Fahrtauglichkeit umschreiben lassen?

Sxndrx

New member
06. Jan. 2021
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Hallo zusammen, ich werde bald die RS als Motormechaniker beginnnen, wurde bei der Rekrutierung allerdings als Fahr untauglich eingestuft. Jetzt meine Frage, kann man dies noch so kurz vor der RS ändern, also dass man doch fahren darf? Und wird es in der RS für Fahrer und Mechaniker auch sowas wie Blutproben oder Urinproben geben? 

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. 

Freundliche Grüsse aus Bern 

 
Hallo Sxndrx

So intuitiv denke ich, dass es schwierig sein könnte eine Fahruntauglichkeit los zu werden. Immerhin hat es ja Gründe gegeben, weshalb du im Rahmen der Rekrutierung als fahruntauglich qualifiziert wurdest. Insofern diese Gründe nicht mehr haltbar sind oder andere triftige Gründe vorhanden sind die gegen diese Einstufung sprechen und du diese auch glaubhaft machen kannst, wäre allenfalls ein Begehren auf Neubeurteilung angebracht. In welcher Form und in welchem Umfang dies jedoch geschieht oder möglich ist, kann allenfalls am besten das zuständige Rekrutierungszentrum oder das Personelle der Armee beurteilen. Am besten erkundigst du dich direkt bei den zuständigen offiziellen Stellen. 

Beste Grüsse

 
So wie du es schreibst, nehme ich an, dass du aus medizinischen Gründen fahruntauglich bist. Vermutlich aufgrund des Konsums bestimmter Substanzen. Daran zu rütteln dürfte schwierig werden. Wie du das machst, hat Motfahrer1 bereits geschrieben.

Falls du in der Armee keine Motorfahrzeuge führen darfst, weil du bereits mit dem Strassenverkehrsordnung in Konflikt geraten bist, sieht es eigentlich noch schlechter aus. Da kennt die Armee kein Erbarmen.

Drogentests werden in der Regel nur bei einem Verdacht durchgeführt. Der Verdacht kann aber relativ rasch gegeben sein. Es kann auch vorkommen, dass die Militärpolizei mit dem Drogenspürhund die Unterkunft durchsucht. Generell bist du besser beraten, wenn du dich an die Regeln hälst. Und wenn nicht solltest du dich besser nicht erwischen lassen.

Allerdings sind die Konsequenzen in aller Regel einigermassen verkraftbar. Aber nur, solange du keine Motorfahrzeuge führst. Wenn du doch noch fahren darfst und mit Drogen erwischt wirst, kann das ganz rasch auch Konsequenzen im Zivilen haben. Da bist du dann vielleicht besser bedient, wenn dich die Armee von vornherein nicht fahren lässt...

 
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Reaktionen: Motfahrer1
Ich hatte/habe ein ähnliches Problem und habe dazu auch schon ein Post gemacht... Bei mir lag es aber an medizinischen Gründen... Wie es bei dir ist kann ich nicht sagen.

 
Hallo Sxndrx

So intuitiv denke ich, dass es schwierig sein könnte eine Fahruntauglichkeit los zu werden. Immerhin hat es ja Gründe gegeben, weshalb du im Rahmen der Rekrutierung als fahruntauglich qualifiziert wurdest. Insofern diese Gründe nicht mehr haltbar sind oder andere triftige Gründe vorhanden sind die gegen diese Einstufung sprechen und du diese auch glaubhaft machen kannst, wäre allenfalls ein Begehren auf Neubeurteilung angebracht. In welcher Form und in welchem Umfang dies jedoch geschieht oder möglich ist, kann allenfalls am besten das zuständige Rekrutierungszentrum oder das Personelle der Armee beurteilen. Am besten erkundigst du dich direkt bei den zuständigen offiziellen Stellen. 

Beste Grüsse
Danke für deine Hilfe, ich konnte mein problem in der Zwischenzeit lösen. 

 
So wie du es schreibst, nehme ich an, dass du aus medizinischen Gründen fahruntauglich bist. Vermutlich aufgrund des Konsums bestimmter Substanzen. Daran zu rütteln dürfte schwierig werden. Wie du das machst, hat Motfahrer1 bereits geschrieben.

Falls du in der Armee keine Motorfahrzeuge führen darfst, weil du bereits mit dem Strassenverkehrsordnung in Konflikt geraten bist, sieht es eigentlich noch schlechter aus. Da kennt die Armee kein Erbarmen.

Drogentests werden in der Regel nur bei einem Verdacht durchgeführt. Der Verdacht kann aber relativ rasch gegeben sein. Es kann auch vorkommen, dass die Militärpolizei mit dem Drogenspürhund die Unterkunft durchsucht. Generell bist du besser beraten, wenn du dich an die Regeln hälst. Und wenn nicht solltest du dich besser nicht erwischen lassen.

Allerdings sind die Konsequenzen in aller Regel einigermassen verkraftbar. Aber nur, solange du keine Motorfahrzeuge führst. Wenn du doch noch fahren darfst und mit Drogen erwischt wirst, kann das ganz rasch auch Konsequenzen im Zivilen haben. Da bist du dann vielleicht besser bedient, wenn dich die Armee von vornherein nicht fahren lässt...
Das hast du richtig intepretiert 😅 Ich habe zum Zeitpunkt der Rekrutierung noch regelmässig verbotene Substanzen konsumiert jetzt aber nicht mehr. Auf jeden Fall danke für deine Antwort und Hilfe, ich konnte das Problem in der Zwischenzeit lösen. 

 
Ich hatte/habe ein ähnliches Problem und habe dazu auch schon ein Post gemacht... Bei mir lag es aber an medizinischen Gründen... Wie es bei dir ist kann ich nicht sagen.
Danke für die Info, ich hatte deinen Beitrag auch noch mal durchgelesen. Ich habe gesehen du bist auch als Motormechaniker eingeteilt. Musst du auch Morgen einrücken? Und wo musst du einrücken? 

 
Danke für die Info, ich hatte deinen Beitrag auch noch mal durchgelesen. Ich habe gesehen du bist auch als Motormechaniker eingeteilt. Musst du auch Morgen einrücken? Und wo musst du einrücken? 
Ja ich muss morgen auch einrücken, ich glaub alle Motormechaniker besser gesagt die gesamte Instandhaltungsschule 43 muss zuerst nach Thun. Danach wird es in 4 Kompanien aufgeteilt wobei Kp 4 nach Lyss geht. Ich bin vorraussichtlich in Kp1 und du? Ich schreib dir mal eine PN.