitslosen das Regionale

Arbeitsvermittlungszentrum, bei dem sie angemeldet sind, dazu schriftlich

eingewilligt haben; und

b. für die freiwillige Dienstleistung ein militärischer Bedarf nach Artikel 35a

besteht.

2 Sie dürfen jährlich zu höchstens 38 Tagen freiwilliger Dienstleistung zugelassen

und aufgeboten werden. Ausgenommen ist die freiwillige Leistung eines Grundausbildungsdienstes

nach Artikel 35a Absatz 1 Buchstabe a.

3 Dienstleistungen nach den Artikeln 9, 9a und 50, die von zugeteilten oder zugewiesenen

Personen oder von Personen, deren Militärdienstpflicht verlängert wurde,

geleistet werden, gelten nicht als freiwillige Dienstleistungen.79

Art. 35a80 Militärischer Bedarf

1 Angehörige der Armee, die für eine höhere Funktion geeignet sind, für die nicht

genügend Kandidaten zur Verfügung stehen, können die für diese Funktion notwendigen

Grundausbildungsdienste freiwillig leisten, wenn:

a. sie ihre Ausbildungsdienstpflicht im aktuellen Grad bereits erfüllt haben;

b. sie ihre Ausbildungsdienstpflicht im Laufe des Grundausbildungsdienstes

erfüllen würden; oder

c. ihre Ausbildungsdienstpflicht im neuen Grad nach Absolvierung der Grundausbildung

weniger als vier Wiederholungskurse dauern würde.

2 Angehörige der Armee können in ihrer angestammten Funktion freiwillig Ausbildungsdienste

in Formationen leisten, in denen Bestandeslücken in diesen Funktionen

bestehen, sofern die Bestandeslücken:

a. eine ordentliche Durchführung des Ausbildungsdienstes wesentlich erschweren

würden; und

b. nicht mit ordentlichen Massnahmen gefüllt werden können.

3 Die Leistung von freiwilligen Diensten als Dienst in der Militärverwaltung ist nur

zulässig:

a. für Arbeiten, die ein besonderes Fachwissen nach Artikel 15a Absatz 1

Buchstabe b verlangen; und

b. sofern keine geeigneten Angehörigen der Armee verfügbar sind, die noch

Ausbildungsdienste zu leisten haben.

Art. 3681 Verfahren

1 Die Stelle der Armee oder der Militärverwaltung, die Bedarf an einer freiwilligen

Dienstleistung hat, richtet das entsprechende Gesuch so früh wie möglich an den

Chef Personelles der Armee.

2 Das Gesuch muss enthalten:

a. die Einwilligungen nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a;

b. den Nachweis des Bedarfs;

c. die ausdrückliche Erklärung der Gesuchstellerin, dass kein Fall nach Artikel

15a Absatz 3 vorliegt.

3 Der Chef Personelles der Armee oder sein Stellvertreter entscheidet über das

Gesuch und eröffnet dem Gesuchsteller und dem betroffenen Angehörigen der

Armee den Entscheid schriftlich mit Begründung. Die Entscheidkompetenz darf

nicht weiter delegiert werden.

4 Der Führungsstab der Armee teilt dem Kommandanten der Einteilungsformation

des Angehörigen der Armee den Entscheid mit.

5 Die aufbietende Stelle darf ein Aufgebot zu einer freiwilligen Dienstleistung erst

erlassen, wenn der entsprechende Entscheid nach Absatz 3 vorliegt.

6 Der Chef der Armee überprüft die Einhaltung des Verfahrens sowie den korrekten

Vollzug der Entscheide nach Absatz 3.

7 Die Akten in Zusammenhang mit dem Verfahren sind nach Beendigung der

Dienstleistung während fünf Jahren aufzubewahren.
Zur Anrechenbarkeit der Diensttage:

DiensttageanrechnungSeit 1.1.1995 werden grundsätzlich alle geleisteten Diensttage an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Die Reisetage werden angerechnet. Nicht angerechnet werden nur noch Diensttage, die freiwillig geleistet oder an denen wegen persönlichem Urlaub keine Arbeiten für die Truppe verrichten werden.

Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV), SR 512 .21, Art.12+13 http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021825/index.html#a12
 
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Max. 60 DT innerhalb von 2 Jahren.

Sofern die Notwendigkeit besteht, sind auch mehr möglich. Das setzt jedoch einen Antrage vom Kp Kdt hoch zum Br voraus.

 
Max. 60 DT innerhalb von 2 Jahren.Sofern die Notwendigkeit besteht, sind auch mehr möglich. Das setzt jedoch einen Antrage vom Kp Kdt hoch zum Br voraus.
Jupp genau. habe mein Post mit den entsprechenden Artikeln ergänzt.