Im Normalfall werden die frei wählbaren Urlaube genehmigt. Wie aber ckaelin schon richtig sagte, gibts es in den meisten RS sogenannte Sperrtage(oder sogar Wochen). Bei uns war das z.B während der Verschiebung, Märsche, Übungen etc. und in den ganzen letzten 3 Wochen, als wir auf dem Simplon waren (Schlicht weil es dort nicht genügend Kapazitäten gibt einzelne Rekruten vom Pass ins Tal zu befördern.
Zu beachten gilt es einfach, dass frei wählbare Urlaube gestrichen werden können, wenn z.B deine Leistungen nicht stimmen, oder man ohne dich den Dienstbetrieb nicht erhalten kann (kann es öfters mal geben, wenn du eine Fahrerfunktion hast). Des weiteren kann das Gesuch auch abgelehnt werden, wenn du zu kurzfristig bist. Laut Reglement muss das Gesuch 14 Tage (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) im Voraus abgegeben werden. Wobei der Kommandant dir natürlich dennoch den Urlaub bewilligen kann, sollte er dies wollen
Beachte bitte auch, dass Dinge wie Bewerbungsgespräche, Beerdigungen etc.
nicht unter den frei wählbaren Urlaub fallen, dort kannst du ganz normal einen persönlichen Urlaub beantragen
Auch musst du bei einem frei wählbaren Urlaub keinen Grund angeben. Beantragen tust du einen solchen übrigens über das normale „Urlaubsgesuch“, welches du in deiner RS noch früh genug kennenlernen wirst.
Wünsche dir viel Spass und Erfolg für die kommenden 18 Wochen.