Fraktionieren beim Weitermachen

Blaubär

New member
23. Feb. 2019
2
0
2
Hallo zusammen

Ich hätte da mal eine Frage oder besser gesagt eine Situation: Zurzeit befinde ich mich in der RS und das Thema Weitermachen drängt sich zwangsläufig auf. Obwohl ich durchaus nicht gänzlich abgeneigt bin, geniesst bei mir der geplante Beginn des Studiums im September 1. Priorität. Jetzt zu den Fragen: Wie lange kann man das Abverdienen fraktionieren bzw verschieben? 2. Wäre es theoretisch möglich, das Abverdienen zu unterbrechen bzw in zwei Teile zu zerschneiden? 

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fraktionierung des Dienstes


Die Rekrutenschule ist grundsätzlich in der vollen Dauer gemäss dem öffentlichen militärischen Aufgebot zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Fraktionierung der Rekrutenschule. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Rekrutenschule einmal unterbrochen (fraktioniert) und somit in zwei Teilen absolviert werden. Ein angehender Unteroffizier hat diese Möglichkeit in Ausnahmefällen einmal, ein höherer Unteroffizier und ein zukünftiger Zugführer maximal zwei Mal. Es besteht kein Anspruch auf Fraktionierung des Kaderausbildungsdienstes. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung einen Unterbruch zulässt. Über ein entsprechendes Gesuch entscheidet das Kommando Ausbildung, Personelles der Armee. 

Für spezielle Funktionen, wie z.B. angehende Ärzte, gibt es eigene Ausbildungsmodelle, die von dieser Regelung abweichen. 

Beachten Sie auch, dass für gewisse militärische Funktionen eine Fraktionierung nicht möglich ist und eine Funktionsänderung zur Folge hätte. Es besteht kein Anspruch auf Beförderung zu einem bestimmten Grad oder auf Einteilung in eine bestimmte Funktion.

Zu leistende Kaderausbildungsdienste für einen höheren Grad oder für eine neue Funktion sind innert fünf Jahren seit der Genehmigung des Vorschlages zu bestehen.
https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/dienstverschiebung.html

Wann genau du den Dienst unterbrechen kannst, besprichst du am besten mit den Verantwortlichen an deiner Rekrutenschule. Ich gehe davon aus, dass du noch ein Gespräch mit dem Einh BO hast. Nimm dort die Informationen über das geplante Studium mit (wann ist Semster, wann Prüfungen, gibt es Pflichtveranstaltungen während der Semesterferien?). Dann kannst du aufzeigen, weshalb und wie du fraktionieren möchtest.