Hallo miteinander,
Es geht um folgende Situation:
Ab dem 1. November bin ich für 21 Wochen in der RS. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich per ende Oktober gekündigt, da ich mich ansonsten für weitere 2 Jahre verpflichten hätte müssen. Per 1. November, bzw. nach der RS habe ich allerdings einen Job auf sicher.
Wenn ich aber nun in die RS gehe, bin ich für diesen Zeitraum nicht angestellt und verdiene in der Zwischenzeit somit kein Geld.
Auf http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html unter Sonderfälle heisst es:
Besten Dank
Pascal
Es geht um folgende Situation:
Ab dem 1. November bin ich für 21 Wochen in der RS. Bei meinem alten Arbeitgeber habe ich per ende Oktober gekündigt, da ich mich ansonsten für weitere 2 Jahre verpflichten hätte müssen. Per 1. November, bzw. nach der RS habe ich allerdings einen Job auf sicher.
Wenn ich aber nun in die RS gehe, bin ich für diesen Zeitraum nicht angestellt und verdiene in der Zwischenzeit somit kein Geld.
Auf http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html unter Sonderfälle heisst es:
Ist dieses hier gültig? Was heisst das finanziell? Wo müsste ich mich melden?Bei Dienstleistenden, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben, oder glaubhaft machen, dass sie während der Dienstleistung eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten, wenn sie nicht eingerückt wären, gelten für die Bemessung der EO-Entschädigung besonderen Bemessungsregeln.
Besten Dank
Pascal