Fragen zu Rekurs UC-Entscheid

Redhunter

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05. Sep. 2016
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Hallo zusammen

Nach längerem stillen mitlesen meinerseits, möchte ich mich nun fragend zu Wort melden. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich habe im Frühling 2012 meine RS als Lenkwaffensoldat Rapier/Fahrer C1 angetreten. Damals war ich noch unsportlich und ca. 20 Kg schwerer als heute, was dazu führte, dass ich aufgrund einer Überlastung des Knies in Verbindung mit einer kleinen "Gelenk-Maus", die man auf einem MRI sah, nach 8,5 Wochen aus dem Dienst entlassen wurde mit dem Entscheid "Doppel-UT". Ärgerlich, da ich schon im Gradänderungsdienst war, den ich machen wollte und zusätzlich die Prüfung C1 noch nicht absolviert hatte... Mich ärgert vor allem, dass ich mich nicht um eine Umteilung bemüht habe, sondern den UT-Entscheid einfach so hingenommen habe.

Meine Fragen:

- Ein Rekurs nach 4,5 Jahren sollte meinem Informationsstand nach grundsätzlich möglich sein. Mein Alter (aktuell 24 Jahre alt) sollte dabei auch keine Rolle spielen. Hat dieser aber Chancen bzw. gibt es ggf. Gründe dagegen?

- Bei einem eventuellen Wiedereinstieg in die Armee; wo beginne ich dann? Müsste ich wieder eine neue RS anfangen oder würde ich wieder direkt in den Gradänderungsdienst einsteigen?

- Besteht die Möglichkeit einer Umteilung ins Büro o.Ä., falls die UC mich nicht wieder in meiner alten Funktion sieht?

- Falls ich wieder im Gradänderungsdienst einsteigen würde und meine alte Funktion behalten würde, könnte ich dann die Fahrprüfung nochmals nachholen oder wird der Zusatz "Fahrer C1" gestrichen?

- EO/Sold: EO: Ab Gradänderungsdienst 80% des letzten Einkommens pro Tag. Plus Sold nach Grad und Soldzulage von CHF 23.00, wenn ich es richtig im Kopf habe. Mit wie vielen Tagen rechnet das Militär im Monat? Mit allen 30 oder werden Tage, an denen man nicht auf Platz ist (z.B. Samstags bei Leistungsabtreten am Freitag oder einem langen Wochenende wegen eines Feiertages) abgezogen? Das weiss ich leider nicht mehr.

- Zusatzfrage: Wir hatten in der Woche 7 einen Vortrag eines OberstLt vom Flugplatz Emmen betreffend der Funktion "Nachrichtenoffizier" bei der Luftwaffe. Dabei handelt es sich um einen Offizieren, der die ganze RS sozusagen mit Ausbildung verbringt und auf die Zugführung mehrheitlich verzichtet, um dann schliesslich Piloten über vorherrschende Bedingungen in der Luft (Freund/Feind-Bewegungen etc.) briefen zu können. Leider weiss ich nicht mehr ganz genau im Detail, wie die Funktion aussieht, hier im Forum habe ich auch nicht viel gefunden. Ich weiss aber noch, dass ich mich anno dazumal sehr dafür interessiert habe und mich bewerben wollte. Leider kann ich aber mein Notizbuch nicht mehr finden und weiss somit im Fall der Fälle nicht mehr, wo ich mich melden muss/kann für Informationen bezüglich Ausbildungsbeginn und für eine allfällige Bewerbung. Hat hier jemand eventuell weitere Informationen zur Funktion und zu allfälligen Ansprechspunkten?

Alles in allem würde ich sehr gerne wieder in die Armee, um zu beenden was ich begonnen habe. Aber ich habe das Gefühl, dass dies nicht ganz einfach ist. Zudem wäre es für mich persönlich schon fast eine Voraussetzung, dass ich wieder dort einsteigen kann, wo ich aufgehört habe. Eine neue RS wäre rein finanziell gesehen ein wohl zu grosser Einschnitt.

Auf jeden Fall danke ich euch schon jetzt für eure Antworten und wünsche euch einen schönen Tag.

Gruss

Redhunter

 
- EO/Sold: EO: Ab Gradänderungsdienst 80% des letzten Einkommens pro Tag. Plus Sold nach Grad und Soldzulage von CHF 23.00, wenn ich es richtig im Kopf habe. Mit wie vielen Tagen rechnet das Militär im Monat? Mit allen 30 oder werden Tage, an denen man nicht auf Platz ist (z.B. Samstags bei Leistungsabtreten am Freitag oder einem langen Wochenende wegen eines Feiertages) abgezogen? Das weiss ich leider nicht mehr.
Es zählt jeder einzelne Kalendertag, da du ja auch jeden Tag im Dienst bist. Leistungsabtreten und allgemeiner Urlaub wird ebenfalls besoldet. Beim Persönlichen Urlaub zählen die Reisetage als Diensttage, wenn der Urlaub jedoch länger als 2 Tage dauert, sind die "nicht-Reisetage" unbesoldet und nicht anrechenbar. Achtung: Überschneidet sich ein pers Urlaub mit einem allgemeinen Urlaub, wird die ganze Dauer als pers Urlaub gezählt.

 
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