Fotos während der RS

a1011101

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18. Dez. 2017
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Hallo

Wollte mal Fragen wie es aussieht mit Fotos während der RS.

Ist das verboten diese online zu stellen etc.? Habe irgendwo mal gelesen dass es nicht gern gesehen wird..?

Danke und LG :)

 
Ja dies ist grundsätzlich verboten.

Falls du dies machen willst stelle zu beginn der rs ein antrag beim kp kdt und der wird dir dann sagen was er verlangt etc.

Gruss

 
Grundsätzlich ist es verboten, ja.

Allerdings wurde mir auch schon gesagt : wenn es die Armee in einem guten Licht darstellt. (Bsp Kameradschaft auf einem Marsch, quasi ein Selfie des ganzen Zuges in der 1ner/2er Kollone) dann sei es kein Problem. Was nicht gesehen ist sind dann halt dinge wie verwüstete Zimmer (da dies ja gar nicht mehr stattfindet.. :lol: ) oder halt AdA mit inkorrekten Tenü etc. Es ist einfach ein gesunder Menschenverstand gefordert.

Einer vom Höh Uof LG hat auch ein Foto unserer Klasse in Sion mit dem Klassenlehrer gepostet. Gab niemals Reklamationen. Obwohl wir zum Teil keinen Mutz auf hatten etc.

 
Was ist dann mit Fotos, die nicht online gehen?

In der Realität wird ja sehr viel fotografiert und sicher nicht alles im Wissen des Kaders.

 
Was ist dann mit Fotos, die nicht online gehen? In der Realität wird ja sehr viel fotografiert und sicher nicht alles im Wissen des Kaders.
Was passiert wenn man dich beim Ladendiebstahl nicht erwischt?

 
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Was ist dann mit Fotos, die nicht online gehen? In der Realität wird ja sehr viel fotografiert und sicher nicht alles im Wissen des Kaders.
Gängige Formulierung in den einschlägigen Dienstbefehlen:

Angehörige der Armee dürfen im Militärdienst 1 ohne Einwilligung desKommandanten bzw des militärischen Vorgesetzten weder fotografieren noch

Filme und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen auf Bild-, Ton- und

Datenträgern aller Art aufnehmen und speichern, wenn die Aufnahmen im

Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung und dem Dienstbetrieb stehen

oder gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen der Uniform als Ausdruck

der Zugehörigkeit zur Armee verstossen.

Insbesondere ist generell verboten, Bilder, Film- und Videosequenzen bzw

vergleichbare Darstellungen in irgendeinem Medium (gedruckt, elektronisch etc) zu

veröffentlichen.

Diesbezügliche Verstösse sind als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar

und werden disziplinarisch geahndet. Weitere Sanktionen und Straftatbestände

bleiben vorbehalten.
Ohne Einwilligung des Kdt reicht bereits das schiessen bzw besitzen der entsprechenden Fotos durchaus aus, dich entsprechend zu sanktionieren.

 
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Weisung [aus dem Heeresbefehl] zur Aufzeichnung und Veröffentlichung von Darstellungen mit militärischen Inhalten (2007):

Angehörige der Armee dürfen im Militärdienst [...] ohne Einwilligung des Kommandanten bzw des militärischen Vorgesetzten weder fotografieren noch Filme und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen auf Bild-, Ton- und Datenträgern aller Art aufnehmen und speichern, wenn die Aufnahmen im Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung und dem Dienstbetrieb stehen oder gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen der Uniform als Ausdruck der Zugehörigkeit zur Armee verstossen. Insbesondere ist generell verboten, Bilder, Film- und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen in irgendeinem Medium (gedruckt, elektronisch, etc) zu veröffentlichen. Diesbezügliche Verstösse sind als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar und werden disziplinarisch geahndet. Weitere Sanktionen und Straftatbestände bleiben vorbehalten.
Quelle: www.offiziere.ch/?p=385

Die Weisung muss vom Kdt in die eigenen Dienstvorschriften übernommen werden. Eine Verletzung dieser Weisung ist damit ein Verstoss gegen die Dienstvorschriften.

Als tatbestandsmässiges Handeln gilt bereits das Aufnehmen sowie das Speichern. Die Veröffentlichung (als zusätzlicher Erfolg des Delikts) ist nicht gefordert, dürfte aber gem. dem Wortlaut der Weisung eine Qualifizierung (Verschärfung) des Deliktes zur Folge haben.

Vorbehalten bleibt natürlich eine Einwilligung des Kdt.

Aber wie G.host bereits sagte: Wo kein Kläger, da kein Richter.

 
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