Freiwilliger Dienst

crash

Super-Moderator
13. Jan. 2010
1.337
78
48
35
Hallo zusammen

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, freiwillig noch einen WK zu machen nachdem man bereits alle Diensttage "verbraucht" hat? (also wenn man schon a.D. ist)?

 
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Freiwilligen Dienstleistungen sind in Art. 35 ff. der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) geregelt.

Angehörige der Armee können zu einer freiwilligen Dienstleistung zugelassen werden, wenn:

  • sie und ihr Arbeitgeber, beziehungsweise bei Arbeitslosen das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum, bei dem sie angemeldet sind, dazu schriftlich eingewilligt haben; und
  • für die freiwillige Dienstleistung ein militärischer Bedarf nach Artikel 35a
    besteht.
(Art 35 Abs 1 MDV)

Weiter vorausgesetzt wird ein militärischer Bedarf (Art 35a MDV). Aufgrund deiner Informationen im Profil kommt wohl lediglich Abs. 2 in Frage:

Angehörige der Armee können in ihrer angestammten Funktion freiwillig Ausbildungsdienste in Formationen leisten, in denen Bestandeslücken in diesen Funktionen bestehen, sofern die Bestandeslücken:

  • eine ordentliche Durchführung des Ausbildungsdienstes wesentlich erschweren würden; und
  • nicht mit ordentlichen Massnahmen gefüllt werden können.
Ich kenne die Situation in Deiner (alten) Einteilungsformation nicht. Ich bezweifle allerdings stark, dass der militärische Bedarf gegeben sein wird (kumulative Bedingung aus Art. 35a MDV) - ansonsten müsstest Du auf einer wirklich zentralen Funktion eingesetzt sein.

Anträge für Freiw DL werden nach Art. 36 MDV gestellt, werden aber äusserst kritisch begutachtet und auch des öfteren abgelehnt weil der militärische Bedarf eben gerade nicht gegeben ist.