Was passiert wenn man dich beim Ladendiebstahl nicht erwischt?Was ist dann mit Fotos, die nicht online gehen? In der Realität wird ja sehr viel fotografiert und sicher nicht alles im Wissen des Kaders.
Gängige Formulierung in den einschlägigen Dienstbefehlen:Was ist dann mit Fotos, die nicht online gehen? In der Realität wird ja sehr viel fotografiert und sicher nicht alles im Wissen des Kaders.
Ohne Einwilligung des Kdt reicht bereits das schiessen bzw besitzen der entsprechenden Fotos durchaus aus, dich entsprechend zu sanktionieren.Angehörige der Armee dürfen im Militärdienst 1 ohne Einwilligung desKommandanten bzw des militärischen Vorgesetzten weder fotografieren noch
Filme und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen auf Bild-, Ton- und
Datenträgern aller Art aufnehmen und speichern, wenn die Aufnahmen im
Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung und dem Dienstbetrieb stehen
oder gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen der Uniform als Ausdruck
der Zugehörigkeit zur Armee verstossen.
Insbesondere ist generell verboten, Bilder, Film- und Videosequenzen bzw
vergleichbare Darstellungen in irgendeinem Medium (gedruckt, elektronisch etc) zu
veröffentlichen.
Diesbezügliche Verstösse sind als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar
und werden disziplinarisch geahndet. Weitere Sanktionen und Straftatbestände
bleiben vorbehalten.
Quelle: www.offiziere.ch/?p=385Angehörige der Armee dürfen im Militärdienst [...] ohne Einwilligung des Kommandanten bzw des militärischen Vorgesetzten weder fotografieren noch Filme und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen auf Bild-, Ton- und Datenträgern aller Art aufnehmen und speichern, wenn die Aufnahmen im Zusammenhang mit der militärischen Ausbildung und dem Dienstbetrieb stehen oder gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen der Uniform als Ausdruck der Zugehörigkeit zur Armee verstossen. Insbesondere ist generell verboten, Bilder, Film- und Videosequenzen bzw vergleichbare Darstellungen in irgendeinem Medium (gedruckt, elektronisch, etc) zu veröffentlichen. Diesbezügliche Verstösse sind als Nichtbefolgung von Dienstvorschriften strafbar und werden disziplinarisch geahndet. Weitere Sanktionen und Straftatbestände bleiben vorbehalten.